SENZA.Terminal anfragen
Terminal anfragen

Kartenterminals

Barrierefreie Bankomatkasse: sieben Merkmale, an denen Sie ein Angebot prüfen

Barrierefreiheit ist am Terminal keine Haltungsfrage, sondern eine Liste. Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz zählt in seiner Anlage 1 sieben Merkmale für Selbstbedienungsterminals auf — nachlesbar, abhakbar, und damit ein besseres Auswahlkriterium als jedes Versprechen im Verkaufsgespräch.

01

Warum das eine Produktfrage ist

Das Barrierefreiheitsgesetz nennt das Zahlungsterminal in § 2 ausdrücklich als Selbstbedienungsterminal, neben Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten. § 3 Z 26 definiert es als „Gerät, dessen Hauptzweck es ist, Zahlungen mithilfe von Zahlungsinstrumenten an einer physischen Verkaufsstelle vorzunehmen, nicht jedoch in einer virtuellen Umgebung". Gemeint ist also genau das Gerät an Ihrer Kassa.

Für Sie als Käufer hat das einen angenehmen Nebeneffekt: Sie bekommen ein nachprüfbares Kriterium in die Hand. Statt zu fragen, ob ein Gerät „modern" ist, fragen Sie, ob es eine Sprachausgabe hat und wo im Datenblatt das steht. Sieben Fragen, sieben Antworten — und ein Angebot wird vergleichbar.

Wen die Pflichten rechtlich treffen, welche Behörde zuständig ist und welche Strafen drohen, steht getrennt auf unserer Seite zum Barrierefreiheitsgesetz. Hier geht es nur um das Gerät.

02

Die sieben Merkmale aus Anlage 1 BaFG

Wortlaut links, Bedeutung am Gerät rechts. Die rechte Spalte ist unsere Einordnung für die Praxis, nicht Teil des Gesetzestextes.

Nr.Anforderung im GesetzWas das am Gerät bedeutet
1„sind mit Sprachausgabetechnologie ausgestattet"Das Gerät muss Betrag und Bedienschritte hörbar ausgeben können, nicht nur anzeigen. Prüfen Sie, ob das Datenblatt eine Sprachausgabe nennt und in welchen Sprachen.
2„müssen die Benutzung von Einzel-Kopfhörern ermöglichen"Die Ausgabe muss privat hörbar sein — eine PIN-Eingabe soll nicht der halbe Laden mithören. Fragen Sie nach der Anschlussart und danach, ob Kopfhörer beiliegen.
3bei zeitlich begrenzter Eingabe Hinweis „über mehr als einen sensorischen Kanal"Ein Zeitlimit darf nicht nur optisch ablaufen. Bevor das Gerät eine Eingabe abbricht, muss es auch hörbar oder fühlbar warnen.
4„müssen die Verlängerung der gegebenen Zeit ermöglichen"Zeitlimits müssen verlängerbar sein. Das ist eine Software-Eigenschaft und im Datenblatt selten zu finden — fragen Sie ausdrücklich danach.
5Tasten und Bedienelemente mit ausreichendem Kontrast und taktiler ErkennbarkeitDer Punkt, an dem reine Touchoberflächen begründungsbedürftig werden. Eine physische Tastatur mit fühlbaren Tasten ist hier die einfachere Antwort.
6Audiosignale, die „mit Hörhilfetechnik (zB Hörgeräten, Telefonspulen, Cochlea-Implantaten und technischen Hörhilfen)" kompatibel sindBetrifft die Kopplung mit Hörgeräten. Die Angabe steht, wenn überhaupt, im technischen Anhang des Herstellers — nicht im Verkaufsprospekt.
7„dürfen keine Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen erfordern"Die Funktionen müssen ohne Umweg nutzbar sein. Ein Sondermodus, den erst das Personal im Servicemenü einschaltet, genügt nicht.

Wortlaut nach Anlage 1, 1. Abschnitt, Z 2 lit. o sublit. aa BaFG (RIS, abgerufen am 25. September 2026). Im RIS stehen die Merkmale als Strichaufzählung ohne eigene Buchstaben; die Nummerierung dient nur der Orientierung auf dieser Seite.

03

Gesetz statt Verordnung — und die richtige Fundstelle

Österreich hat die Gerätemerkmale nicht in eine eigene Verordnung ausgelagert, sondern direkt in das Gesetz geschrieben. § 4 Abs. 2 BaFG ordnet an, dass für Selbstbedienungsterminals nur die Anforderungen des 1. Abschnitts der Anlage 1 gelten — überschrieben mit „Allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für alle Produkte". Der 2. Abschnitt, der für andere Produkte zusätzlich gilt, betrifft die Bankomatkasse nicht.

