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Versteckte Kosten der Bankomatkasse: die Positionen oberhalb des Prozentsatzes

Der beworbene Prozentsatz ist bei der Bankomatkasse fast nie der Preis. Daneben stehen Grundentgelte, Aufschläge nach Kartenart, Entgelte, die an Ihr eigenes Verhalten anknüpfen, und Nebenkosten für Dokumente und Auskunft. Diese Seite zeigt sie an einem echten, veröffentlichten österreichischen Preisverzeichnis — mit Anbieter, Betrag und Fundstelle.

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Warum der beworbene Satz selten der Preis ist

Ein Angebot für die Bankomatkasse besteht aus einer Zahl, die beworben wird, und aus einem Dokument, das sie relativiert. Das Dokument heißt Preis- und Leistungsverzeichnis. In Österreich ist es schwerer zu finden als in Deutschland: Von den etablierten Anbietern veröffentlichen hobex und die card complete Service Bank gar keine Sätze, sondern verweisen auf ein Gespräch. Wer trotzdem eines in die Hand bekommt, findet darin Positionen, die im Verkaufsgespräch nicht vorkommen — nicht weil sie versteckt würden, sondern weil niemand danach fragt.

Diese Seite ist die Leseanleitung dazu. Sie nennt den Anbieter beim Namen und die Beträge im Original, weil eine allgemeine Warnung vor Zusatzkosten nichts wert ist. Was Sie hier lesen, stammt aus Dokumenten und Ratgebern, die die Anbieter selbst veröffentlicht haben. Keine der Zahlen ist auf einen anderen Anbieter übertragbar: Die Verzeichnisse unterscheiden sich in Bezeichnung, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit erheblich.

Der Zweck ist nicht, einen Mitbewerber schlecht aussehen zu lassen. Die meisten dieser Positionen sind sachlich begründet und branchenüblich. Der Punkt ist ein anderer: Sie können zwei Angebote erst dann vergleichen, wenn Sie bei beiden dieselben Positionen kennen. Ein Prozentvergleich allein sagt darüber nichts aus.

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Vier Stellen, an denen Kosten entstehen

Sortieren lässt sich das Feld über die Frage, woran das Entgelt anknüpft. Erstens Grundentgelte: fällig unabhängig davon, ob Sie zahlen lassen — Monatspauschale, Terminalmiete, Servicegebühr, Mindestbetrag je Transaktion. Zweitens Aufschläge nach Kartenart und Herkunft: Firmenkarten, Karten von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, Business-to-Business-Karten.

Drittens — und das ist die Gruppe, die im Alltag überrascht — Entgelte, die an Ihr eigenes Verhalten oder an den Zustand Ihres Geräts anknüpfen: manuelle Eingabe der Kartennummer, eine Zahlung ohne 3-D-Secure, eine Rückbelastung. Viertens Nebenentgelte für Dokumente, Portalzugänge und Auskünfte.

Die ersten beiden Gruppen erscheinen in fast jedem Angebotsvergleich. Die dritte und vierte fast nie — dabei sind es diese, die den Unterschied zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Monatsbetrag ausmachen.

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Grundentgelte neben dem Prozentsatz

Die ersten drei Zeilen stammen aus einem veröffentlichten österreichischen Preisverzeichnis, die übrigen aus dem Preisratgeber desselben Anbieters, der nur Spannen nennt. Beträge, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

PositionAnbieterBetragFundstelle
Mindestentgelt je Präsenz-TransaktionNexi Germany GmbH (Österreich)mindestens 0,25 Euro pro TransaktionPreisverzeichnis Österreich, Stand 01.07.2023
Mindestentgelt je E-Commerce-TransaktionNexi Germany GmbH (Österreich)mindestens 0,40 Euro pro TransaktionPreisverzeichnis Österreich, Stand 01.07.2023
MonatspauschaleNexi Germany GmbH (Österreich)2,99 Euro monatlichPreisverzeichnis Österreich, Stand 01.07.2023
TerminalmieteNexi Österreich (Preisratgeber)höchstens 30 Euro monatlichRatgeber Kartenzahlung, Stand 01.08.2026
ServicegebührNexi Österreich (Preisratgeber)höchstens 15 Euro monatlich, alternativ fünf bis zehn EuroRatgeber Kartenzahlung, Stand 01.08.2026
TransaktionsgebührNexi Österreich (Preisratgeber)7 bis 11 Cent je TransaktionRatgeber Kartenzahlung, Stand 01.08.2026
EinrichtungsgebührNexi Österreich (Preisratgeber)25 bis 100 Euro einmaligRatgeber Kartenzahlung, Stand 01.08.2026

