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Vergleich

Anbieter für Kartenzahlung im Vergleich: die vier Typen

Wer „EC-Terminal Anbieter Vergleich" sucht, bekommt Ranglisten. Ranglisten helfen aber nur, wenn die verglichenen Angebote dasselbe sind — und das sind sie hier nicht. Im deutschen Markt stehen vier grundverschiedene Geschäftsmodelle nebeneinander, die sich in Vertragspartner, Geldfluss, Preisstruktur und Bindung unterscheiden. Diese Seite sortiert sie, bevor es um Prozentsätze geht.

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Warum ein Vergleich beim Typ anfangen muss

Die drei häufigsten Fortsetzungen, die Google zu „EC-Terminal" vorschlägt, sind „ohne Vertrag", „Kosten" und „Vergleich". Der Suchende hat also zuerst Angst vor Bindung und vor Positionen, die er nicht überblickt, und erst danach eine Gerätefrage. Genau in dieser Reihenfolge ist diese Seite gebaut.

Das Problem an den üblichen Vergleichstabellen ist nicht, dass sie falsch rechnen. Es ist, dass sie Angebote nebeneinanderstellen, die technisch dasselbe leisten und wirtschaftlich völlig anders funktionieren. Ein Pauschalsatz von 1,39 Prozent ohne Grundgebühr und ein Vertrag aus Miete, Transaktionsentgelt und kartenartabhängigem Disagio lassen sich nicht in einer Spalte vergleichen. Welches der beiden günstiger ist, hängt an Ihrem durchschnittlichen Bonwert und Ihrer Kartenmischung — nicht am Anbieter.

Deshalb steht am Anfang die Typfrage. Sind die vier Modelle einmal auseinandergehalten, reduziert sich der eigentliche Vergleich auf eine überschaubare Rechnung und ein halbes Dutzend Vertragsfragen. Beides steht weiter unten auf dieser Seite.

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Die vier Typen nebeneinander

Die Zeilen sind so gewählt, dass sie unabhängig vom einzelnen Angebot gelten. Was in Ihrem konkreten Fall gilt, steht im Vertrag — diese Tabelle sagt Ihnen, wonach Sie darin suchen.

MerkmalKlassischer NetzbetreiberKaufmännischer NetzbetreiberPayment FacilitatorHausbank
Ihr VertragspartnerDer Netzbetreiber, dazu getrennte Verträge für Inkasso und KreditkartenDer kaufmännische Netzbetreiber; er bündelt, was sonst getrennt läuftDas Zahlungsinstitut, meist ein Vertrag für allesDer Zahlungsdienstleister hinter der Bank, nicht die Bank selbst
Wohin das Geld zuerst fließtIn der Regel direkt vom Inkasso-Zahlungsdienstleister auf Ihr KontoWie klassisch, sofern kein Sammelkonto vereinbart istZuerst auf ein Konto beim Anbieter, von dort auf Ihr BankkontoWie klassisch
Typische PreisstrukturMiete plus Entgelt je Zahlung plus Disagio je KartenartDieselbe Struktur, meist mit einem Ansprechpartner für alle PositionenEin Pauschalsatz, teils mit monatlicher GrundgebührStruktur des dahinterstehenden Anbieters
Konditionen öffentlich?Überwiegend nein; kein klassischer Netzbetreiber führt „Preise" in der HauptnavigationUnterschiedlichJa; die Preisseite ist bei allen untersuchten Anbietern ein HauptnavigationspunktNein; Sätze stehen allenfalls auf den Seiten einzelner Institute
girocardKernproduktKernproduktNicht selbstverständlich — teils gar nicht, teils erst seit KurzemKernprodukt
Typische Mindestlaufzeit48 bis 60 Monate laut den veröffentlichten Bedingungen der großen AnbieterVerhandelbar; kein Marktstandard erkennbarKeine, bei allen drei untersuchten Anbietern48 Monate laut Ziffer 11.1 der Bedingungen des genossenschaftlichen Anbieters
ZugangsvoraussetzungBonitätsprüfung und UnterlagenBonitätsprüfung und UnterlagenOnlineanmeldung, Prüfung im HintergrundFaktisch ein Geschäftskonto beim jeweiligen Institut

Alle Angaben nach den öffentlichen Veröffentlichungen der jeweiligen Anbieter, Stand 1. August 2026. Laufzeiten: VR Payment, Ziffer 11.1 der Geschäftsbedingungen „Terminalüberlassung und Netzbetrieb"; TeleCash, eigene FAQ; REA Card, Ziffer 8.1 der Terminal-AGB in der Fassung 04/2025; SumUp, PayPal/Zettle und myPOS nach eigenen Preisseiten. Einzelvereinbarungen können abweichen — beide großen Bedingungswerke stellen ihre Laufzeit ausdrücklich unter den Vorbehalt abweichender Vereinbarung.