Für Ihr Angebot heißt das: Wer sich auf eine Anforderung beruft, zitiert „Anlage 1 BaFG". Unterlagen, die aus Deutschland übernommen wurden, nennen oft eine deutsche Verordnung als Fundstelle. Inhaltlich decken sich die Merkmale weitgehend, rechtlich ist es für Österreich die falsche Quelle — und ein Hinweis darauf, dass der Text nicht für diesen Markt geschrieben wurde.

04

Die Regel, die am häufigsten übersehen wird: keine Voraktivierung

Merkmal 7 ist in der Praxis das schärfste, weil es eine verbreitete Bauweise ausschließt: die Barrierefreiheit als Sondermodus, den jemand erst einschalten muss. Das Gesetz begründet die Regel selbst — das Terminal muss von denjenigen in Gang gesetzt werden können, die auf diese Funktionen angewiesen sind.

Übersetzt in eine Frage an den Anbieter: Kann eine Kundin die Sprachausgabe selbst auslösen, ohne dass Personal am Gerät etwas umstellt? Wenn die Antwort lautet, das lasse sich im Menü konfigurieren, ist das nicht dieselbe Antwort.

05

Der Punkt, an dem reine Touchgeräte anecken

Merkmal 5 verlangt Tasten und Bedienelemente mit ausreichendem Kontrast und taktiler Erkennbarkeit. Ein Gerät, dessen Bedienung vollständig auf einer glatten Glasoberfläche stattfindet, hat hier erkennbar mehr zu begründen als eines mit physischer Tastatur. Das ist kein Argument gegen Android-Geräte insgesamt, aber ein Punkt, den Sie im Datenblatt suchen sollten.

Ein Beispiel dafür, wie so eine Angabe aussieht, wenn sie da ist: Verifone beschreibt für das portable V240m und für das PIN-Pad P400 jeweils ein 3,5-Zoll-Display mit zusätzlicher hinterleuchteter Tastatur mit 15 taktilen Tasten (Herstellerangaben, Stand 1. August 2026). Nach genau dieser Art von Satz fragen Sie — für jedes der sieben Merkmale.

Damit kein Missverständnis entsteht: Eine solche Datenblattangabe ist kein Konformitätsnachweis. Sie belegt genau ein Merkmal. Die Konformitätsbewertung trifft der Hersteller, erkennbar an CE-Kennzeichnung und technischer Dokumentation.

06

Sieben Fragen, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten

Es ist einfacher, eine Angabe vorher zu verlangen, als sie später zu rekonstruieren — vor allem bei Mietverträgen mit mehreren Jahren Laufzeit.

Frage an den AnbieterWarum sie zählt
Hat das Gerät eine Sprachausgabe, und in welchen Sprachen?Merkmal 1. Ohne Sprachausgabe fallen die Merkmale 2 und 6 praktisch mit weg.
Wie werden Einzel-Kopfhörer angeschlossen, und liegen welche bei?Merkmal 2. Betrifft auch die Folgekosten und die Frage, wer Ersatz stellt.
Warnt das Gerät vor einem Zeitablauf auch hörbar oder fühlbar?Merkmal 3. Ein rein optischer Countdown reicht nicht.
Lassen sich Zeitlimits verlängern, und wer stellt das ein?Merkmal 4 zusammen mit Merkmal 7 — die Einstellung darf nicht Voraussetzung der Nutzung sein.
Gibt es taktil erkennbare Bedienelemente?Merkmal 5. Die Antwort steht meist im Datenblatt und nicht im Angebot.
Sind die Audiosignale mit Hörhilfetechnik kompatibel?Merkmal 6. Wird selten beworben und muss deshalb ausdrücklich erfragt werden.
Liegen CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation vor?Verstöße gegen Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Dokumentationspflichten haben in § 36 BaFG einen eigenen Strafrahmen.
07

Bestandsgeräte: kein Austauschzwang, aber ein Zeithorizont bis 2040

Für Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb waren, sieht § 37 BaFG eine Übergangsfrist bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer vor — höchstens 20 Jahre nach Ingebrauchnahme und längstens bis 28. Juni 2040. Ein pauschaler Austauschzwang für Ihre bestehende Bankomatkasse lässt sich daraus nicht ableiten, und wir leiten ihn auch nicht ab.

Der Wert liegt trotzdem in der Zahl: Ein Gerät, das nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurde, fällt nicht unter diese Übergangsregel. Die sieben Merkmale jetzt zu prüfen, kostet ein Telefonat. Sie später nachzurüsten, kostet einen neuen Vertrag.

