Der Ablauf, um den es geht
Ein Gast am Tisch sieben winkt und möchte zahlen. Die Servicekraft holt den Betrag aus der Kasse, geht zum Tisch, hört dort, dass getrennt gezahlt wird, nimmt zwei Karten entgegen, fügt bei einer davon Trinkgeld hinzu und legt beide Belege auf den Tisch. Währenddessen wartet Tisch vier auf die Getränke. Der gesamte Vorgang darf nicht länger dauern als eine Minute, sonst kippt der Ablauf im ganzen Raum.
Jeder Schritt in dieser Kette hat einen technischen Gegenpart. Der Betrag muss ohne Abtippen aus der Kasse ins Terminal kommen. Das Terminal muss am Tisch Empfang haben. Es muss eine Rechnung teilen können, ohne dass jemand im Kopf rechnet. Es muss Trinkgeld erfassen, und zwar so, dass die Servicekraft es später nachweisen kann. Und es muss einen Beleg produzieren, ohne dass jemand zur Theke zurückläuft.
Deshalb ist die Gastronomie die eine Branche, in der ein rein stationäres Terminal fast nie ausreicht. Das übliche Muster sind zwei Geräte: ein festes an der Bar oder am Tresen für Theken- und Abholgeschäft und ein oder mehrere mobile Geräte für den Raum. Wie viele mobile Geräte Sie brauchen, hängt nicht an der Sitzplatzzahl, sondern an der Zahl der gleichzeitig arbeitenden Servicekräfte.
Bezahlen am Tisch: drei Wege, und sie bezahlen nicht dasselbe
Wenn in der Gastronomie von Bezahlen am Tisch die Rede ist, sind damit heute drei verschiedene Abläufe gemeint, die im Prospekt gern in einen Topf geworfen werden. Sie unterscheiden sich in der einen Frage, die den Abend prägt: Wer hält das Gerät in der Hand — Ihre Servicekraft oder der Gast?
Der erste Weg ist das mobile Terminal, das die Servicekraft zum Tisch bringt. Der Gast zahlt mit Karte, kontaktlos oder Wallet, die Servicekraft startet den Vorgang und fragt das Trinkgeld ab. Das ist der klassische Ablauf, und er hat einen handfesten Vorteil: Er läuft über Ihren Akzeptanzvertrag und Ihr Terminal, also über alle Karten einschließlich der girocard — der im deutschsprachigen Lokal häufigsten Karte.
Der zweite Weg ist der QR-Code am Tisch, oft Tisch-Payment oder Pay at Table genannt: Auf der Rechnung, einem Tischaufsteller oder dem Kassenbon steht ein Code, der Gast scannt ihn mit dem eigenen Handy, sieht seine Rechnung und bezahlt selbst. Niemand bringt ein Gerät an den Tisch. Der dritte Weg geht noch einen Schritt weiter: eine Bestell- und Bezahl-App, über die der Gast bestellt und gleich bezahlt, ohne dass der Service an diesem Schritt überhaupt beteiligt ist.
Wichtig ist die Abgrenzung, die im Marketing meist verwischt wird: Bestellen am Tisch und Bezahlen am Tisch sind zwei Dinge. Ein QR-Code, über den Gäste bestellen, bringt die Order in die Küche — ob darüber auch kassiert wird, ist eine davon getrennte Entscheidung mit eigenen Folgen für Trinkgeld, Gebühren und Abrechnung.
Die drei Wege im Vergleich
Dieselben vier Fragen an jeden Weg: Wer bedient, welche Karten gehen, was wird aus dem Trinkgeld, und über wessen Vertrag läuft das Geld. Die letzte Zeile ist der Punkt, den Anbieterseiten gern auslassen.
| Mobiles Terminal am Tisch | QR-Code am Tisch | Bestell- und Bezahl-App | |
|---|---|---|---|
| Wer bedient das Gerät | Die Servicekraft, mit Ihrem Terminal. | Der Gast, mit dem eigenen Handy. | Der Gast, von der Bestellung bis zur Zahlung. |
| Welche Karten und Verfahren | Alle, die Ihr Terminal akzeptiert — girocard eingeschlossen. | Hängt am Anbieter der Bezahlseite; häufig Kreditkarte, Wallet und Online-Verfahren. Dass die girocard dabei ist, ist nicht selbstverständlich — nachfragen. | Wie beim QR-Weg vom Anbieter abhängig, oft ergänzt um Wallet- und Online-Bezahlverfahren. |
| Trinkgeld | Abfrage am Terminal, dazu der kurze Satz am Tisch, dass es beim Personal landet — genau der, der den Zweifel der Gäste wegräumt. | Trinkgeldabfrage im Bezahldialog auf dem Gästehandy, aber ohne den persönlichen Moment am Tisch. Ob und wie Trinkgeld sauber getrennt ausgewiesen wird, ist Anbietersache. | Wie beim QR-Weg im Dialog, ganz ohne Servicekontakt an der Kasse. |
| Rechnung teilen | Über die Kasse, je Teilbetrag eine Zahlung ans Terminal. | Oft als Selbstbedienung auf dem Handy nach Positionen oder Köpfen — ein echter Vorteil am großen Tisch, aber nur, wenn die Kasse die offene Rechnung an die Tisch-Payment-Lösung übergibt. | In der Regel zahlt jeder Gast seine eigene Bestellung, Teilen entfällt. |
| Entlastung in der Stoßzeit | Begrenzt: Jemand muss mit dem Gerät von Tisch zu Tisch. | Spürbar: Niemand läuft zum Kassieren, der Gast erledigt es selbst, sobald er fertig ist. | Am größten, dafür verlieren Sie den Kontaktpunkt, an dem sonst nachbestellt wird. |
| Über wessen Vertrag läuft das Geld | Über Ihren Akzeptanzvertrag: ein Zahlungsstrom, eine Gutschrift, ein Abgleich mit der Kasse. | Häufig über einen anderen Zahlungsdienstleister als Ihr Terminal — eigene Gebühren, eigene Gutschrift, ein zweiter Abgleich. | Wie beim QR-Weg, meist über den Anbieter der App. |
Qualitativer Vergleich der Abläufe, keine Anbieterzusage. Welche Karten, welche Trinkgeldführung und welche Gebühren bei QR-Code und App konkret gelten, bestimmt der jeweilige Zahlungsdienstleister — fragen Sie das vor der Entscheidung ausdrücklich ab.
