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Ausfallsicherheit

Wenn die Bankomatkasse ausfällt

In Österreich wird nach dem Ausfall der Bankomatkasse häufiger gesucht als in Deutschland — und das aus gutem Grund: Neun von zehn Kartenzahlungen laufen kontaktlos, die Debitkarte ist das meistgenutzte bargeldlose Zahlungsmittel an der Kassa. Diese Seite erklärt, woran es liegt, was Sie im Moment des Ausfalls tun und wie Sie den Betrieb vorher absichern.

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Warum ein Ausfall in Österreich schwerer wiegt

Die Bankomatkarte ist in Österreich das meistgenutzte bargeldlose Zahlungsmittel am Point of Sale. Die Oesterreichische Nationalbank zählt für 2024 knapp 1,8 Milliarden Debitkartentransaktionen, ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei rund 11 Millionen Debitkarten im Umlauf. Neun von zehn dieser Kartenzahlungen laufen kontaktlos. Wenn die Kassa keine Karte mehr annimmt, fällt also nicht ein Nebenweg aus, sondern der Weg, den die Mehrheit Ihrer Kunden gewohnt ist.

Gleichzeitig ist Österreich bargeldaffiner als viele Nachbarmärkte: Rund zwei Drittel aller Transaktionen am Point of Sale werden nach Angaben der Wirtschaftskammer weiterhin bar abgewickelt. Das ist die gute Nachricht an einem schlechten Tag — es gibt eine Rückfallebene, die in bargeldärmeren Märkten fehlt. Die schlechte Nachricht: Sie funktioniert nur, wenn im Betrieb genug Wechselgeld liegt und das Personal weiß, was zu tun ist.

Auffällig ist, dass die Frage in Österreich viel offener gestellt wird als in Deutschland. In den österreichischen Suchvorschlägen steht der Ausfall der Bankomatkasse weit oben, in den deutschen taucht das Thema auf dieser Ebene gar nicht auf. Beantwortet wird es im Markt trotzdem kaum. Genau deshalb steht diese Seite hier — mit dem, was wirklich hilft, und ohne Versprechen, die niemand halten kann.

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Die sechs Stellen, an denen es klemmen kann

Eine Kartenzahlung ist eine Kette. Reißt sie an irgendeiner Stelle, sieht es an der Kassa immer gleich aus: Es geht nicht. Wer die Kette kennt, findet die Ursache in Minuten statt in Stunden.

01Strom und Gerät
Der banalste und häufigste Fall. Netzteil gezogen, Steckerleiste ausgeschaltet, Akku eines mobilen Geräts leer, Ladeschale ohne Kontakt. Bei Geräten mit Drucker kommt der Papiervorrat dazu: Manche Terminals verweigern den Abschluss eines Vorgangs, wenn kein Beleg gedruckt werden kann.
02Die Verbindung des Terminals
Mobilfunk, WLAN oder Netzwerkkabel. Ein WLAN, das für Gäste freigegeben wurde und unter Last einbricht, ist eine der häufigsten Ursachen im Gastgewerbe. Bei Mobilfunkgeräten zählt zusätzlich der Standort: Kellerlokale, Gewölbe und Hallen mit Metallbau sind klassische Funklöcher.
03Die Anbindung an die Kassa
Wenn das Terminal an einer Kassensoftware hängt, kann die Zahlung schon vor dem Terminal scheitern — bei einem Update, einem gewechselten Netzwerk oder einem getauschten Kabel. Symptom: Das Terminal zeigt Bereitschaft, bekommt aber keinen Betrag mehr übergeben.
04Autorisierung und Karte
Die Freigabe kommt nicht vom Gerät, sondern von der Bank des Karteninhabers. Abgelaufene Karte, gesperrte Karte, ausgeschöpftes Limit, ein durch Betrugsprävention gestoppter Vorgang: Das sieht im Betrieb wie ein Gerätefehler aus, ist aber eine Entscheidung der Kartenseite. Erkennbar daran, dass andere Karten weiterhin funktionieren.
05Verarbeitung und Netzstrecke
Zwischen Ihrem Gerät und der Bank des Kunden liegen Ihr Acquirer, der technische Serviceprovider und das jeweilige Kartensystem. Störungen auf dieser Strecke sind selten, betreffen dann aber typischerweise mehrere Betriebe gleichzeitig — ein Anruf beim Nachbarbetrieb ist in diesem Fall die schnellste Diagnose.
06Die Registrierkassa
Ein Ausfall der Signatur- beziehungsweise Siegelerstellungseinheit ist kein Zahlungsproblem, sondern ein Aufzeichnungsproblem — mit eigenen Fristen und einer Meldepflicht. Kassieren dürfen Sie weiter. Was dabei zu beachten ist, steht weiter unten auf dieser Seite.
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Symptom, wahrscheinliche Ursache, erster Griff

