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Omnichannel

Kassa und Webshop in einem Vertrag

Wer im Geschäft und im Netz verkauft, führt oft zwei getrennte Payment-Welten: zwei Verträge, zwei Abrechnungen, zwei Ansprechpartner. Diese Seite zeigt, was sich zusammenführen lässt — und wo die Grenzen liegen.

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Warum getrennte Welten teuer werden

Die meisten Betriebe kommen vom Geschäftslokal. Das Terminal steht seit Jahren, der Vertrag läuft, alles ist eingespielt. Dann kommt der Webshop dazu, und weil das ein anderes Thema zu sein scheint, kommt auch ein anderer Anbieter dazu. Von da an gibt es zwei Abrechnungen, zwei Auszahlungsrhythmen, zwei Portale und zwei Telefonnummern für den Fall, dass etwas klemmt.

Im Alltag zeigt sich das an unscheinbaren Stellen. Die Steuerberatung bekommt zwei Auszüge in unterschiedlichen Formaten. Die Frage, wie viel Umsatz an einem Samstag wirklich zusammenkam, lässt sich nicht in einem Blick beantworten. Eine Kundin, die online gekauft hat und im Geschäft zurückgibt, verursacht einen Vorgang, den niemand sauber abbilden kann — also wird bar erstattet, und die Kassa stimmt nicht.

Zusammenführen heißt nicht, dass alles technisch identisch wird. Ein Terminal bleibt ein Terminal, ein Checkout bleibt ein Checkout. Es heißt, dass darunter dieselbe Vertragsbeziehung, dieselbe Abrechnung und dieselbe Auswertung liegen.

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Die drei Versprechen, um die es geht

Alles, was unter dem Stichwort Omnichannel verkauft wird, lässt sich auf drei nachprüfbare Punkte zusammenziehen.

01Ein Vertrag, ein Ansprechpartner
Kein zweites Antragsverfahren, keine zweite Prüfung Ihres Unternehmens, keine zweite Vertragsakte. Wenn etwas nicht funktioniert, rufen Sie eine Nummer an — und die Person am anderen Ende sieht beide Kanäle.
02Eine Abrechnung, ein Portal
Umsätze, Auszahlungen, Entgelte, Erstattungen und Rückbelastungen an einer Stelle, über alle Kanäle hinweg. Erst dadurch wird sichtbar, was der Zahlungsverkehr insgesamt kostet.
03Eine Architektur
Kundenkarten, hinterlegte Zahlungsmittel und Vorgangskennungen gelten kanalübergreifend. Nur so lassen sich Abholung im Geschäft oder Rückgabe über Kanalgrenzen hinweg überhaupt sauber abbilden.
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Die Abläufe, die dadurch möglich werden

Sechs Anwendungsfälle, die ohne gemeinsame Grundlage entweder gar nicht oder nur mit Handarbeit funktionieren.

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Online bestellen, im Geschäft abholen

Die Zahlung wird online vorab freigegeben und bei der Abholung endgültig gebucht — so zahlt niemand für Ware, die er nie abholt.

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Rückgabe im Geschäft

Online gekauft, vor Ort zurückgegeben. Die Erstattung geht auf die ursprüngliche Zahlung zurück, nicht in bar aus der Kassa.

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Bestellung im Geschäft

Der Artikel ist nicht vorrätig, das Kassensystem bestellt ihn und liefert nach Hause. Der Kunde bezahlt vor Ort, der Vorgang bleibt nachvollziehbar.

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Anzahlung und Restbetrag

Anzahlung online, Rest bei der Übergabe — oder umgekehrt. Beide Teile gehören zu einem Vorgang und nicht zu zwei unverbundenen Buchungen.

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Wiederkehrende Zahlungen

Abonnements, Wartungsverträge, Mitgliedschaften. Einmal im Geschäft eingerichtet, danach automatisch — mit hinterlegtem Zahlungsmittel statt Zettelwirtschaft.

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Gemeinsame Auswertung

Umsätze nach Kanal, Zahlart und Standort in einer Ansicht. Erst damit lässt sich beurteilen, ob sich ein Kanal überhaupt rechnet.

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Abholung im Geschäft: was technisch passiert

Beim Bestellen wird der Betrag auf der Karte des Kunden freigegeben, aber noch nicht abgebucht. Das Geld ist reserviert, liegt aber noch nicht bei Ihnen. Holt der Kunde die Ware ab, wird gebucht. Holt er nicht ab, wird die Reservierung aufgehoben. Für Sie heißt das: kein Geld für Ware, die im Regal bleibt, und keine Erstattung, die Entgelt kostet.