Zwei Zahlungsströme sind kein Detail, sondern eine zweite Abrechnung
Der QR-Code am Tisch und die Bezahl-App werben mit Tempo und weniger Laufwegen, und beides stimmt. Der Preis dafür steht klein: Diese Wege laufen in der Praxis oft nicht über Ihr Terminal und Ihren Akzeptanzvertrag, sondern über den Zahlungsdienstleister der Bezahllösung. Damit haben Sie zwei Zahlungsströme — Terminal und Tisch-Payment —, zwei Gebührenmodelle und zwei Gutschriften, die zu zwei verschiedenen Zeitpunkten und in zwei verschiedenen Reportings ankommen.
Für den Tagesabschluss heißt das: Die Summe aus der Kasse muss gegen zwei Abrechnungen stimmen, nicht gegen eine. Wer Kartenumsatz und Trinkgeld schon bei einem einzigen Terminal sauber auseinanderhalten muss, bekommt hier eine zweite Baustelle dazu. Das ist beherrschbar, aber es gehört vor die Entscheidung — nicht in die erste Monatsabrechnung, in der die Zahlen plötzlich nicht zusammenpassen.
Die ehrliche Empfehlung lautet deshalb nicht Entweder-oder, sondern Reihenfolge. Das mobile Terminal am Tisch deckt jeden Gast ab, auch den mit der girocard, und läuft über einen Vertrag. QR-Code und App sind eine sinnvolle Ergänzung für große Tische, Selbstzahler und Stoßzeiten — als Zusatz, nicht als Ersatz, und erst, wenn geklärt ist, wie die zweite Abrechnung in Ihren Tagesabschluss zurückfindet.
Was ein Gastrobetrieb wirklich braucht
Nicht zwölf generische Funktionen, sondern diese sechs. An ihnen entscheidet sich, ob der Abend rund läuft.
- 01Betragsübergabe aus der Kasse
- Das Kassensystem schickt den Betrag über eine Schnittstelle direkt an das Terminal. Niemand tippt, niemand verrechnet sich, und am Abend stimmen Kassenumsatz und Kartenumsatz ohne Nacharbeit überein. Die gängigen Schnittstellen im deutschsprachigen Raum sind seit Jahren etabliert; die Frage ist nur, ob Ihre Kasse und Ihr Terminal beide dieselbe sprechen.
- 02Rechnung teilen
- Getrennt zahlen ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Die Aufteilung passiert in der Kasse — entweder nach Positionen oder gleichmäßig nach Köpfen — und jeder Teilbetrag geht als eigene Zahlung an das Terminal. Wenn Ihre Kasse das nicht sauber kann, holen Sie sich das Problem an jedem Tisch mit mehr als zwei Gästen zurück.
- 03Trinkgeldfunktion
- Der Gast gibt am Terminal ein Trinkgeld ein, abgebucht wird die Summe aus Rechnungsbetrag und Trinkgeld in einem Vorgang. Auf dem Beleg erscheint das Trinkgeld getrennt ausgewiesen. Diese Funktion ist in aller Regel keine Softwareinstallation am Gerät, sondern muss in Ihrer Kartenakzeptanz freigeschaltet werden — fragen Sie ausdrücklich danach.
- 04Zuordnung zur Servicekraft
- Wer hat kassiert? Ohne diese Zuordnung lässt sich Trinkgeld nicht verteilen und ein Fehlbetrag nicht klären. In der Kasse regelt das die Anmeldung der Servicekraft, oft über einen Schlüssel, eine Karte oder einen kurzen Code. Auf dem Terminal sollte dieselbe Information am Beleg landen.
- 05Ein Gerät, das den Abend durchhält
- Mobile Terminals werden bei Ihnen nicht acht Stunden im Regal liegen, sondern acht Stunden laufen, drucken und funken. Fragen Sie nach der tatsächlichen Laufzeit unter Last, nicht nach der Akkukapazität in Milliamperestunden, und planen Sie eine Ladeschale an einem Platz ein, an dem sie auch wirklich benutzt wird.
- 06Absicherung des Kassensystems
- In Deutschland muss ein eingesetztes elektronisches Kassensystem zertifiziert abgesichert sein und jeder Vorgang einzeln aufgezeichnet werden. In Österreich gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht mit eigenem Manipulationsschutz. Das betrifft die Kasse, nicht das Zahlungsterminal — aber beides muss zusammenpassen.