Stand der Auswertung 1. August 2026. Die Beträge gelten jeweils nur für den genannten Anbieter und das genannte Dokument. Nexi weist ausdrücklich darauf hin, dass die genauen Kosten individuell nach Tarif, Umsatz und Kartentyp variieren. Maßgeblich ist die Fassung, die Ihrem eigenen Vertrag beiliegt.

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Das fixe Transaktionsentgelt schlägt jeden Prozentsatz

Die wirksamste Position ist die unauffälligste. Ein Transaktionsentgelt von 11 Cent klingt harmlos — bei einer Melange für 4 Euro sind es aber 2,75 Prozent des Umsatzes, und zwar zusätzlich zum beworbenen Prozentsatz. Je kleiner der durchschnittliche Zahlbetrag, desto stärker bestimmt der Centbetrag je Transaktion Ihre Kosten und desto weniger sagt der Prozentsatz aus.

Daraus folgt eine einfache Regel für jeden Angebotsvergleich: Rechnen Sie nicht mit Ihrem Monatsumsatz, sondern mit Ihrem durchschnittlichen Bon. Bäckereien, Trafiken, Imbisse und Kaffeehäuser sind systematisch betroffen, Möbelhäuser und Werkstätten kaum.

Umgekehrt gilt: Ein Anbieter, der einen sehr niedrigen Prozentsatz bewirbt und dazu ein festes Transaktionsentgelt erhebt, hat für kleine Bons faktisch keinen niedrigen Preis. Beides gehört in dieselbe Rechnung.

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Entgelte, die an Ihr Verhalten oder Ihr Gerät anknüpfen

Diese Gruppe steht in kaum einem Angebotsvergleich. Alle folgenden Positionen stammen aus dem veröffentlichten Preisverzeichnis der Nexi Germany GmbH (Österreich) mit Stand 01.07.2023 — sie sind hier zusammengestellt, weil dieses Verzeichnis die Gruppe am vollständigsten ausweist, nicht weil der Anbieter besonders teuer wäre.

AuslöserEntgelt
Manuelle Eingabe der Kartendaten am Terminal0,49 Prozent
Transaktion über ein nicht EMV-zertifiziertes Terminal0,49 Prozent
Transaktion ohne 3-D-Secure-Authentifizierung0,30 Prozent
Firmenkarten (Commercial Cards)1,29 Prozent
Karten von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums1,19 Prozent
Business-to-Business-Karten0,60 Prozent domestisch, 1,00 Prozent interregional
Rückbelastung (Chargeback), unabhängig vom Ausgang40,00 Euro pro Vorgang
Chargeback-Light10,00 Euro pro Vorgang
Nachweis der PCI-DSS-Konformität fehlt (entfällt bei Nachweis)20,00 Euro monatlich
Vorfall der Kategorie Account Data Compromise1.500,00 Euro je Vorfall

Quelle: Preis- und Leistungsverzeichnis der Nexi Germany GmbH (Österreich), Stand 01.07.2023, ausgewertet am 1. August 2026. Alle Entgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rückbelastungsgebühr fällt laut Verzeichnis auch dann an, wenn die Rückbelastung erfolgreich abgewehrt wird.

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Nebenentgelte für Dokumente, Portal und Auskunft

Kleinbeträge, die einzeln nicht auffallen. Zwei davon kennt das deutsche Verzeichnis desselben Anbieters gar nicht — die Änderung von Stammdaten und der zusätzliche Portal-Benutzer. In Deutschland trägt der Anbieter die Kosten für weitere Portal-Benutzer selbst.

LeistungEntgelt
Änderung von Stammdaten (Adresse, Bankverbindung)19,99 Euro pro Auftrag
Zusätzlicher Benutzer im Händlerportal1,99 Euro monatlich
Rechnungsversand als Dokument2,50 Euro pro Dokument
Adressverifizierung des Karteninhabers (Europa / außerhalb Europas)10,00 / 13,00 Euro pro Anfrage

Quelle: Preis- und Leistungsverzeichnis der Nexi Germany GmbH (Österreich), Stand 01.07.2023. Die Positionen „Änderung von Stammdaten" und „zusätzlicher Portal-Benutzer" sind im deutschen Verzeichnis desselben Anbieters (Stand 01.05.2026) nicht enthalten.