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Der teuerste Vergleichsfehler: nur auf den Prozentsatz zu sehen

Neben dem prozentualen Disagio steht in fast jedem Netzbetreibervertrag ein fester Centbetrag je Zahlung. Für die Branche werden dafür Größenordnungen von sieben bis elf Cent genannt; ein Anbieter weist in seinem klassischen Tarif 0,08 Euro je bargeldloser Zahlung aus. Dieser Betrag ist vom Umsatz unabhängig — und genau deshalb bei kleinen Bons das schwerere Gewicht.

Umgekehrt gilt dasselbe in die andere Richtung: Ein reiner Prozentsatz ohne Fixbetrag ist bei Kleinbeträgen unschlagbar und wird bei hohen Bons teuer. Ein Betrieb mit einem durchschnittlichen Bon von vier Euro und ein Betrieb mit einem Bon von hundertzwanzig Euro brauchen deshalb nicht dasselbe Angebot, sondern zwei verschiedene Modelle — bei identischer Branche und identischem Monatsumsatz.

Wer zwei Angebote vergleichen will, braucht deshalb drei Zahlen aus dem eigenen Betrieb: den durchschnittlichen Bonwert, den Monatsumsatz mit Karte und die grobe Aufteilung zwischen girocard, Kreditkarte und Karten aus dem Ausland. Ohne diese drei Zahlen ist jeder Vergleich geraten.

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Was ein fester Centbetrag je Zahlung wirklich kostet

Dieselben neun Cent je Zahlung, umgerechnet auf den Bonwert. Die rechte Spalte zeigt, was das effektiv bedeutet — als Prozentsatz, damit es mit einem Disagio vergleichbar wird.

Durchschnittlicher BonFixentgelt je ZahlungEffektiv in Prozent
5,00 Euro0,09 Euro1,80 Prozent
20,00 Euro0,09 Euro0,45 Prozent
100,00 Euro0,09 Euro0,09 Prozent

Rechenbeispiel innerhalb der in der Branche genannten Größenordnung von sieben bis elf Cent je Transaktion (Stand 1. August 2026). Für Bäckereien, Kioske, Cafés und Friseure ist das Fixentgelt regelmäßig die größere Position als das gesamte Disagio. Wie sich der prozentuale Anteil zusammensetzt, steht auf der Seite „Gebühren erklärt".

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Sechs Fragen, die jedes Angebot vergleichbar machen

Wenn Sie diese sechs Angaben von jedem Anbieter schriftlich haben, können Sie rechnen. Vorher nicht.

01Alle laufenden Positionen, einzeln
Miete, Servicepauschale, Entgelt je Zahlung, Disagio je Kartenart, gegebenenfalls Sammelkontoentgelt und seit dem 1. Januar 2026 die gesonderte Position für die zentrale Verwaltung des girocard-Systems. Für die Branche werden für die Miete zehn bis dreißig Euro und für die Servicepauschale fünf bis zehn Euro im Monat genannt.
02Die Sätze je Kartenart, nicht ein Mittelwert
girocard, inländische Debitkarte, inländische Kreditkarte, Karten aus dem übrigen EWR, Firmenkarten und Karten von außerhalb des EWR verhalten sich völlig unterschiedlich. Die europäische Deckelung von 0,2 Prozent bei Debit- und 0,3 Prozent bei Kreditkarten gilt nur für das Interbankenentgelt und nur für Verbraucherkarten — nicht für den Preis, den Sie am Ende zahlen.
03Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Form
Drei Zahlen und eine Formvorschrift. Ob eine Kündigung per E-Mail genügt oder eine Unterschrift auf Papier verlangt wird, entscheidet in der Praxis öfter über eine verpasste Frist als die Frist selbst.
04Der Tag, an dem die Laufzeit zu laufen beginnt
Bei einem der großen Anbieter beginnt sie mit der Freischaltung, bei einem anderen mit Versand beziehungsweise Installation. Das sind unterschiedliche Tage, und am Ende der Laufzeit ist der Unterschied entscheidend.
05Einmalige Positionen
Einrichtungs- oder Aktivierungsgebühr, Versand, Kassenanbindung, Zuschläge auf Mietgeräte. Belegte Marktbeispiele reichen von 29,99 Euro über 50,00 Euro Einrichtungsgebühr bis zu einem einmaligen „Stabilitätszuschlag" von 27,50 Euro je Gerät.
06Was nach der Zahlung noch kostet
Auszahlung, Rückbuchung, Rechnungskopie, Sonderauswertung, Inaktivität. Diese Positionen tauchen in keiner Werbetabelle auf und sind bei Anbietern mit eigenem Zahlungskonto systematisch relevant.
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Warum der Geldfluss die Kategorie bestimmt

Der sichtbare Unterschied zwischen den Typen ist die Preisliste. Der eigentliche Unterschied ist die Frage, wer Ihr Geld zwischenzeitlich in der Hand hat. Daran hängt die aufsichtsrechtliche Einordnung.