Trinkgeld: der Punkt, an dem es unangenehm wird
Solange bar gezahlt wurde, war Trinkgeld einfach: Der Gast ließ etwas liegen, die Servicekraft nahm es mit. Bei Kartenzahlung wird derselbe Vorgang plötzlich sichtbar, buchbar und erklärungsbedürftig. Das ist der Grund, warum viele Betriebe hier zögern — und warum der Umgang damit tatsächlich Umsatz kostet, wenn man ihn falsch aufsetzt.
Die Zahlen aus einer Befragung von girocard zur Außengastronomie sind eindeutig: Rund zwei Drittel der Befragten kennen Trinkgeldfunktionen am Terminal überhaupt. Sieben von zehn geben lieber einen eigenen Betrag ein, als eine der angebotenen Prozentstufen zu wählen. Und knapp zwei Drittel befürchten, dass das Trinkgeld nicht vollständig beim Servicepersonal ankommt. Der letzte Punkt ist der wichtigste: Es geht nicht um Technik, es geht um Vertrauen.
Daraus folgen drei praktische Konsequenzen. Erstens: Bieten Sie beide Eingabewege an — Vorschläge und freie Betragseingabe. Zweitens: Eine gut sichtbare Option, kein Trinkgeld zu geben, ist Pflicht, nicht Höflichkeit; ein Gast, der sich gedrängt fühlt, gibt beim nächsten Mal gar nichts. Drittens: Sagen Sie am Tisch in einem Satz, dass das Trinkgeld beim Personal landet. Diese eine Bemerkung räumt genau den Zweifel weg, den zwei Drittel der Gäste mitbringen.
Überbuchung oder Nachbuchung: zwei technisch verschiedene Wege
Über diesen Punkt wird auf Anbieterseiten fast nie geredet, und er entscheidet, wie der Abend am Tisch abläuft. Es gibt nicht eine Trinkgeldfunktion, sondern zwei — sie unterscheiden sich darin, ob das Trinkgeld vor oder nach der Freigabe der Zahlung feststeht. Nur eine davon funktioniert mit allen Karten.
| Überbuchung | Nachbuchung | |
|---|---|---|
| Wann das Trinkgeld feststeht | Vor der Freigabe. Der Rechnungsbetrag geht ins Terminal, das Gerät fragt das Trinkgeld ab, der Gast gibt frei. | Nach der Zahlung. Die Zahlung läuft normal durch, das Trinkgeld kommt in einem zweiten Schritt dazu. |
| Was der Gast tut | Betrag am Terminal wählen oder eingeben und die Gesamtsumme autorisieren — mit PIN, kontaktlos oder per Wallet. | Trinkgeldbetrag und Gesamtsumme von Hand auf den Zahlungsbeleg schreiben und unterschreiben — auch dann, wenn vorher mit PIN gezahlt wurde. |
| Was daraus wird | Eine einzige Transaktion über Rechnung plus Trinkgeld. Auf dem Beleg stehen beide Beträge getrennt. | Zwei Buchungen: die ursprüngliche Zahlung und eine separate Trinkgeldbuchung. |
| Welche Karten | Alle Karten, girocard eingeschlossen. | Nach Darstellung eines deutschen Netzbetreibers nur Kreditkarten — genannt werden Mastercard, Visa und American Express. Begründung: Die zweite Buchung erfolgt ohne erneute Authentifizierung des Karteninhabers. |
| Aufwand im Betrieb | Keiner. Der Vorgang ist mit der Zahlung abgeschlossen. | Die Servicekraft muss den Beleg aufheben und danach am Gerät die Transaktionsnummer vom Beleg und den Trinkgeldbetrag nacherfassen. |
| Korrigierbar | Nur über eine Stornierung der gesamten Zahlung. | Die Nachbuchung ist für sich stornierbar — storniert wird dann nur die Nachbuchung, nicht die Zahlung. |
Zusammengestellt aus der Funktionsanleitung eines deutschen Terminalherstellers und der Beschreibung eines deutschen Netzbetreibers, Stand August 2026. Welche der beiden Varianten Ihr Gerät und Ihr Akzeptanzvertrag freigeschaltet haben, ist eine Frage der Konfiguration und keine Eigenschaft der Hardware.
Warum die Nachbuchung in einem deutschen Lokal selten trägt
Die Nachbuchung ist der Ablauf, den viele aus dem Ausland kennen: Die Karte wird belastet, der Gast schreibt das Trinkgeld auf den Zettel, der Rest passiert später. Wer das aus dem Urlaub mitbringt und im eigenen Betrieb erwartet, wird enttäuscht — denn dieser Weg ist auf Kreditkarten beschränkt. In Deutschland läuft der weit überwiegende Teil der Kartenzahlungen im Lokal aber über die girocard. Für diese Zahlungen gibt es die Nachbuchung nicht.
Daraus folgt eine Regel, die Ihren Serviceablauf bestimmt: Das Trinkgeld muss abgefragt werden, solange der Gast noch am Terminal steht. Es gibt keinen zweiten Versuch. Wer das Gerät mit dem reinen Rechnungsbetrag startet, weil er die Trinkgeldfrage als unangenehm empfindet, hat das Trinkgeld für diesen Tisch verloren — bei einer girocard-Zahlung endgültig.