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Ein Preisverzeichnis von 2023 — und ein deutscher Vertragspartner

Zwei Beobachtungen zu diesem Verzeichnis gehören in jede Entscheidung, weil sie nichts mit einer einzelnen Zeile zu tun haben, sondern mit dem Dokument als Ganzem. Die erste: Das österreichische Verzeichnis trägt den Stand 1. Juli 2023, das deutsche desselben Anbieters den Stand 1. Mai 2026. Die österreichische Preispflege liegt also spürbar zurück — ein Hinweis darauf, wie nachrangig der österreichische Markt bei diesem Anbieter behandelt wird.

Die zweite steht im Titel des Dokuments: „Preis- und Leistungsverzeichnis der Nexi Germany GmbH (Österreich)". Ein österreichischer Betrieb schließt damit mit einer deutschen Gesellschaft ab, nicht mit einer österreichischen. Für die Preise ändert das nichts; für Ansprechpartner, Rechtsweg und die Frage, wer im Streitfall zuständig ist, kann es viel ändern. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot, wer Ihr Vertragspartner ist und unter welchem Recht der Vertrag steht.

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Warum Österreich strukturell teurer beginnt

Ein Punkt sorgt regelmäßig für Verwirrung bei Betrieben, die Angebote aus beiden Ländern vergleichen: In Österreich beginnen die Sätze für die inländische Debitkarte höher. Nexi Österreich nennt für Bankomatkarten eine Spanne von 0,89 bis drei Prozent. Das liegt deutlich über dem, was in Deutschland für die dortige nationale Debitkarte (girocard) genannt wird — CCV etwa weist 0,18 Prozent aus. Dieser Vergleich ist der einzige Ort auf dieser Seite, an dem der deutsche Begriff überhaupt fällt, und er fällt nur, um den Unterschied zu erklären.

Der Grund ist die andere Systemarchitektur: Die österreichische Bankomatkarte wird technisch überwiegend als Debit Mastercard oder Visa Debit ausgegeben und läuft über die internationalen Kartennetze mit deren Scheme Fees — nicht über ein rein nationales, kostengünstiges Verfahren. Ein einheitlicher Preis für beide Länder wäre deshalb in einem der beiden falsch. Wer ein Angebot bekommt, das mit deutschen Sätzen für Österreich wirbt, sollte genau hinsehen.

Hinzu kommt die Marktlage: Weder hobex noch die card complete Service Bank veröffentlichen eigene Sätze. Der österreichische Markt ist damit noch intransparenter als der deutsche — und genau deshalb lohnt sich die Liste auf dieser Seite hier umso mehr.

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Positionen, die Sie erfragen müssen

Die folgenden Entgelte sind in Verträgen verbreitet, lassen sich aber nicht mit einer belastbaren, öffentlich zugänglichen österreichischen Zahl belegen. Sie stehen deshalb hier als Checkliste für Ihr Gespräch, nicht als Behauptung über einen bestimmten Anbieter.

01Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Nexi nennt zur Laufzeit ausdrücklich keine Zahl. Lassen Sie sich Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist schriftlich geben — sie entscheiden über die Vergleichsrechnung mehr als ein Zehntelprozent beim Satz.
02Ersatzgerät und Übertragungsentgelt
Was kostet ein Austauschgerät im Störfall, und wie schnell ist es da? Fällt bei mobilen Terminals ein eigenes SIM- oder Mobilfunkentgelt an, oder ist es Teil der Miete?
03Nullpreis mit Enddatum
Nexi bewirbt für den Online-Checkout null Euro Einrichtung und die ersten zwölf Monate kostenlos, danach 9,90 Euro monatlich. Das ist zulässig und wird so ausgewiesen — es gehört nur in jede Vergleichsrechnung über die volle Laufzeit statt über das erste Jahr.
04Mindestumsatz und Saison
Gibt es ein Entgelt, wenn ein Monat schwach ausfällt oder das Gerät zeitweise ruht? Saisonbetriebe in Tourismusregionen sollten sich diese Antwort besonders genau geben lassen.
05Einseitige Preisanpassung
Darf der Anbieter Entgelte während der Laufzeit ändern, mit welcher Ankündigungsfrist, und was können Sie dagegen tun? Das ist die Klausel mit der größten wirtschaftlichen Reichweite und der geringsten Aufmerksamkeit.
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Häufige Fragen zu Zusatzkosten in Österreich

Sind solche Zusatzentgelte überhaupt zulässig?