Nach Symptomen sortiert, wie es an der Kassa auftritt. Bewusst ohne Zahlencodes: Was ein bestimmter Code auf einem bestimmten Gerät bedeutet, ist herstellerabhängig und im Umlauf kursieren dazu mehr Deutungen als Belege.

Was Sie sehenMeist dahinterErster Griff
Display dunkel, keine ReaktionStrom oder AkkuNetzteil und Steckerleiste prüfen, mobiles Gerät in die Ladeschale setzen und auf Ladeanzeige achten
Gerät an, aber „keine Verbindung"Mobilfunk, WLAN oder NetzwerkkabelWLAN am Handy am selben Ort testen; Router und Terminal in dieser Reihenfolge neu starten
Nur eine bestimmte Karte wird abgelehntEntscheidung der kartenausgebenden BankZweite Karte oder anderes Zahlungsmittel probieren; der Kunde klärt den Fall mit seiner Bank
Alle Karten werden abgelehntStrecke, Konfiguration oder VertragsstatusTerminal-ID bereitlegen, letzten erfolgreichen Beleg heraussuchen, Störung melden
Kassa überträgt keinen Betrag mehrAnbindung zwischen Kassensoftware und TerminalPrüfen, ob sich seit dem letzten funktionierenden Tag etwas geändert hat: Update, Netzwerk, Kabel
Zahlung durch, aber kein BelegDrucker, Papier oder BelegzustellungPapierrolle und Einlegerichtung prüfen; Zahlung nicht wiederholen, bevor der Status geklärt ist
Vorgang bricht mitten in der Zahlung abVerbindungsabriss während der AutorisierungNicht sofort erneut buchen — erst am Terminal oder im Portal prüfen, ob der Umsatz angekommen ist

Diese Tabelle ersetzt keine Gerätedokumentation. Sie ordnet Symptome den Stellen zu, an denen die Ursache erfahrungsgemäß liegt, damit Sie das richtige Gespräch führen statt drei falsche.

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Die zwei Fehler, die im Ausfall Geld kosten

Erstens: dieselbe Zahlung mehrfach auslösen, weil kein Beleg kam. Wenn ein Vorgang während der Autorisierung abbricht, ist offen, ob er beim Kunden bereits belastet wurde. Prüfen Sie erst den Status, bevor Sie erneut buchen. Eine doppelte Belastung kostet Sie nicht nur die Rückabwicklung, sondern den Kunden.

Zweitens: unter Zeitdruck etwas zusagen, was nicht gedeckt ist. „Zahlen Sie das nächste Mal" ist eine Kreditentscheidung, kein Zahlungsverfahren. Wer im Ausfall auf Zusagen ausweicht, verlagert das Risiko vollständig in den eigenen Betrieb. Die sauberen Alternativen sind Bargeld, ein zweites Gerät oder eine Zahlung, die später ordentlich ausgelöst wird — etwa über einen Zahlungslink.