Praktisch heißt das dreierlei. Erstens gehört die Trinkgeldabfrage in den Standardablauf am Gerät und nicht in ein Sondermenü, das jemand erst suchen muss. Zweitens muss jede Servicekraft wissen, dass sie die Zahlung nicht ohne diese Abfrage startet. Und drittens sollten Sie sich bei der Einrichtung ausdrücklich die Überbuchung freischalten lassen — sie ist der einzige Weg, der über alle Kartenarten hinweg funktioniert.
Die drei Eingabewege im Vergleich
Innerhalb der Überbuchung lässt sich meist einstellen, welche Wege der Gast angeboten bekommt. Die Kombination aus allen dreien ist in der Praxis die tragfähigste.
| Eingabeweg | Was der Gast sieht | Wirkung | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Prozentvorschläge | Mehrere Stufen zur Auswahl, etwa zehn, fünfzehn und zwanzig Prozent | Die angezeigten Werte wirken als Anker und heben die durchschnittliche Trinkgeldhöhe. Kann bei zu hohen Stufen als Druck empfunden werden. | Als schnelle Option für Gäste, die nicht rechnen wollen — mit realistisch gewählten Stufen |
| Freie Betragseingabe | Ein leeres Feld für den Wunschbetrag oder den Gesamtbetrag | Deutlich bevorzugt: rund sieben von zehn Befragten wollen selbst bestimmen. Dauert ein paar Sekunden länger. | Immer anbieten. Für Stammgäste und höhere Rechnungen der Regelweg |
| Kein Trinkgeld | Eine eigene, gut sichtbare Schaltfläche | Nimmt den Druck aus der Situation und verhindert, dass Gäste die Karte lieber ganz wegstecken. | Immer, und niemals versteckt oder klein |
Zahlenangaben aus einer veröffentlichten Befragung von girocard zur Außengastronomie. Sie beschreiben Gästeverhalten, nicht Ihre eigenen Umsätze.
Kontaktlos mit Trinkgeld — und warum das nicht immer selbstverständlich war
Ein Detail, das im Alltag auffällt, sobald es fehlt: Trinkgeld und kontaktloses Zahlen gingen bei der girocard lange nicht zusammen. Unter dem älteren Terminalstandard war die Trinkgeldfunktion nur kontaktbehaftet verfügbar — die Karte musste ins Gerät. Erst der aktuelle Technische Anhang der Deutschen Kreditwirtschaft, TA 7.2, hat das kontaktlose Trinkgeld eingeführt.
Für Sie ist das heute vor allem eine Prüffrage. Seit dem 01.01.2025 müssen ohnehin alle Terminals im Markt auf TA 7.2 laufen; Geräte, die das Software-Update nicht mehr bekommen konnten, mussten getauscht werden. Wenn Ihr Gerät den Gast bei Trinkgeld trotzdem auffordert, die Karte einzustecken, liegt das also nicht mehr am Standard, sondern an der Konfiguration Ihres Geräts. Das ist ein Anruf, kein Neukauf.
Der Unterschied ist keine Kleinigkeit. Kontaktlos ist im Lokal längst der Regelfall, und jede Aufforderung, die Karte doch einzustecken, kostet an einem vollen Abend Sekunden und beim Gast einen Moment Irritation — genau an der Stelle, an der Sie ihn am wenigsten gebrauchen können. Lassen Sie sich vor der Übergabe zeigen, dass Trinkgeld kontaktlos und mit Wallet durchläuft.
Wie weit Sie gehen sollten — und wo es kippt
Prozentvorschläge erhöhen nachweislich die Trinkgeldhöhe. Das ist der Grund, warum sie überall auftauchen, und es ist ein legitimes Argument. Es gibt aber eine Gegenseite, die auf keiner Anbieterseite steht: In der Fachöffentlichkeit wächst die Kritik an genau dieser Mechanik. Vorgegebene Stufen seien keine neutrale Funktion, sondern setzten einen Anker; und wer nichts geben wolle, müsse das ausdrücklich anklicken — beschrieben als sozialer Druck per Touchscreen.
Diese Kritik sollten Sie ernst nehmen, weil sie sich mit dem deckt, was die Gäste selbst sagen. Sieben von zehn wollen einen eigenen Betrag eingeben statt eine Stufe zu wählen. Ein Terminal, das drei hohe Prozentwerte anbietet und die Ablehnung klein setzt, arbeitet also gegen die klar geäußerte Präferenz der Mehrheit — und riskiert das, was Sie am wenigsten wollen: dass der Gast beim nächsten Besuch wieder bar zahlt, um der Frage auszuweichen.
Die tragfähige Einstellung liegt in der Mitte. Realistisch gewählte Stufen statt ambitionierter; die freie Eingabe gleichwertig daneben; die Ablehnung als normale, gleich große Schaltfläche. Und die Trinkgeldabfrage gehört in die Gastronomie, wo Trinkgeld eine gewachsene Gepflogenheit ist — nicht an jeden Verkaufsvorgang, bei dem sie nur als Zumutung ankommt. Wer hier maßvoll bleibt, verdient über die Jahre mehr als der Betrieb, der einmalig die Stufen hochsetzt.
Trinkgeld wiederfinden: Beleg, Kassenschnitt, Abrechnung
Erfasst ist das Trinkgeld schnell. Die eigentliche Arbeit beginnt danach, wenn Sie am Monatsende auseinanderhalten müssen, was Umsatz war und was durchlief. An diesen vier Stellen taucht der Betrag auf.
- 01Auf dem Beleg
- Bei der Trinkgeldzahlung druckt das Terminal eigene Zeilen für Betrag, Trinkgeld und Gesamtsumme. Das ist die Grundlage für alles Weitere — ein Gerät, das nur die Gesamtsumme zeigt, macht Ihnen die Trennung unnötig schwer.