In der Regel ja. Es handelt sich um vertraglich vereinbarte Entgelte für tatsächliche Leistungen oder für Mehraufwand, der durch bestimmtes Verhalten entsteht. Problematisch wird es erst bei Klauseln, die einseitige Änderungen ohne sachlichen Grund erlauben oder unangemessen benachteiligen — das ist eine Frage des Einzelfalls, keine, die sich pauschal beantworten lässt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum veröffentlichen hobex und card complete keine Preise?

Beide verweisen für die Konditionen auf ein Gespräch. hobex listet auf der Lösungsseite nur die akzeptierten Verfahren, card complete erklärt die Gebührenbestandteile, nennt aber keine eigenen Sätze und verweist für die Interchange-Höhen auf Visa und Mastercard. Das ist zulässig, macht den Vergleich aber unmöglich, solange keine Zahl auf dem Tisch liegt. Verlangen Sie ein vollständiges Preisverzeichnis, bevor Sie unterschreiben.

Kann ich die Kosten an meine Kundschaft weitergeben?

Nein. In Österreich ist ein Aufschlag für die Nutzung einer Zahlungskarte nach § 56 Abs. 3 ZaDiG verboten. Erlaubt ist der umgekehrte Weg — ein Rabatt für eine bestimmte Zahlungsart. Weil der Aufschlag ausgeschlossen ist, geht jeder Zehntelprozentpunkt direkt von Ihrer Marge ab; das ist das Argument dafür, bei den Konditionen genau hinzusehen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Mindestbetrag.

Gilt das deutsche Preisverzeichnis auch für mich?

Nein. Für Österreich gibt es ein eigenes Verzeichnis mit eigenen Zahlen. Es nennt ein niedrigeres Mindestentgelt je Transaktion (0,25 statt 0,40 Euro), dafür zwei Positionen, die im deutschen Verzeichnis fehlen (Änderung von Stammdaten, zusätzlicher Portal-Benutzer), und es ist deutlich älter. Wer deutsche Werte auf einen österreichischen Vertrag überträgt, rechnet falsch.

Was ist der schnellste Weg, zwei Angebote wirklich zu vergleichen?

Rechnen Sie beide Angebote auf einen Monatsbetrag um, und zwar mit Ihren eigenen Werten: durchschnittlicher Bon, Anzahl Zahlungen, Anteil Bankomatkarte, Anteil Kreditkarte, Anteil Firmen- und Auslandskarten. Fügen Sie alle festen Positionen hinzu und teilen Sie am Ende durch den Umsatz. Erst diese eine Zahl ist vergleichbar — der beworbene Prozentsatz ist es nicht.

Nennt SENZA seine eigenen Konditionen?

Die Konditionen hängen an Ihrem Kartenmix und Ihrem Bonwert und werden im Gespräch festgelegt. Was Sie hier bekommen, ist die Systematik, mit der Sie jedes Angebot prüfen können — auch unseres. Fragen Sie uns nach genau den Positionen, die auf dieser Seite stehen.

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Quellen und Stand

Ausgewertet wurden das veröffentlichte Preis- und Leistungsverzeichnis der Nexi Germany GmbH (Österreich) mit Stand 1. Juli 2023, der Kartenzahlungs-Preisratgeber von Nexi Österreich sowie die öffentlichen Angaben von hobex und der card complete Service Bank. Der Abrufstand aller Quellen ist der 1. August 2026.

Preisverzeichnisse ändern sich. Die hier genannten Beträge belegen, welche Arten von Positionen im österreichischen Markt vorkommen und in welcher Größenordnung — sie sind keine Momentaufnahme aktueller Konditionen und keine Empfehlung gegen einen bestimmten Anbieter. Maßgeblich ist immer die Fassung, die Ihrem eigenen Vertrag beiliegt.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

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