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Wechsel

Den Anbieter wechseln, ohne einen Tag ohne Kartenzahlung

Ein Wechsel scheitert selten am neuen Anbieter, sondern fast immer am alten Vertrag. Diese Seite zeigt, in welcher Reihenfolge vorzugehen ist, welche Fristen wirklich zählen und wo in Altverträgen die Fallstricke liegen.

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Wann ein Wechsel sich tatsächlich lohnt

Der häufigste Anlass ist eine Abrechnung, die niemand erklären kann. Auf ihr stehen Positionen, die im Verkaufsgespräch nicht vorkamen: ein Entgelt je Zahlung neben dem Prozentsatz, eine Servicepauschale, ein Sammelkontoentgelt, seit Anfang 2026 zusätzlich eine gesonderte Position für die zentrale Verwaltung des girocard-Systems. Keine dieser Positionen ist an sich unzulässig. Sie sind nur selten vorher erklärt worden — und was man nicht erklärt bekommt, kann man auch nicht verhandeln.

Der zweite Anlass ist eine Preisanpassung. Viele Verträge enthalten Klauseln, die Änderungen mit einer Zustimmungsfiktion versehen: Wer nicht innerhalb einer Frist widerspricht, hat zugestimmt. Wenn Sie eine solche Mitteilung bekommen, ist das der richtige Zeitpunkt, den Markt anzusehen — nicht erst ein Jahr später.

Der dritte Anlass ist der Service. Ein Terminal, das an einem Samstagvormittag ausfällt, kostet mehr als jede Gebühr des ganzen Monats. Wenn Sie nicht wissen, wen Sie in diesem Fall anrufen, oder wenn Sie sich zwischen mehreren Nummern hin- und herverweisen lassen müssen, ist das ein härteres Argument als jeder Zehntelprozentpunkt.

Und schließlich zählt der Rechenweg. Weil Sie die Kartengebühr im Verbrauchergeschäft nicht auf den Kunden umlegen dürfen, geht jeder Zehntelprozentpunkt unmittelbar von Ihrer Marge ab. In Betrieben mit knapper Kalkulation — Gastronomie, Bäckerei, Apotheke — entscheidet dieser Unterschied über einen spürbaren Teil des Jahresergebnisses. Nehmen Sie deshalb Ihren Jahresumsatz mit Karte und nicht den Monatsbetrag als Maßstab, wenn Sie zwei Angebote nebeneinanderlegen.

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Was Sie vor dem ersten Gespräch heraussuchen sollten

Mit diesen sechs Angaben lässt sich ein Wechsel seriös beurteilen. Ohne sie ist jedes Angebot geraten.

01Die letzten drei Monatsabrechnungen
Sie zeigen Ihren tatsächlichen Kartenmix, Ihren durchschnittlichen Bonwert und alle Positionen, die neben dem Prozentsatz laufen. Drei Monate deshalb, weil ein einzelner Monat saisonal verzerrt sein kann.
02Der Vertrag samt Anlagen
Nicht nur das unterschriebene Blatt, sondern auch Preisverzeichnis und Geschäftsbedingungen. Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen fast nie auf derselben Seite wie der Preis.
03Gerätetyp und Terminal-ID
Die Terminal-ID steht auf dem Beleg und meist auf der Geräteunterseite. Sie ist die eindeutige Kennung des Geräts im Netz; an ihr hängen Standort, Gutschriftskonto und Belegtext. Der Gerätetyp entscheidet darüber, ob eine Weiternutzung überhaupt in Frage kommt.
04Eigentumsverhältnisse am Gerät
Gemietet, gekauft oder geleast? Das ist die wichtigste Einzelfrage. Ein Leasingvertrag läuft in aller Regel unabhängig weiter, auch wenn Sie den Netzbetrieb kündigen — er ist ein eigener Vertrag mit einem eigenen Partner.
05Kassensystem und Schnittstelle
Welche Kasse steht auf dem Tresen, und wie ist das Terminal daran angebunden? Davon hängt ab, ob nur ein Gerät getauscht wird oder ob eine Anbindung neu eingerichtet werden muss.
06Anzahl der Terminals und Standorte
Mehrere Geräte oder Filialen ändern die Reihenfolge des Vorgehens grundlegend. Dann wird nicht getauscht, sondern gestaffelt umgestellt — Standort für Standort, mit einem Rückweg.
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Kündigungsfristen prüfen — und wo sie sich verstecken

Der erste Denkfehler ist die Annahme, es gebe einen Vertrag. Tatsächlich hängen an einer Kartenzahlung mehrere Rechtsverhältnisse: der Vertrag über den Netzbetrieb, die Vereinbarungen über die Entgelte, der Akzeptanzvertrag für Kreditkarten und die Überlassung des Geräts. Diese Verträge können unterschiedliche Laufzeiten und unterschiedliche Fristen haben, auch wenn sie am selben Tag auf demselben Formular unterschrieben wurden.