- 02Im Kassenschnitt
- Im Tagesabschluss des Terminals wird die Summe der gebuchten Trinkgelder separat ausgewiesen, zusätzlich zur Umsatzsumme. Damit haben Sie jeden Abend eine Zahl, gegen die Sie die Auszahlung an das Personal legen können.
- 03Im Händlerreport
- Die Reportings der Netzbetreiber führen den Trinkgeldanteil in der Regel getrennt auf. Fragen Sie vor Vertragsschluss, ob das in Ihrem Report enthalten ist und in welchem Zyklus er kommt — täglich, wöchentlich oder monatlich macht für die Verteilung einen erheblichen Unterschied.
- 04Im Abgleich mit der Kasse
- Der häufigste Stolperstein: Das Trinkgeld wird zwar gezahlt, aber von der Kasse nicht sauber gespiegelt — getrennt nach Zahlungsart, wie es die Aufzeichnung unbarer Geschäftsvorfälle verlangt. Dann weichen Kassenjournal und Acquirer-Abrechnung voneinander ab, und niemand findet die Differenz. Systeme, die Zahlung und Trinkgeld vor der Freigabe zusammenführen, haben dieses Problem nicht.
- 05Der Zeitversatz, an den keiner denkt
- Das Kartentrinkgeld landet mit dem übrigen Kartenumsatz auf Ihrem Geschäftskonto — also erst mit der Gutschrift, nicht am selben Abend. Wenn Sie am Abend bar auszahlen, gehen Sie damit in Vorlage. Das ist beherrschbar, sollte aber bewusst entschieden und nicht jeden Freitag neu improvisiert werden.
Trinkgeld in der Abrechnung
Der Grundsatz: Freiwilliges Trinkgeld, das der Gast zusätzlich zum Rechnungsbetrag zahlt und das direkt an die Servicekräfte weitergegeben wird, ist kein Umsatz des Betriebs. Damit das nachvollziehbar bleibt, muss es getrennt vom Rechnungsbetrag ausgewiesen und in der Buchhaltung als durchlaufender Posten behandelt werden. Ein Terminal, das Trinkgeld nur in den Gesamtbetrag einrechnet, ohne es separat auszuweisen, macht Ihnen diese Trennung unnötig schwer.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens sollte der Beleg den Trinkgeldbetrag als eigene Zeile zeigen. Zweitens brauchen Sie eine interne Regel, wie verteilt wird: entweder direkt an die Person, die kassiert hat, oder über einen Pool nach einem festen Schlüssel. Beides ist üblich, beides funktioniert — aber nur, wenn die Regel aufgeschrieben ist und alle sie kennen. Ohne schriftliche Regel entsteht genau das Misstrauen, das die Gäste ohnehin schon vermuten.
Wie Trinkgeld bei Ihnen konkret zu behandeln ist, hängt an Details Ihrer Betriebsorganisation, etwa daran, ob der Betriebsinhaber selbst mitkassiert. Diese Seite gibt den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Klären Sie die Verteilregel und die Verbuchung einmal mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie die Funktion einschalten — danach läuft es von allein.
Kartentrinkgeld bei Steuer und Sozialversicherung: Deutschland und Österreich
Mit der Kartenzahlung läuft das Trinkgeld über das Konto des Betriebs, bevor es beim Personal ankommt. Das ist der Punkt, an dem viele unsicher werden, ob es dann noch Trinkgeld ist. In beiden Ländern ist die Grundregel dieselbe, im Detail gehen sie seit 2026 deutlich auseinander.
| Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | Steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG, ohne Höchstbetrag: Trinkgeld, das ein Dritter dem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich gibt. | Steuerfrei nach § 3 Abs. 1 Z 16a EStG: ortsübliche Trinkgelder von dritter Seite, freiwillig und ohne Rechtsanspruch, sofern die direkte Annahme nicht untersagt ist. |
| Sozialversicherung | Beitragsfrei, weil steuerfreie Einnahmen nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung kein Arbeitsentgelt sind. | Seit 01.01.2026 bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale der ÖGK nach § 44 Abs. 3 ASVG (BGBl. I Nr. 77/2025). Beiträge fallen auf die Pauschale an, nicht auf das tatsächliche Trinkgeld. |
| Höhe der Pauschale je Monat | Keine Pauschale. | Gastgewerbe mit Inkasso 65 € (2026), 85 € (2027), 100 € (2028); ohne Inkasso 45 €, 45 €, 50 €. Ab 2029 jährlich aufgewertet. Teilzeit anteilig nach Stunden. |
| Trinkgeld per Karte | Bleibt Trinkgeld, wenn es auf dem Beleg getrennt ausgewiesen, als durchlaufender Posten gebucht und vollständig weitergegeben wird. | Ausdrücklich erfasst: Die ÖGK nennt Kartenzahlungen neben gemeinsamer Trinkgeldkassa und Sammelbox als Weg in ein Verteilersystem (TRONC). |
| Verteilung über einen Pool | Zulässig, solange erkennbar Gästegeld verteilt wird. Die Grenze zieht der BFH: Gelder, die der Arbeitgeber selbst rechtlich einnehmen und verwalten muss, sind kein steuerfreies Trinkgeld (Spielbanktronc, VI R 49/06). | Ausdrücklich zulässig, wenn nach einem im Vorhinein festgelegten Schlüssel verteilt wird. |
| Nicht erfasst | Servicezuschlag auf der Rechnung, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch. Trinkgeld an den Inhaber selbst ist Betriebseinnahme. | Servicepauschalen und Bedienzuschläge. Ausgenommen von der Pauschale sind Systemgastronomie sowie Backoffice und Haustechnik, wenn sie nachweislich kein Trinkgeld bekommen. |
Quellen: § 3 Nr. 51 EStG (DE); BFH, Urteil vom 18.12.2008, VI R 49/06; § 3 Abs. 1 Z 16a EStG (AT); BGBl. I Nr. 77/2025 und Erläuternde Bemerkungen der ÖGK zur Verlautbarung vom 02.01.2026 (Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe). Rechtsstand Oktober 2026. Allgemeine Einordnung, keine Steuer- oder Lohnverrechnungsberatung.
