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Vergleich

Woran Sie einen fairen Terminalvertrag erkennen

Eine Rangliste, in der zufällig der Anbieter gewinnt, der sie geschrieben hat, hilft niemandem. Nützlich ist ein Prüfraster: elf Punkte, die in jedem Angebot stehen oder fehlen können, und die sich an einem Nachmittag durchgehen lassen. Alle Beispiele auf dieser Seite stammen aus veröffentlichten Bedingungen und Preisseiten des Marktes.

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Was „fair" hier heißt — und was nicht

Fair heißt in diesem Zusammenhang nicht billig. Ein Vertrag mit einem höheren Disagio und einem klaren Preisverzeichnis kann fairer sein als ein Lockpreis mit einer Anlage voller Einzelentgelte. Fair heißt: Sie können vor der Unterschrift ausrechnen, was der Vertrag Sie im Jahr kostet, und Sie können ihn beenden, ohne dass es eine Überraschung gibt.

Daraus folgen drei Prüfebenen, und in dieser Reihenfolge sind sie auch abzuarbeiten. Erstens die Vollständigkeit: Sind alle laufenden und einmaligen Positionen benannt? Zweitens die Bindung: Wie lange, ab wann, wie kündbar, in welcher Form? Drittens die Klauseln, die erst später wirken — Preisänderung, Einwendungsfristen, Rückgabe.

Diese Seite prüft ein Angebot, das Ihnen vorliegt. Wenn Sie dagegen aus einem bestehenden Vertrag heraus wollen, ist die Reihenfolge eine andere — dann steht die Fristenprüfung am Anfang. Dafür gibt es eine eigene Seite zum Anbieterwechsel.

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Das Prüfraster: elf Punkte

Links der Punkt, in der Mitte, was ein gutes Angebot dazu sagt, rechts das Warnzeichen. Die Beispiele in Klammern sind veröffentlichte Marktangaben, Stand 1. August 2026.

PrüfpunktGutes ZeichenWarnzeichen
PreisverzeichnisVollständige Liste aller Positionen liegt vor der Unterschrift vorNur ein Angebotsblatt mit zwei Zahlen; das Verzeichnis wird „nachgereicht"
Sätze je Kartenartgirocard, Debit, Kredit, EWR, Firmenkarten und Nicht-EWR getrennt ausgewiesenEin einzelner Mischsatz „für alle Karten"
Fixentgelt je ZahlungBenannt und beziffert, damit Sie es auf Ihren Bonwert umrechnen könnenNicht erwähnt — es taucht dann auf der ersten Abrechnung auf
MindestlaufzeitSo kurz, dass ein Gerätewechsel innerhalb der Bindung nicht nötig wird48 oder 60 Monate; im Markt der Standard, aber verhandelbar
LaufzeitbeginnEin klar benannter Tag: Freischaltung, Lieferung oder InstallationNicht geregelt oder abweichend von dem, was im Gespräch gesagt wurde
KündigungsformTextform genügt, also E-MailSchriftform mit Unterschrift auf Papier, drei Monate vor Ablauf
PreisänderungVorlauffrist, ausdrückliches Widerspruchsrecht und ein SonderkündigungsrechtZustimmungsfiktion ohne Sonderkündigungsrecht
MindestumsatzKeiner — oder klar beziffert, mit der Folge bei UnterschreitungKlausel im Kleingedruckten (Marktbeispiel: 2.500 Euro im Monat, sonst 25 Euro Zuschlag)
Gerät am VertragsendeRückgabe geregelt, Frist realistisch, Versandkosten benanntRücksendung auf Händlerkosten plus Vertragsstrafe je Terminal nach kurzer Frist
ServicezusagenReaktionszeit, Austauschgerät und Erreichbarkeit stehen im Vertrag24/7-Service ist ausdrücklich „optional" und damit nicht zugesagte Leistung
HardwareZustand und Modell benannt, Zulassungsstand aktuell„Gleichwertig oder besser" ohne Modellangabe; Geräte ausdrücklich generalüberholt

Die Beispiele stammen aus öffentlich abrufbaren Bedingungswerken und Produktseiten deutscher Anbieter (Stand 1. August 2026) und sind hier als Marktbeobachtung wiedergegeben, nicht als Bewertung eines einzelnen Unternehmens. Jede dieser Klauseln ist zulässig — der Punkt ist, dass Sie sie kennen sollten, bevor Sie unterschreiben.