Der zweite Denkfehler betrifft die Verlängerung. Sehr verbreitet ist eine Mindestlaufzeit mit automatischer Verlängerung um einen weiteren Zeitraum, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wer die Frist um eine Woche verpasst, bleibt nicht einen Monat, sondern eine ganze Periode gebunden. Notieren Sie das Datum deshalb im Kalender, sobald Sie es kennen, und kündigen Sie schriftlich mit Zugangsnachweis.

Der dritte Punkt ist der Leasingvertrag. Wenn das Gerät über eine Leasinggesellschaft finanziert wurde, haben Sie es mit einem Dritten zu tun, der von Ihrem Wechsel nichts hat und regelmäßig auch nichts davon wissen muss. Solche Verträge laufen weiter, unabhängig davon, ob das Gerät noch benutzt wird. Prüfen Sie das, bevor Sie irgendetwas anderes kündigen.

Ein Wechsel ist trotzdem selten unmöglich. In vielen Fällen ist die sinnvollste Reihenfolge: neuen Vertrag vorbereiten, Startzeitpunkt auf das Ende der Altfrist legen, dann fristgerecht kündigen. Ein seriöser Anbieter drängt Sie nicht in einen Doppelvertrag, nur um Sie schneller zu haben.

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Die Verträge, die einzeln zu prüfen sind

Diese Übersicht ist als Checkliste gedacht: Gehen Sie sie mit Ihrem Vertragsordner durch und tragen Sie zu jeder Zeile Laufzeit und Frist ein.

VertragWird häufig übersehen, weil …Worauf zu achten ist
Netzbetreiber- oder Akzeptanzvertrager als „der Vertrag" wahrgenommen wirdMindestlaufzeit, automatische Verlängerung, Kündigungsfrist, Form der Kündigung
Geräteüberlassung oder Mietesie auf demselben Formular stehtEigene Laufzeit möglich; Rückgabefrist und Zustand des Geräts bei Rückgabe
Leasingvertrag über das Terminalder Vertragspartner ein Dritter istLäuft unabhängig weiter; vorzeitige Ablösung ist meist nur gegen Ausgleich möglich
Kassensoftware und Lizenzensie technisch, nicht kaufmännisch gesehen wirdEigene Laufzeit; prüfen, ob die Lizenz an das alte Terminal gebunden ist
Mobilfunk- oder Datenkarte im Gerätsie in der Monatsrate untergehtWer ist Vertragspartner, und was passiert mit der Karte bei Rückgabe?
Zusatzdienstesie als Nebenposition laufenPortalzugang, Berichte, Bonrollenabonnement, Sicherheitspauschalen — einzeln kündbar?

Allgemeine Marktbeschreibung, kein Bestandteil eines Angebots. Welche dieser Verträge bei Ihnen bestehen, ergibt sich aus Ihren Unterlagen — wir sehen sie mit Ihnen gemeinsam durch, bevor irgendetwas gekündigt wird.

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Parallelbetrieb — der einzige Weg ohne Ausfall

Die Umstellung sollte nie ein Stichtagswechsel sein. Der bewährte Ablauf lautet: neues Gerät liefern lassen, aufschalten, konfigurieren und mit einer echten Zahlung testen, während das alte Gerät noch läuft. Erst wenn die erste Gutschrift auf dem Konto nachvollzogen ist, wird das Altgerät außer Betrieb genommen. Dieser Zeitraum kostet Sie in der Regel nur Aufmerksamkeit, ersparen kann er Ihnen einen geschlossenen Verkaufstag.

Genauso wichtig ist der Zeitpunkt. Stellen Sie nicht am Freitagnachmittag um, nicht vor einem Feiertag und nicht in der Hochsaison. Ein Dienstagvormittag ist unspektakulär und genau deshalb richtig: Wenn etwas hakt, ist jeder erreichbar, der gebraucht wird.

Wenn eine Kasse angebunden ist, gehört sie in denselben Plan. Die Schnittstelle wird auf das neue Gerät eingerichtet und geprüft, bevor umgeschaltet wird. Testen Sie dabei nicht nur die Zahlung, sondern auch Storno und Tagesabschluss — das sind die Vorgänge, bei denen sich Konfigurationsfehler zeigen.