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Wer in Österreich wofür zuständig ist

Die Rollenverteilung ist in Österreich anders benannt als in Deutschland. Die Oesterreichische Nationalbank unterscheidet Issuer, also die kartenausgebende Stelle, Acquirer, also den Anbieter, der Sie zur Kartenannahme berechtigt, und Serviceprovider, die die technische Infrastruktur für Verarbeitung, Clearing und Settlement bereitstellen. Der in Deutschland übliche Rollenbegriff des Netzbetreibers existiert in der österreichischen Darstellung nicht.

Praktisch heißt das: Ihr Vertragspartner bündelt in Österreich meist alles — Gerät, technische Abwicklung, Akzeptanz und Abrechnung. Für Sie ist das im Störungsfall ein Vorteil, weil es nur eine Nummer gibt. Es macht aber auch die Frage wichtiger, wie gut diese eine Stelle erreichbar ist.

Das Rückgrat des inländischen Debitverkehrs liefert die PSA Payment Services Austria, die im Eigentum der österreichischen Banken steht. Sie nennt für ihren Betrieb 3,45 Milliarden Transaktionen jährlich, 11 Millionen Bankomat-Karten und 6.474 Geldausgabeautomaten. Diese Infrastruktur ist nicht Ihr Vertragspartner, aber sie erklärt, warum eine Störung selten am eigenen Gerät hängt, wenn plötzlich der ganze Ort betroffen ist.

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Redundanz: die Wege, auf denen ein Gerät online geht

Ausfallsicherheit entsteht nicht durch ein besseres Gerät, sondern durch einen zweiten Weg. Diese vier stehen zur Verfügung — je nach Bauform in unterschiedlicher Kombination.

01Mobilfunk
Der Standardweg mobiler Geräte, heute über LTE. Achten Sie auf die Mobilfunkgeneration: Ältere Modelle beherrschen nur 2G oder 3G. In Deutschland wurde 3G bereits 2021 abgeschaltet, in Österreich läuft die Abschaltung. Ein Gerät ohne LTE ist damit auf WLAN angewiesen — und hat seine Redundanz verloren, bevor sie gebraucht wird.
02WLAN
Schnell eingerichtet und im Alltag unauffällig, aber die anfälligste Strecke. Ein gemeinsam mit Gästen genutztes Netz, ein Router im Nebenraum, ein Kanalwechsel in der Nachbarschaft: Alles davon zeigt sich zuerst am Terminal. Für die Kassa gehört ein eigenes Netz, nicht das Gästenetz.
03Kabel am festen Platz
Stationäre Geräte binden per Ethernet an; einzelne Countertop-Modelle haben zusätzlich einen analogen Anschluss ab Werk. Ein Kabel ist die stabilste Verbindung, die es gibt, und die einzige, die von Funkverhältnissen unabhängig ist.
04Zwei Wege gleichzeitig
Die eigentliche Redundanz. Mobile Geräte kombinieren LTE und WLAN und wechseln selbsttätig; einzelne Modelle unterstützen Dual-SIM und damit zwei Mobilfunknetze. Für einen Betrieb, dessen Umsatz an der Kartenzahlung hängt, ist das kein Ausstattungsdetail, sondern die eigentliche Kaufentscheidung.
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Wenn die Registrierkassa ausfällt, laufen Fristen

Ein Ausfall der Registrierkassa ist rechtlich etwas anderes als eine Störung der Kartenzahlung. Fällt die Signatur- beziehungsweise Siegelerstellungseinheit aus, dürfen Sie weiter kassieren; die Belege sind für die Dauer des Ausfalls entsprechend zu kennzeichnen, und nach der Wiederinbetriebnahme wird ein Sammelbeleg erzeugt. Nach der verbreiteten Anbieterdokumentation ist ein Ausfall, der länger als 48 Stunden dauert, ohne unnötigen Aufschub und längstens binnen einer Woche über FinanzOnline zu melden. Diese Fristangabe stammt aus Herstellerquellen, nicht aus einer amtlichen Primärquelle — bestätigen Sie sie im Anlassfall über Ihre Steuerberatung.