Wann aus Kartentrinkgeld Lohn wird
Das Terminal entscheidet nicht über die Steuer, die Einrichtung schon. Riskant wird es in drei Fällen. Erstens, wenn das Trinkgeld auf dem Beleg nicht getrennt steht und sich später nicht mehr vom Umsatz unterscheiden lässt. Zweitens, wenn der Betrieb die Summe einbehält und nach eigenem Ermessen als Prämie ausschüttet: Dann zahlt nicht mehr der Gast, sondern der Arbeitgeber, und das ist Arbeitslohn. Drittens, wenn ein fester Servicezuschlag auf der Rechnung steht. Den schuldet der Gast, und was geschuldet ist, ist in keinem der beiden Länder Trinkgeld.
In Österreich kommt seit 2026 ein eigener Punkt dazu. Die Pauschale ist ein Höchstbetrag, keine Untergrenze: Liegen die tatsächlichen Trinkgelder einer Person unter der Hälfte der Pauschale, muss der tatsächliche Betrag nachgewiesen und angesetzt werden. Genau dafür ist der Kassenschnitt mit getrennter Trinkgeldsumme nützlich: Er ist der einfachste Nachweis, was über die Karte tatsächlich hereingekommen ist.
Klären Sie vor dem Einschalten der Funktion mit Steuerberatung oder Lohnverrechnung, ob Sie direkt an die kassierende Person oder über einen Pool verteilen, und in Österreich zusätzlich, wer im Betrieb als Mitarbeiter mit Inkasso eingestuft wird. Beides gehört schriftlich festgehalten.
Was mit einer sauber eingerichteten Trinkgeldfunktion wegfällt
Übrig bleibt eine Abfrage von zwei Sekunden am Terminal, ein Beleg, der beide Beträge getrennt zeigt, und ein Tagesabschluss, aus dem die Trinkgeldsumme direkt ablesbar ist.
Welche Geräte in welchem Betrieb
Die Bauform hängt am Konzept, nicht an der Größe. Ein Weinlokal mit dreißig Plätzen braucht mehr mobile Geräte als ein Imbiss mit achtzig.
| Betriebsart | Regelgerät | Zweites Gerät | Worauf besonders achten |
|---|---|---|---|
| Restaurant mit Tischbedienung | Mobiles Terminal mit Bondrucker, eines je Servicekraft im Dienst | Stationäres Gerät an der Bar für Thekengeschäft | Empfang auf der Terrasse und im Nebenraum vorher testen, nicht annehmen |
| Café und Bar mit Thekenbetrieb | Stationäres Terminal am Tresen, Kontaktlosfeld zum Gast gedreht | Ein mobiles Gerät für Außenplätze | Tempo an der Theke; das Gerät muss zwischen zwei Bestellungen bereit sein |
| Imbiss, Lieferdienst, Abholung | Kompaktes mobiles Gerät, oft ohne eigenen Drucker | Stationär an der Ausgabe | Ob der Beleg digital ausreicht — beim Lieferdienst meist ja, im Lokal oft nein |
| Systemgastronomie mit mehreren Kassen | PIN-Pad je Kassenplatz, fest an der Kasse | Mobil für Servicebereiche | Zentrale Verwaltung aller Geräte und einheitlicher Abschluss über alle Standorte |
Stoßzeit, Ausfall und der Abend, an dem nichts geht
Zwischen halb acht und neun entscheidet sich, ob Ihre Technik taugt. In dieser Zeit laufen Bestellungen, Nachbestellungen und Zahlungen gleichzeitig, die Küche ruft, und jede Verzögerung an einem Tisch pflanzt sich in den ganzen Raum fort. Ein Terminal, das nach dem Aufwecken zehn Sekunden braucht oder bei dem die Verbindung wackelt, kostet Sie an so einem Abend mehr als der gesamte Monatspreis des Geräts.
Der zweite Fall ist der harte: Das Netz ist weg. Ein Zahlungsterminal braucht für die Freigabe eine Verbindung, daran führt nichts vorbei. Wirksam sind drei Vorkehrungen: ein Gerät mit eigener SIM, das nicht vom Gäste-WLAN abhängt; ein zweiter SIM-Platz, über den das Gerät auf ein anderes Mobilfunknetz ausweicht; und ein Kassensystem, das lokal weiterschreibt, wenn die Cloud gerade nicht erreichbar ist. Lassen Sie sich alle drei Punkte vor Vertragsabschluss konkret bestätigen.