Zum Schluss die Menschen. Zeigen Sie dem Personal das neue Gerät, bevor der erste Kunde davorsteht. Storno, Trinkgeldeingabe, abgelehnte Karte und Tagesabschluss sind in zehn Minuten erklärt und ersparen in der ersten Woche mehrere Anrufe. Legen Sie die Kurzanleitung dorthin, wo das Gerät steht, nicht in den Ordner im Büro.

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Terminalrückgabe — Punkt für Punkt

Die Rückgabe ist der Teil, an dem am häufigsten nachträglich Kosten entstehen. Sie lassen sich vollständig vermeiden.

01Tagesabschluss vor der Abmeldung
Führen Sie den letzten Tagesabschluss durch, bevor das Gerät außer Betrieb geht. Nicht eingereichte Umsätze sind der ärgerlichste vermeidbare Verlust bei einem Wechsel.
02Vollständigkeit prüfen
Netzteil, Ladeschale, Kabel, Halterung, SIM-Karte, Handbuch: Fehlende Teile werden regelmäßig berechnet. Fotografieren Sie den Karton, bevor er zugeklebt wird.
03Zustand dokumentieren
Ein paar Fotos vom Gerät genügen. Sie sind der einfachste Weg, einer späteren Diskussion über Beschädigungen die Grundlage zu entziehen.
04Versand nachweisbar machen
Nur mit Sendungsnachweis und, wenn möglich, mit Empfangsbestätigung. Ein unbelegter Rückversand ist praktisch nicht zu beweisen.
05Rückgabefrist einhalten
Für die Rückgabe gilt eine eigene Frist, die nicht mit der Kündigungsfrist übereinstimmen muss. Wer sie verpasst, zahlt in vielen Verträgen weiter, obwohl das Gerät längst im Schrank liegt.
06Abmeldung schriftlich bestätigen lassen
Lassen Sie sich bestätigen, dass Vertrag und Gerätekennung abgemeldet sind. Diese Bestätigung ist Ihr Beleg dafür, dass keine weiteren Entgelte anfallen dürfen.
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Was mitgenommen werden kann — und was nicht

Die Terminal-Kennung bleibt zurück. Sie wird aus einem Nummernkreis vergeben, der dem bisherigen Netzbetrieb zugeteilt ist — an den ersten Stellen lässt sich sogar ablesen, in welchem Netz ein Gerät betrieben wird. Bei einem Wechsel bekommen Sie deshalb eine neue Kennung. Praktisch heißt das: Belegtexte, Standortdaten und Gutschriftskonto werden neu hinterlegt, und alle Stellen, die die alte Kennung notiert haben, brauchen die neue.

Ihre Umsatzdaten sollten Sie vor der Abschaltung sichern. Der Zugang zu einem Händlerportal endet in aller Regel mit dem Vertrag, und danach kommen Sie an Auswertungen und Belegkopien nicht mehr heran. Exportieren Sie, was Sie für Buchhaltung und eventuelle Rückfragen brauchen, solange der Zugang noch besteht.

Aufbewahrungspflichten laufen unabhängig vom Anbieterwechsel weiter. In Deutschland verlangen die girocard-Händlerbedingungen, das Händlerjournal mindestens 15 Monate aufzubewahren, und für Reklamationsauskünfte gilt eine kurze Rückmeldefrist. Steuerliche Aufbewahrungsfristen sind davon unberührt und deutlich länger. Rechtsstand 1. August 2026; Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Das Gerät selbst kann in manchen Fällen mitgenommen werden — wenn es Ihnen gehört, dem aktuellen Zulassungsstand entspricht und für das neue Netz konfiguriert werden kann. Bei Miet- und Leasinggeräten scheidet das aus. Ob eine Weiternutzung sinnvoll ist, hängt zusätzlich am Alter: Geräte, deren Zulassung absehbar ausläuft, sind ein schlechter Grund, einen Wechsel zu verzögern.

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Fallstricke, die typisch für Altverträge sind

Sieben Punkte, die in älteren Verträgen häufiger vorkommen, als man vermutet.