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Die Laufzeit überlagert alles andere

Ein Zehntelprozentpunkt Unterschied im Disagio macht bei 10.000 Euro Kartenumsatz im Monat zehn Euro aus. Eine um zwei Jahre längere Bindung macht den Unterschied zwischen „wir sehen uns das nächstes Jahr wieder an" und „wir sitzen bis 2030 fest". Die Laufzeit ist deshalb die erste Zahl, nicht die letzte.

Im deutschen Markt ist die lange Bindung der Normalfall, nicht die Ausnahme. Ein großer Anbieter hält in Ziffer 11.1 seiner Bedingungen 48 Monate ab Freischaltung fest, ein zweiter nennt in seiner eigenen FAQ ebenfalls mindestens 48 Monate, ein dritter arbeitet im Terminalvertrag mit 60 Monaten Erstlaufzeit. Verlängert wird jeweils automatisch um zwölf Monate, wenn nicht drei Monate vorher gekündigt wird.

Beide großen Bedingungswerke stellen ihre Laufzeit ausdrücklich unter den Vorbehalt einer abweichenden Vereinbarung. Genau das ist Ihr Ansatzpunkt: Die 48 Monate sind die Standardlaufzeit laut Anlage, nicht ein Naturgesetz. Wer danach fragt, verhandelt über etwas, das im Vertragswerk als verhandelbar angelegt ist.

Ein Nebenpunkt mit großer Wirkung: die Form. Schriftform bedeutet Unterschrift auf Papier, Textform lässt die E-Mail zu. In der Praxis scheitern mehr Kündigungen an der Form als an der Frist.

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Lockpreise erkennen: der beworbene Preis hängt an einer Bedingung

Der beworbene Einstiegspreis ist im Markt fast nie falsch. Er ist nur an eine Bedingung geknüpft, die im Kleingedruckten steht. Drei Muster kommen immer wieder vor, und alle drei lassen sich mit einer einzigen Frage aufdecken: Unter welcher Voraussetzung gilt dieser Preis?

Das erste Muster ist die Kopplung an die Laufzeit. Bei einem großen Anbieter kostet die Flatrate mit 1.000 Euro Inklusivvolumen 29,90 Euro im Monat bei 60 Monaten Laufzeit und 34,90 Euro bei 36 Monaten. Der Einstiegspreis der Werbung ist also der Fünfjahrespreis. Wer darüber hinaus Umsatz macht, fällt zusätzlich in die Überschreitungslogik der Preisliste.

Das zweite Muster ist der Nulltarif mit Nebenbedingungen. Derselbe Anbieter führt einen Tarif ohne monatliche Fixkosten. Daneben stehen eine einmalige Gebühr ab 19 Euro, 24 Monate Bindung, ausdrücklich generalüberholte Geräte und ein girocard-Satz von 0,89 Prozent — gegenüber 0,26 Prozent im klassischen Tarif desselben Hauses. Bei 5.000 Euro girocard-Umsatz im Monat sind das 44,50 statt 13,00 Euro.

Das dritte Muster ist die Schwelle. Ein Kartensystem gewährt seinen Einstiegssatz von 1,5 Prozent nur bis 100.000 Euro Jahresumsatz, in der Hotellerie bis 50.000 Euro; darüber wird gesondert vereinbart. Ein anderer Anbieter gewährt einen Sondersatz für QR-Zahlungen ausdrücklich nur Verkäufern, die sich vor einem Stichtag im Februar 2025 angemeldet haben. Beworbene Konditionen können also für Neukunden gar nicht mehr gelten — und der günstige Einstiegspreis endet regelmäßig genau dann, wenn der Betrieb erfolgreich wird.

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Positionen, die selten beworben werden

Diese Entgelte stehen in Preisverzeichnissen, aber fast nie im Angebot. Die rechte Spalte nennt belegte Marktbeispiele — nicht als Maßstab für Ihr Angebot, sondern damit Sie wissen, wonach Sie fragen.