Der Haken liegt in der Haltbarkeit einer Reservierung. Sie gilt nicht unbegrenzt; wie lange, hängt an Kartensystem und Kartenart. Wer Abholfristen setzt, muss sie mit dieser technischen Grenze abgleichen. Andernfalls steht der Kunde am Abholtag vor einer abgelaufenen Reservierung — der häufigste Fehler bei der Einführung.

Zweiter Punkt: Ihre Warenwirtschaft muss den Zustand kennen. Eine Bestellung, die freigegeben, aber noch nicht gebucht ist, darf nicht als bezahlt gelten. Wenn Kassensystem und Shop hier unterschiedliche Vorstellungen haben, entstehen genau die Differenzen, die man später mühsam sucht.

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Retouren über Kanalgrenzen hinweg

Die Rückgabe im Geschäft ist der Fall, an dem sich zeigt, ob eine Lösung wirklich kanalübergreifend arbeitet. Fachlich richtig ist, die Erstattung auf die ursprüngliche Zahlung zu buchen — also auf die Karte, mit der online bezahlt wurde. Dafür muss das Kassensystem den Onlinevorgang finden können, meist über die Bestellnummer oder einen Code auf dem Lieferschein.

Warum das wichtig ist: Eine Barerstattung für eine Kartenzahlung ist ein bekanntes Betrugsmuster. Wer online mit einer fremden Karte bestellt und vor Ort bar erstattet bekommt, hat den Betrag gewaschen — und Sie sehen die Rückbelastung Wochen später. Eine Erstattung auf ein anderes Zahlungsmittel sollte technisch gar nicht möglich sein.

Dazu kommt der Kassenaspekt: Barerstattungen für Onlinekäufe reißen Löcher in den Tagesabschluss und machen die Zuordnung zur Onlineabrechnung unmöglich. Wer Retouren im Geschäft zulässt, sollte den Ablauf einmal sauber einrichten.

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Was in welchem Kanal anders ist

Ein Vertrag heißt nicht, dass die Regeln dieselben sind. Diese Unterschiede bleiben und sollten im Betrieb bekannt sein.

PunktKassa im GeschäftWebshop
Karte anwesendjanein
Ausweis des KundenCode oder kontaktlos innerhalb der GrenzwerteAuthentifizierung über die Bank des Kunden
Wichtigste Debitschienedie heimische Debitkarte, im Alltag Bankomatkarte genanntdieselbe Karte über die aufgedruckte internationale Debitmarke
Heimische BesonderheitBluecode als kontobasiertes Walleteps-Überweisung über das Online-Banking der Hausbank
Haftung bei Betrugsbehauptungin der Regel nicht beim Händlerabhängig von der Authentifizierung
Rückbelastungseltener, meist technische Gründehäufiger, mit Reklamationsfristen von Monaten
Nachweis Kartensicherheitüber das Terminalabhängig von der Integrationsart
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Eine Abrechnung statt drei

Der handfeste Nutzen liegt in der Auswertung. Wenn alle Kanäle in einem Portal zusammenlaufen, sehen Sie Umsätze je Kanal, je Zahlart und je Standort in derselben Ansicht. Sie sehen, welche Zahlart tatsächlich genutzt wird und nicht nur, welche Sie anbieten. Und Sie sehen offene Posten, Erstattungen und Rückbelastungen bis auf die einzelne Buchung.

Für die Buchhaltung bedeutet das ein Format statt mehrerer. Ein Datenexport, der sich in die Warenwirtschaft oder die Buchhaltungssoftware einlesen lässt, ersetzt die manuelle Übertragung von Zahlen aus zwei Portalen. Bei wenigen Buchungen im Monat ist das nebensächlich, bei mehreren Tausend ist es Arbeitszeit.

Und die Kostenfrage wird erstmals beantwortbar. Solange Kassa und Webshop getrennt abgerechnet werden, kennt niemand die Gesamtsumme dessen, was der Zahlungsverkehr kostet. Erst wenn beides zusammenläuft, lässt sich darüber sinnvoll verhandeln.

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Der österreichische Zahlartenmix gehört mitgedacht

Eine Zusammenführung ist mehr als ein gemeinsamer Vertrag. Sie sollte auch abbilden, dass Ihre Kundschaft im Geschäft und im Webshop unterschiedliche Gewohnheiten hat. Vor Ort zahlt sie mit der Bankomatkarte, kontaktlos und zunehmend über das Telefon. Im Webshop erwartet sie die eps-Überweisung, daneben Karte und Wallets.