01Preisanpassungsklausel mit Zustimmungsfiktion
Der Anbieter teilt eine Änderung mit; wer nicht binnen Frist widerspricht, hat zugestimmt. Solche Mitteilungen kommen oft als unscheinbarer Anhang zur Monatsabrechnung. Lesen Sie sie — sie enthalten regelmäßig den besten Anlass für ein Gespräch.
02Schriftliche Zustimmung zur Bündelung
Europäisches Recht sieht die nach Kartenart und -marke aufgeschlüsselte Abrechnung als Normalfall vor. Ein Mischsatz für alle Karten ist die Ausnahme, um die der Händler schriftlich bitten muss. Prüfen Sie, ob diese Bitte in Ihrem Vertrag steckt — und ob Sie sie damals bewusst erteilt haben.
03Mindestumsatzentgelt
Wird ein vereinbartes Umsatzvolumen nicht erreicht, fällt ein Zusatzbetrag an. Für Saisonbetriebe ist das die Position, die im Winter unangenehm auffällt.
04Entgelte rund um die Abrechnung
Papierrechnung, Portalzugang, Zusatzberichte, Sicherheitspauschalen oder ein Zuschlag für die Abwicklung über ein Sammelkonto. Einzeln klein, in Summe der Grund, warum die Abrechnung nicht zum beworbenen Satz passt.
05Deaktivierungs- oder Rückgabegebühr
Ein Entgelt, das erst am Ende sichtbar wird und deshalb bei Vertragsschluss niemanden stört. Suchen Sie es im Preisverzeichnis, bevor Sie kündigen.
06Geräte, die nicht mehr zugelassen sind
Für die Teilnahme am girocard-System dürfen nur Terminals nach dem aktuellen Technischen Anhang betrieben werden. Wer noch ältere Technik einsetzt, hat ohnehin ein Austauschthema — und sollte es nicht mit einer Vertragsverlängerung lösen lassen.
07Vertragspartner, der nicht mehr derselbe ist
Der Markt hat sich in den letzten Jahren stark konsolidiert. Es kommt häufig vor, dass Betriebe nicht mehr wissen, mit wem sie eigentlich einen Vertrag haben, weil das Unternehmen mehrfach übernommen und umbenannt wurde. Ein Blick auf den Absender der letzten Abrechnung klärt das in einer Minute.
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Häufige Fragen zum Wechsel

Wie finde ich heraus, wer mein aktueller Anbieter ist?

Am schnellsten über den Absender der letzten Abrechnung. Zusätzlich hilft die Terminal-ID auf dem Beleg: Sie stammt aus einem Nummernkreis, der einem bestimmten Netzbetrieb zugeteilt ist. Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns einen Beleg — wir ordnen es zu.

Muss ich während des Wechsels einen Tag ohne Kartenzahlung überstehen?

Nein, wenn parallel aufgeschaltet wird. Das neue Gerät läuft und wird getestet, während das alte noch aktiv ist; erst danach wird abgemeldet. Ein Stichtagswechsel ohne Rückweg ist der einzige Ablauf, bei dem Ausfälle wirklich passieren.

Kann ich mein bisheriges Terminal weiterverwenden?

Nur wenn es Ihnen gehört, dem aktuellen Zulassungsstand entspricht und für das neue Netz konfiguriert werden kann. Bei Miet- und Leasinggeräten geht das nicht. Wir prüfen das vorab anhand von Gerätetyp und Terminal-ID.

Was passiert mit Umsätzen, die noch nicht eingereicht sind?

Sie müssen vor der Abmeldung eingereicht werden. Führen Sie deshalb den letzten Tagesabschluss auf dem alten Gerät durch, bevor es außer Betrieb geht. Für die girocard gilt zudem eine Einreichungsfrist von acht Tagen, nach deren Ablauf die Zahlungsgarantie entfällt.

Mein Vertrag läuft noch. Lohnt sich das Gespräch trotzdem?

Ja, und zwar genau dann. Wer die Restlaufzeit kennt, kann den neuen Start passend legen und muss sich nicht zwischen Doppelkosten und Weiterzahlen entscheiden. Außerdem brauchen Kündigung, Rückgabe und Aufschaltung Vorlauf.

Was ist, wenn ich meinen Vertrag nicht mehr finde?

Dann helfen die letzten Abrechnungen weiter: Sie nennen den Vertragspartner, die Kennungen und die laufenden Positionen. Vertragskopien können Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter anfordern — dazu sind Sie berechtigt.

Kann ich mehrere Standorte gleichzeitig umstellen?

Möglich ist es, sinnvoll ist es selten. Bewährt hat sich, mit einem Standort zu beginnen, den Ablauf dort sauber zu durchlaufen und die übrigen danach gestaffelt umzustellen. So bleibt bei jedem Schritt ein funktionierender Vergleichsfall bestehen.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

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