Amtlich belegt ist, dass Ausfall, Außerbetriebnahme und Diebstahl in FinanzOnline meldepflichtig sind: Das Handbuch des Finanzministeriums nennt sowohl die Signatureinheiten als auch die Registrierkassen selbst als registrierungspflichtig und die genannten Ereignisse als meldepflichtig.

Unverändert weiter gilt in jedem Fall die Belegerteilungspflicht. Sie hängt nicht an der Technik, sondern am Geschäftsvorfall. Und der Zahlungsbeleg des Terminals ersetzt den Kassenbeleg nicht — im Ausfall so wenig wie im Normalbetrieb.

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Der Notfallplan für die Kassa

Ein Ausfall dauert selten lange. Teuer wird er dadurch, dass niemand vorbereitet ist. Diese Aufstellung passt auf eine Seite und gehört sichtbar in den Kassenbereich.

WannWas zu tun istWer
Vorher: UnterlagenTerminal-ID, Vertragsnummer und die Servicenummer Ihres Anbieters an der Kassa hinterlegen — nicht im Büro, nicht im Postfach der ChefinBetriebsleitung, einmalig
Vorher: RückfallebeneWechselgeldbestand festlegen, zweiten Zugangsweg klären (LTE neben WLAN), gegebenenfalls Ersatzgerät oder ein Gerät mit eigener SIM bereithaltenBetriebsleitung, jährlich prüfen
Vorher: AushangVorbereiteter Hinweis „Kartenzahlung derzeit nicht möglich" samt Weg zur nächsten Bargeldquelle. Fünf Minuten Arbeit, die im Fall den Ton im Lokal ändernBetriebsleitung, einmalig
Im Fall: erste zwei MinutenStrom, Papier, Verbindung prüfen; testen, ob es nur eine Karte betrifft; Uhrzeit und letzten erfolgreichen Beleg notierenService oder Kassenkraft
Im Fall: meldenStörung mit Terminal-ID, Symptom, Uhrzeit und bereits geprüften Punkten melden. Wer das vollständig meldet, spart sich die zwei RückrufeSchichtverantwortung
Im Fall: weiter kassierenBar kassieren, Beleg wie gewohnt erteilen. Bei Ausfall der Signatureinheit die Belege kennzeichnen und den Ausfallbeginn stundengenau notierenKassenkraft
DanachSammelbeleg erzeugen lassen, Meldung in FinanzOnline prüfen, offene Vorgänge im Portal gegen die Belege abgleichenBetriebsleitung mit Steuerberatung
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Fragen, die Sie jedem Anbieter vor der Unterschrift stellen sollten

Wir veröffentlichen hier bewusst keine eigenen Reaktionszeiten. Was zugesagt wird, gehört in den Vertrag, nicht auf eine Webseite. Diese fünf Fragen gelten für uns genauso wie für jeden Mitbewerber.

01Wann erreiche ich einen Menschen?
Nicht „24/7 möglich", sondern: An welchen Tagen, zu welchen Zeiten, unter welcher Nummer, und was passiert am Sonntagabend? Erreichbarkeitszeiten sind im Markt auffallend selten veröffentlicht.
02Was passiert mit dem defekten Gerät?
Reparatur, Austausch oder Vorabaustausch — und in welchem Zeitraum. Lassen Sie sich den Ablauf beschreiben, nicht das Ergebnis versprechen.
03Habe ich einen zweiten Weg ins Netz?
Kann das angebotene Gerät LTE und WLAN parallel? Ist eine SIM enthalten, und welches Netz nutzt sie? Bei mehreren Kassenplätzen: Hängen alle am selben Zugang?
04Wie sehe ich, ob eine Zahlung angekommen ist?
Ein Portal, in dem Sie Umsätze zeitnah nachsehen können, entscheidet im Zweifelsfall darüber, ob Sie doppelt buchen oder nicht.
05Wer klärt Fälle mit der Kassensoftware?
Bei angebundener Kassa zeigen Terminalanbieter und Kassenhersteller gern aufeinander. Klären Sie vorher, wer den Fall übernimmt und wen Sie zuerst anrufen.
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Häufige Fragen zum Ausfall der Bankomatkasse