Und der dritte Fall, über den selten geredet wird: Das Gerät geht kaputt. Fragen Sie, wie lange ein Austauschgerät braucht und ob es einen Ersatz gibt, der einfach in Betrieb genommen werden kann. Für einen Betrieb, der am Freitagabend fünf Stunden ohne Kartenzahlung dasteht, ist das die einzige Kennzahl, die wirklich zählt.
Stolpersteine, die in der Gastronomie regelmäßig auftreten
- 01Terminal ohne Drucker im Restaurant
- Kompakte Android-Geräte sind angenehm klein und haben oft bewusst keinen Drucker. Am Tisch ist das ein Problem: Der Gast erwartet einen Beleg, und niemand will ihm erklären, dass er seine Mailadresse ansagen soll. Für den Lieferdienst passt es, im Servicebetrieb selten.
- 02Trinkgeldfunktion nicht freigeschaltet
- Das Gerät kann es, aber die Funktion ist in der Kartenakzeptanz nicht aktiviert. Das fällt oft erst nach Wochen auf, wenn sich das Personal beschwert. Fragen Sie vor der Übergabe explizit nach und lassen Sie es einmal live vorführen.
- 03Kasse und Terminal reden nicht miteinander
- Beide Geräte funktionieren, aber der Betrag wird von Hand übertragen. Das ist die teuerste Kleinigkeit im Betrieb, weil sie täglich Zeit kostet und regelmäßig Differenzen produziert. Vor dem Kauf klären, welche Schnittstelle Ihre Kasse unterstützt.
- 04Zu wenige mobile Geräte
- Drei Servicekräfte teilen sich ein Terminal, also läuft ständig jemand suchen. Die Rechnung ist einfach: Ein zusätzliches Gerät kostet weniger als die Minuten, die täglich mit Suchen und Warten vergehen.
- 05Ladeschale am falschen Platz
- Steht die Schale im Büro, landet das Gerät abends auf dem Tresen und ist morgens leer. Die Schale gehört dorthin, wo das Personal ohnehin vorbeikommt.
- 06Zahlung ohne Trinkgeldabfrage gestartet
- Die Servicekraft tippt den reinen Rechnungsbetrag ein, der Gast hält die Karte hin, fertig. Bei einer girocard lässt sich das nicht mehr heilen — die Nachbuchung gibt es dort nicht. Deshalb gehört die Abfrage in den Standardablauf und nicht in ein Menü, das jemand bewusst aufrufen muss.
- 07Trinkgeld nur im Gesamtbetrag
- Manche Konfigurationen buchen die Summe, weisen das Trinkgeld auf dem Beleg aber nicht getrennt aus. Dann fehlt Ihnen die Grundlage für Verteilung und Verbuchung, und Sie merken es erst, wenn Sie es brauchen. Vor der Übergabe einen Testbeleg mit Trinkgeld ziehen und ansehen.
Fragen aus der Gastronomie
Muss ein Restaurant Kartenzahlung anbieten?
Nein. Eine gesetzliche Pflicht zur Kartenannahme gibt es in Deutschland und Österreich nicht. Gäste erwarten es zunehmend, und wer ablehnt, verliert Umsatz — aber das ist eine betriebswirtschaftliche und keine rechtliche Frage. Rechtsstand August 2026; das ersetzt keine Rechtsberatung.
Darf ich einen Aufschlag für Kartenzahlung verlangen?
Für die gängigen Verbraucherkarten — girocard sowie regulierte Debit- und Kreditkarten — ist ein Zuschlag in Deutschland untersagt. Ausgenommen sind bestimmte Firmenkarten und Kartensysteme, bei denen der Herausgeber zugleich Abwickler ist. Praktisch heißt das: In einem normalen Lokal dürfen Sie es nicht. Rechtsstand August 2026, keine Rechtsberatung.
Wie funktioniert das Trinkgeld technisch genau?
Die Servicekraft startet die Zahlung mit dem Rechnungsbetrag. Der Gast bekommt am Terminal die Trinkgeldabfrage, wählt eine Stufe, gibt einen eigenen Betrag ein oder lehnt ab. Das Gerät bucht anschließend die Summe aus Rechnung und Trinkgeld in einer einzigen Transaktion ab und weist das Trinkgeld auf dem Beleg getrennt aus. Es entstehen also keine zwei Buchungen auf dem Kontoauszug des Gastes.
Kommt das Trinkgeld wirklich beim Personal an?
Technisch landet der gesamte Betrag zunächst auf dem Betriebskonto, weil er in einer Transaktion abgebucht wird. Die Weitergabe ist ein interner Vorgang. Genau deshalb zweifeln viele Gäste — in der genannten Befragung knapp zwei Drittel. Die Lösung ist keine technische, sondern eine organisatorische: eine schriftliche Verteilregel, ein Beleg, der das Trinkgeld getrennt ausweist, und die kurze mündliche Bestätigung am Tisch.
Kann ein Gast das Trinkgeld nachträglich hinzufügen?
Nur eingeschränkt. Dafür gibt es die sogenannte Nachbuchung: Der Gast trägt Trinkgeld und Gesamtsumme von Hand auf dem Zahlungsbeleg ein und unterschreibt, anschließend erfasst die kassierende Person die Transaktionsnummer vom Beleg und den Trinkgeldbetrag am Gerät nach. Ein deutscher Netzbetreiber beschreibt diesen Weg ausdrücklich als auf Kreditkarten beschränkt — genannt werden Mastercard, Visa und American Express —, weil die zweite Buchung ohne erneute Authentifizierung stattfindet. Für die girocard steht er damit nicht zur Verfügung. Da die girocard im Lokal die häufigste Karte ist, sollten Sie den Ablauf nicht darauf aufbauen. Bis wann eine Nachbuchung möglich ist, hängt am Tagesabschluss des Terminals — lassen Sie sich das von Ihrem Netzbetreiber konkret bestätigen.