Und ein Hinweis für alle, die auch im Nachbarland tätig sind: Dort gelten andere Fristen und kein absolutes Enddatum. Die österreichischen Werte dürfen nicht übertragen werden — und umgekehrt.

08

Wo das im unbedienten Betrieb besonders zählt

Je weniger Personal in der Nähe ist, desto mehr muss das Gerät selbst leisten. Am Automaten, an der Parkschranke und an der Ladesäule gibt es niemanden, der einen Betrag vorliest oder bei einem Abbruch hilft.

Wenn Sie ohnehin über einen unbedienten Aufstellort nachdenken, nehmen Sie die sieben Merkmale früh in die Auswahl auf — dort sind sie kein Nebenkriterium, sondern die Kernfunktion. An bedienten Kassaplätzen bleibt daneben immer der Weg, dass Personal unterstützt; das ersetzt die Geräteanforderung nicht, entschärft aber den Alltag.

09

Häufige Fragen zur barrierefreien Bankomatkasse

Gibt es eine Liste barrierefreier Bankomatkassen?

Uns ist keine amtliche Liste bekannt. Das Gesetz beschreibt Anforderungen, nicht Modelle. Der belastbare Weg führt über das Datenblatt und die Konformitätsangaben des Herstellers, Merkmal für Merkmal.

Reicht es, wenn mein Personal den Kunden hilft?

Als Alltagslösung ist das wertvoll, als Erfüllung der Geräteanforderungen nicht. Anlage 1 richtet sich an das Produkt: Dass jemand daneben steht, ändert nichts daran, ob das Gerät eine Sprachausgabe hat — und an unbedienten Aufstellorten steht ohnehin niemand daneben.

Meine Bankomatkasse hat nur einen Touchscreen. Ist sie damit rechtswidrig?

Das lässt sich pauschal nicht sagen, und wir behaupten es nicht. Merkmal 5 verlangt taktil erkennbare Bedienelemente mit ausreichendem Kontrast; wie ein Hersteller das löst, steht in seiner technischen Dokumentation. Für Geräte, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb waren, gilt zudem die Übergangsfrist nach § 37 BaFG.

Zählt auch das Gerät am bedienten Kassaplatz?

§ 3 Z 26 BaFG stellt auf den Hauptzweck ab: Zahlungen an einer physischen Verkaufsstelle. Der Wortlaut beschränkt das nicht auf unbediente Geräte. Eine behördliche Aussage, die bediente Kassaterminals ausdrücklich ein- oder ausschließt, haben wir nicht gefunden (Stand Oktober 2026). Wer neu beschafft, fährt sicherer, wenn er die sieben Merkmale auch für den Kassaplatz abfragt.

Wer überwacht das, und was droht bei Verstößen?

Zuständig ist nach § 21 BaFG das Sozialministeriumservice. § 36 sieht Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro für Verstöße gegen die Produkt- und Dienstleistungsvorschriften vor, für kleine Unternehmen bis 50.000 Euro. Wen die Pflichten im Einzelnen treffen, steht auf unserer Seite zum Barrierefreiheitsgesetz.

Gilt in Deutschland dieselbe Liste?

Inhaltlich weitgehend, aber mit anderer Fundstelle und anderen Übergangsfristen. Für eine Bankomatkasse in Österreich zählt allein das Barrierefreiheitsgesetz mit seiner Anlage 1.

10

Was wir über Geräte nicht sagen

Barrierefrei zertifiziert.
Gesetzeskonform ab Werk.
Pflicht zum Neugerät.
SENZA.

Wir helfen Ihnen, die sieben Fragen zu stellen und die Antworten im Datenblatt zu finden. Eine Zusicherung über die Konformität eines fremden Produkts geben wir nicht — die gehört dem Hersteller und steht in seiner Konformitätserklärung.

11

Rechtsstand und Vorbehalt

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, in Kraft seit 28. Juni 2025, insbesondere § 2, § 3 Z 26, § 4 Abs. 2, § 21, § 36, § 37 und Anlage 1 (RIS, abgerufen am 18. und 25. September 2026). Die Herstellerangaben zu Verifone V240m und P400 stammen von den Produktseiten des Herstellers mit Stand 1. August 2026 und sind Beispiele für die Fundstelle einer Angabe, nicht für die Erfüllung des Gesetzes.

Diese Seite ist eine Hilfe für die Beschaffung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

Terminal anfragenTerminals ansehen
Terminal anfragen