Kann ich ohne Verbindung trotzdem Karten kassieren?

Wir versprechen das hier bewusst nicht. Eine Kartenzahlung braucht die Freigabe der kartenausgebenden Bank, und diese Freigabe läuft online. Ob und in welchem Rahmen ein bestimmtes Gerät Vorgänge ohne Verbindung erfassen kann, hängt vom Gerät, vom Kartenverfahren und von Ihrem Vertrag ab — und wer ohne Freigabe kassiert, trägt das Ausfallrisiko selbst. Klären Sie das für Ihre Konstellation schriftlich, statt sich auf eine Faustregel zu verlassen.

Die Zahlung wurde abgebrochen. Darf ich sie einfach wiederholen?

Erst prüfen, dann buchen. Bricht ein Vorgang während der Autorisierung ab, kann die Belastung beim Kunden trotzdem erfolgt sein. Sehen Sie im Terminal oder im Portal nach, ob der Umsatz angekommen ist. Wenn Sie nicht nachsehen können, ist ein anderes Zahlungsmittel der sicherere Weg als eine zweite Buchung.

Alle Karten werden abgelehnt. Liegt das an meinem Gerät?

Nicht zwingend. Wenn mehrere unterschiedliche Karten abgelehnt werden, liegt die Ursache eher auf der Strecke oder in der Konfiguration als in der Karte. Ein kurzer Anruf bei einem Betrieb in der Nachbarschaft klärt binnen einer Minute, ob es ein größeres Ereignis ist.

Muss ich einen Kassenausfall dem Finanzamt melden?

Für die Registrierkassa ja: Ausfall, Außerbetriebnahme und Diebstahl sind in FinanzOnline meldepflichtig. Nach der verbreiteten Anbieterdokumentation gilt die Meldepflicht bei einem Ausfall über 48 Stunden, ohne unnötigen Aufschub und längstens binnen einer Woche. Eine reine Störung der Kartenzahlung ist dagegen kein meldepflichtiger Vorgang. Im Zweifel klären Sie den konkreten Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Wir haben nur ein Gerät. Reicht das?

Das hängt davon ab, was ein Ausfallabend kostet. In einem Lokal mit hohem Kartenanteil ist ein zweites, mobil angebundenes Gerät oft billiger als eine einzige verlorene Schicht. In einem Betrieb mit überwiegend Barumsatz und geringer Frequenz ist ein sauberer Notfallplan die wirtschaftlichere Antwort.

Warum steht hier keine Liste mit Fehlercodes?

Weil wir sie nicht belegen können. Was ein bestimmter Zahlencode auf einem bestimmten Terminal bedeutet, ist herstellerabhängig, und die im Netz kursierenden Deutungen sind uns nicht ausreichend gesichert. Wir schreiben lieber nichts als etwas Falsches — und arbeiten stattdessen mit Symptomen, die jeder an der Kassa sieht.

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Was auf dieser Seite bewusst nicht steht

garantierte Verfügbarkeit.
Fehlercode-Liste.
Austausch über Nacht.
Offline-Zahlung ohne Risiko.
SENZA.

Verfügbarkeit ist eine Frage von Redundanz und Vertrag, nicht von Werbeversprechen. Was wir zusagen, steht im Angebot — nachlesbar, mit Zeiten und Abläufen. Was wir nicht belegen können, lassen wir weg.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

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