Was passiert, wenn eine Trinkgeldbuchung falsch war?
Das hängt am gewählten Weg. Wurde das Trinkgeld am Terminal eingegeben und mit der Rechnung zusammen gebucht, existiert nur eine Transaktion — korrigieren lässt sie sich dann nur als Ganzes. Eine Nachbuchung dagegen ist für sich stornierbar: Storniert wird nur die Nachbuchung, die ursprüngliche Zahlung bleibt bestehen. Wer häufiger mit Korrekturen rechnet, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er die Konfiguration festlegt.
Geht Trinkgeld auch kontaktlos und mit dem Smartphone?
Ja. Unter dem älteren Terminalstandard war die Trinkgeldfunktion bei der girocard nur kontaktbehaftet verfügbar; mit dem aktuellen Technischen Anhang TA 7.2 kam das kontaktlose Trinkgeld dazu. Seit dem 01.01.2025 müssen alle Terminals im Markt auf diesem Stand laufen. Verlangt Ihr Gerät bei Trinkgeld trotzdem das Einstecken der Karte, ist das eine Frage der Konfiguration und kein Grund für neue Hardware.
Wann ist das Kartentrinkgeld auf dem Konto?
Zusammen mit dem übrigen Kartenumsatz, also mit der regulären Gutschrift und nicht am selben Abend. Wenn Sie das Trinkgeld abends bar an das Personal auszahlen, gehen Sie bis zur Gutschrift in Vorlage. Das ist üblich und unproblematisch, sollte aber eine bewusste Entscheidung sein — im Tagesabschluss des Terminals steht die Trinkgeldsumme separat, Sie zahlen also nicht ins Blaue aus.
Ist Trinkgeld per Karte steuerfrei?
Für angestellte Servicekräfte ja, in Deutschland nach § 3 Nr. 51 EStG und in Österreich nach § 3 Abs. 1 Z 16a EStG. Die Zahlungsart ändert daran nichts. Voraussetzung ist, dass das Geld erkennbar freiwillig vom Gast kommt: getrennt auf dem Beleg, als durchlaufender Posten gebucht und vollständig weitergegeben. Trinkgeld an den Inhaber selbst ist dagegen Betriebseinnahme. Rechtsstand Oktober 2026, keine Steuerberatung.
Was ändert die Trinkgeldpauschale 2026 in Österreich?
Seit 01.01.2026 gilt österreichweit eine einheitliche Pauschale der ÖGK statt der früheren Länderregeln. Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Pauschale berechnet, nicht auf das tatsächliche Trinkgeld: im Gastgewerbe 65 € im Monat für Mitarbeiter mit Inkasso und 45 € ohne Inkasso, steigend auf 100 € und 50 € im Jahr 2028. Kartentrinkgeld, das über ein Verteilersystem aufgeteilt wird, ist ausdrücklich mit erfasst. Steuerfrei bleibt das Trinkgeld weiterhin.
Kann ich am Terminal getrennt kassieren?
Die Aufteilung passiert in der Kasse, nicht am Terminal. Die Kasse zerlegt die Rechnung nach Positionen oder nach Köpfen und schickt jeden Teilbetrag einzeln ans Terminal. Ein Terminal ohne Kassenanbindung kann das nicht leisten — dort müsste jemand die Teilbeträge im Kopf ausrechnen und eintippen.
Wie funktioniert Bezahlen am Tisch?
Es gibt drei Wege. Erstens das mobile Terminal, das die Servicekraft an den Tisch bringt; der Gast zahlt mit Karte, kontaktlos oder Wallet, das Trinkgeld wird am Gerät abgefragt. Zweitens der QR-Code am Tisch: Der Gast scannt einen Code mit dem eigenen Handy und bezahlt selbst. Drittens eine Bestell- und Bezahl-App, über die bestellt und gleich gezahlt wird. Der erste Weg läuft über Ihr Terminal und Ihren Akzeptanzvertrag und deckt alle Karten ab, girocard eingeschlossen; QR-Code und App laufen oft über einen anderen Zahlungsdienstleister, mit eigener Abrechnung.
Ist ein QR-Code am Tisch ein Ersatz für das Terminal?
Meist nicht, sondern eine Ergänzung. Der QR-Code entlastet die Stoßzeit und eignet sich für große Tische, bei denen jeder selbst zahlt. Aber ob die girocard — im Lokal die häufigste Karte — darüber läuft, hängt am Anbieter und ist nicht selbstverständlich. Dazu entsteht ein zweiter Zahlungsstrom mit eigener Gutschrift und eigenem Abgleich. Das mobile Terminal bleibt der Weg, der jeden Gast über einen Vertrag abdeckt; der QR-Code kommt sinnvoll als Zusatz dazu.
Was gilt für Foodtrucks und Marktstände meines Lokals?
Technisch ist das ein anderer Fall: kein Strom, kein Festnetz, oft schlechter Empfang. Dafür zählen Akkulaufzeit, eigene SIM und ein Kassensystem, das bei Verbindungsverlust lokal weiterschreibt. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu Markt und Foodtruck.