Wichtig ist, diese Verfahren nicht in einen Topf zu werfen. Die eps-Überweisung ist eine Überweisung: Es gibt keine Rückbuchung wie bei einer Lastschrift, eine Erstattung müssen Sie aktiv auslösen. Bluecode wiederum wird vom Anbieter vor allem für den Verkaufsort beschrieben; zum Onlineeinsatz werden keine Einzelheiten veröffentlicht. Wir behaupten deshalb nichts, was sich nicht belegen lässt.

Ein Punkt zur Klarstellung, weil er in deutschen Unterlagen regelmäßig auftaucht: Die girocard ist ein rein deutsches Verfahren und spielt in Österreich weder an der Kassa noch im Webshop eine Rolle. Wer Ihnen ein österreichisches Angebot mit girocard vorlegt, hat ein deutsches Dokument übersetzt.

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Voraussetzungen im Betrieb

Technik ist der kleinere Teil. Die meisten Projekte scheitern an Abläufen, nicht an Schnittstellen.

01Ein Kassensystem, das mitspielt
Für Abholung und Rückgabe muss die Kassa den Onlinevorgang finden und darauf buchen können. Ob Ihr System das kann, klären wir vor der Umstellung — nachträglich wird es teuer.
02Eindeutige Vorgangsnummern
Bestellnummer, Belegnummer und Zahlungskennung müssen sich zuordnen lassen. Getrennte Nummernkreise, die sich nirgends treffen, machen jede Rückgabe zur Suchaufgabe.
03Klare Regeln für das Personal
Wer darf erstatten, bis zu welchem Betrag, mit welcher Freigabe? Wie wird eine Rückgabe ohne Beleg behandelt? Diese Fragen gehören beantwortet, bevor die erste Kundin am Pult steht.
04Belastbare Bestände
Abholung funktioniert nur mit verlässlichen Beständen. Wer online verkauft, was im Geschäft gerade jemand in der Hand hält, hat kein Zahlungsproblem, sondern ein Bestandsproblem — merken wird es der Kunde trotzdem beim Bezahlen.
05Ein Ansprechpartner im Haus
Jemand muss die Abrechnung prüfen, Differenzen verfolgen und Rückbelastungen bearbeiten. In kleineren Betrieben ist das die Inhaberin selbst — dann sollte sie wissen, wo im Portal welche Zahl steht.
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Häufige Fragen zum Omnichannel-Betrieb

Muss ich mein Terminal austauschen, um online dazuzukommen?

In der Regel nicht. Der Onlineteil hängt nicht am Gerät, sondern am Vertrag und an der Anbindung. Ob Ihr vorhandenes Terminal für die Abläufe im Geschäft ausreicht — etwa für Erstattungen auf eine Onlinezahlung — sehen wir uns im Einzelfall an.

Kann ich klein anfangen?

Ja, und das ist meistens der bessere Weg. Viele Betriebe starten mit dem Zahlungslink, weil er ohne Webshop funktioniert, und ergänzen später einen Checkout. Wichtig ist, dass die Grundlage von Anfang an dieselbe ist, damit der zweite Schritt kein Neuanfang wird.

Wir verkaufen auch nach Deutschland. Geht das im selben Aufbau?

Ja, aber der Zahlartenmix sollte je Land gesteuert werden. Deutsche Kunden suchen den Kauf auf Rechnung, österreichische die eps-Überweisung. Eine moderne Bezahlseite blendet die Auswahl abhängig vom Land ein, ohne dass Sie zwei getrennte Abläufe pflegen müssen.

Bekomme ich wirklich alles in einer Abrechnung?

Für die Zahlarten, die über denselben Vertrag laufen, ja. Verfahren mit eigenem Vertragsverhältnis rechnen teilweise gesondert ab. Wir sagen Ihnen vorher, was in welcher Aufstellung landet, statt Sie das am ersten Monatsende herausfinden zu lassen.

Lohnt sich das für einen kleinen Betrieb?

Die Frage ist nicht die Größe, sondern die Anzahl der Berührungspunkte. Wer nur im Geschäft verkauft, braucht keinen Omnichannel-Aufbau. Wer Vorbestellungen, Abholung, Anzahlungen oder Rückgaben über zwei Wege abwickelt, spart ab dem ersten Monat Arbeitszeit.

Wie lange dauert eine Zusammenführung?

Der Vertragsteil ist schnell erledigt. Die Zeit steckt in den Abläufen: Kassenanbindung prüfen, Nummernkreise abstimmen, Personal einweisen, Testphase. Wir planen das entlang Ihrer eigenen Termine — niemand stellt eine Kassa im Weihnachtsgeschäft um.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

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