PositionWann sie anfälltBelegtes Marktbeispiel
Einrichtung oder AktivierungEinmalig bei Vertragsbeginn29,99 Euro bei einem Anbieter, 50,00 Euro bei einem anderen
Zuschlag auf MietgeräteEinmalig, unabhängig vom Gerätepreis„Stabilitätszuschlag" von 27,50 Euro je Terminal
SammelkontoLaufend, wenn nicht direkt gutgeschrieben wirdBis zu 4 Cent je girocard-Zahlung
Verwaltung des girocard-SystemsLaufend, neu seit 1. Januar 20260,00209 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer, in vier Anbieterpreislisten identisch
Rechnungskopie und AbrechnungsduplikatAuf Anforderung9,50 Euro für die Rechnungskopie, 14,95 Euro für das Abrechnungsduplikat
RückbuchungJe Fall15,00 Euro bei einem Anbieter, 20,00 Euro je Chargeback bei einem weiteren
WährungsumrechnungBei Zahlungen in fremder WährungZwei Prozent Aufschlag bei einem Zahlungsdienstleister
InaktivitätNach längerer Zeit ohne Transaktion20,00 Euro nach zehn Monaten
MindestumsatzMonatlich bei Unterschreitung25,00 Euro Zuschlag, wenn 2.500 Euro Monatsumsatz nicht erreicht werden
Vorzeitige BeendigungBei Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder bei verweigerter Installation50 Prozent der Restforderung; 500 Euro Pauschale bei verweigerter Installation

Alle Beträge sind veröffentlichte Angaben einzelner Anbieter zum Stand 1. August 2026 und keine Konditionen von SENZA. Sie stehen hier als Checkliste: Fragen Sie zu jeder Zeile, ob und in welcher Höhe die Position in Ihrem Angebot vorkommt. Weitere in Verträgen übliche Positionen ohne belastbare Marktzahl sind Papierrechnung, Portalzugang, Ersatzgerätepauschale, SIM-Entgelt bei Mobilgeräten und Entgelte für Sonderauswertungen.

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Die Klauseln, die erst nach der Unterschrift wirken

Der Änderungsvorbehalt ist die wichtigste davon. In einem dokumentierten Fall darf der Anbieter Entgelte mit zwei Monaten Vorlauf ändern. Entscheidend ist, was passiert, wenn Sie nicht reagieren: Eine Zustimmungsfiktion macht Schweigen zur Zustimmung. Fragen Sie deshalb nicht nur nach der Vorlauffrist, sondern nach dem Sonderkündigungsrecht, das daran hängen sollte.

Die zweite ist die Einwendungsfrist gegen Abrechnungen. Dasselbe Bedingungswerk sieht vier Wochen vor und legt die Beweislast beim Händler. Praktisch bedeutet das: Wer Abrechnungen nicht monatlich prüft, verliert das Argument. Ein Mietminderungsrecht ist in demselben Werk ausgeschlossen — ein ausgefallenes Gerät senkt die Miete also nicht automatisch.

Die dritte betrifft das Ende. Rückgabe auf Kosten des Händlers, eine Frist von vier Wochen und danach eine Vertragsstrafe von 600,00 Euro je Terminal sind in einem der ausgewerteten Werke ausdrücklich geregelt. Das ist der Punkt, an dem ein Vertrag auch nach seinem Ende noch Geld kostet.

Und eine vierte, die leicht übersehen wird: Prüfen Sie, ob zugesagte Servicebestandteile Vertragsinhalt sind oder als „optional" gekennzeichnet. Bei zwei Tarifen desselben Anbieters steht der 24/7-Kundenservice ausdrücklich als optional in der Leistungsbeschreibung. Ein Service, der optional ist, ist im Störungsfall keine zugesagte Leistung.

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Was Sie sich vor der Unterschrift schriftlich geben lassen

Sechs Unterlagen. Wer sie alle hat, kann rechnen und vergleichen — und braucht keine Rangliste mehr.

01Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis
Nicht das Angebotsblatt. Bei mehreren Anbietern ist dieses Verzeichnis öffentlich als PDF abrufbar, wird aber von keiner Produktseite aus verlinkt — fragen Sie ausdrücklich danach.
02Die Vertragsbedingungen samt Anlagen
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und -form stehen fast nie auf derselben Seite wie der Preis.
03Die Zahlartenliste zu genau diesem Produkt
Produktbezogen, nicht anbieterbezogen. girocard, die inländischen Debitmarken, Kreditkarten, Wallets — und wenn Sie internationale Gäste haben, auch die Karten, die daran hängen.
04Die Servicezusage in Zahlen
Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Austauschgerät, und ob das im Preis enthalten oder optional ist.
05Die Regelung für das Vertragsende
Rückgabe, Frist, Kosten und was gilt, wenn die Frist verstreicht.
06Eine Beispielabrechnung
Am aussagekräftigsten ist ein anonymisierter Monatsabschluss eines vergleichbaren Betriebs. Darauf sehen Sie alle Positionen an einem Stück — und genau das ist die Unterlage, die im Verkaufsgespräch am seltensten angeboten wird.
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Häufige Fragen zur Vertragsprüfung

Sind 48 Monate Laufzeit unzulässig?

Nein. Sie sind im Markt der dokumentierte Standard bei mehreren großen Anbietern und rechtlich nicht zu beanstanden. Die Frage ist nicht Zulässigkeit, sondern ob Sie sie brauchen. Beide großen Bedingungswerke nennen die Laufzeit ausdrücklich „vorbehaltlich abweichender Vereinbarung" — es ist also Verhandlungsstoff.

Woran erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

An einer einfachen Gegenprobe: Können Sie mit den vorliegenden Angaben Ihre Jahreskosten ausrechnen? Dazu brauchen Sie Miete, Servicepauschale, Fixentgelt je Zahlung, die Sätze je Kartenart, alle einmaligen Positionen und die Entgelte, die nach der Zahlung anfallen. Fehlt eine dieser Größen, ist das Angebot nicht vollständig — unabhängig davon, wie gut es aussieht.

Darf ich die Kartengebühr an meine Kunden weitergeben?

Bei girocard und regulierten Verbraucherkarten nicht; dort verbietet § 270a BGB ein zusätzliches Entgelt. Bei Firmenkarten und bei Drei-Parteien-Systemen gilt das Verbot nicht in derselben Weise. Weil das im Detail auseinandergeht, gibt es dazu eine eigene Seite. Für die Vertragsprüfung folgt daraus: Jeder Zehntelprozentpunkt geht im Verbrauchergeschäft unmittelbar von Ihrer Marge ab.

Ist ein Kaufgerät fairer als ein Mietgerät?

Es ist anders kalkuliert. Ein Mietgerät zu 12,90 Euro im Monat kostet über 48 Monate 619,20 Euro plus einmaligem Zuschlag, ein vergleichbares Kaufgerät liegt im Bereich von hundert bis zweihundert Euro. Die Miete kauft aber Service, Austausch im Defektfall und die Pflege des Zulassungsstands — beim Kauf liegt dieses Risiko bei Ihnen, sofern kein Servicevertrag danebensteht. Fair ist jedes Modell, solange die Rechnung offengelegt wird.

Was tue ich, wenn ich schon unterschrieben habe?

Zuerst die drei Zahlen heraussuchen: Mindestlaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist samt Form. Danach prüfen, ob eine Preisanpassungsmitteilung vorliegt — sie ist häufig der Moment, in dem ein Sonderkündigungsrecht besteht. Der weitere Ablauf einschließlich Parallelbetrieb und Geräterückgabe steht auf der Seite zum Anbieterwechsel.

Nennt SENZA seine eigenen Konditionen auf dieser Seite?

Nein, und das ist Absicht. Die Zahlen hier sind veröffentlichte Angaben anderer Marktteilnehmer mit Datum, damit Sie ein Angebot einordnen können. Unsere eigenen Konditionen hängen von Kartenmix, Bonwert und Standortzahl ab und werden im Gespräch festgelegt — die Struktur, nach der wir sie aufschlüsseln, steht auf der Konditionenseite.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

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