Nach § 2 Absatz 1 Nummer 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind rein technische Dienstleister von der Erlaubnispflicht ausgenommen, solange sie Zahlungsdaten weiterleiten und zu keiner Zeit Zugriff auf das Zahlungskonto haben. Die BaFin formuliert das in ihrem Merkblatt zum ZAG ausdrücklich so und zieht zugleich die Grenze: Kommt ein Dienstleister an irgendeiner Stelle in den Besitz der Kundengelder oder erhält er die Verfügungsbefugnis darüber, kann er sich auf diese Ausnahme nicht mehr berufen. Dann kommt das Akquisitionsgeschäft in Betracht, und das ist erlaubnispflichtig.

Beide Wege sind vollkommen legal, sie sind nur verschieden. Für Sie als Händler folgt daraus vor allem eines: Fragen Sie, auf welches Konto Ihre Umsätze zuerst gebucht werden und wann sie bei Ihnen sind. Läuft das Geld über ein Konto des Anbieters, gehören die Kosten des Rückwegs zum Preisvergleich dazu.

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Wer veröffentlicht was

Eine Auswertung von vierzehn Anbietern im deutschsprachigen Raum zeigt eine klare Trennlinie — und sie verläuft nicht zwischen groß und klein, sondern zwischen Selfservice-Produkt und vertriebsgetriebenem Produkt.

AnbietertypProzentsatz öffentlichHardwarepreis öffentlichLaufzeit öffentlich
Payment Facilitator (SumUp, Zettle, myPOS)JaJaJa
Klassischer Netzbetreiber mit Preisen auf ProduktseitenTeilweise, auf Produktseiten statt auf einer PreisseiteTeilweiseTeilweise
Klassischer Netzbetreiber ohne PreisangabenNeinNeinIn den Bedingungen, nicht auf der Produktseite
Vertrieb über die HausbankNein; allenfalls auf einzelnen Bank-WebsitesNeinIn den Bedingungen

Auswertung von vierzehn Anbietern, Stand 1. August 2026. Bemerkenswert daran: Kein einziger klassischer Netzbetreiber führt „Preise" als Punkt in der Hauptnavigation, während alle untersuchten Payment Facilitators es tun. Fehlende Veröffentlichung ist kein Qualitätsurteil — sie bedeutet nur, dass Sie die Zahlen erfragen müssen, statt sie nachlesen zu können.

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Welcher Typ zu welchem Betrieb passt

Für sehr kleine und unregelmäßige Umsätze — Marktstand, Vereinsfest, ein paar Zahlungen im Monat — ist das Modell ohne Grundgebühr und ohne Bindung meistens das wirtschaftlichere. Der Pauschalsatz ist rechnerisch hoch, greift aber nur, wenn überhaupt kassiert wird. Prüfen Sie in diesem Fall zwei Dinge: ob girocard tatsächlich in der Zahlartenliste steht, und ob eine Gebühr bei längerer Inaktivität anfällt.

Für den normalen Ladenbetrieb mit täglichen Umsätzen dreht sich das Verhältnis. Ab einem gewissen Kartenumsatz — er lässt sich ausrechnen, die Formel steht auf der Seite zu Angeboten ohne Grundgebühr — ist ein getrennt ausgewiesenes Modell aus Miete, Fixentgelt und kartenartabhängigem Disagio günstiger als ein Pauschalsatz — und es ist prüfbar, weil jede Position einzeln nachvollzogen werden kann. Der Preis dafür ist im Markt üblicherweise eine längere Bindung; genau das ist der Punkt, an dem sich verhandeln lässt.

Für Betriebe mit mehreren Standorten, mit Kassenanbindung oder mit Online- und Ladengeschäft zugleich zählt weder Prozentsatz noch Laufzeit zuerst, sondern die Frage, ob Sie am Ende eine einzige Abrechnung bekommen. Wer den Kartenumsatz aus vier Quellen von Hand zusammensucht, zahlt den Unterschied in Arbeitszeit statt in Gebühren.

Und für den Fall, dass Sie schon einen Vertrag haben: Der teuerste Fehler ist nicht der falsche Anbietertyp, sondern eine Laufzeit, die weiterläuft, während Sie über einen Wechsel nachdenken. Prüfen Sie zuerst die Frist, dann den Markt.

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Drei Sätze aus Vergleichstabellen

Der günstigste Anbieter im Test.
Alle Gebühren auf einen Blick.
Ab 0,00 Euro monatlich.
SENZA.

Der erste Satz setzt voraus, dass es einen günstigsten Anbieter unabhängig vom Betrieb gäbe — den gibt es nicht, weil Bonwert und Kartenmix die Reihenfolge umdrehen. Der zweite steht regelmäßig über Tabellen, in denen Rückbuchung, Auszahlung und Inaktivität fehlen. Der dritte ist häufig an eine Laufzeit oder an gebrauchte Hardware gekoppelt: Bei einem großen Anbieter kostet der Nulltarif eine einmalige Gebühr ab 19 Euro, 24 Monate Bindung und einen girocard-Satz von 0,89 statt 0,26 Prozent — nachlesbar auf den Produktseiten desselben Anbieters, Stand 1. August 2026.

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Häufige Fragen zum Anbietervergleich

Gibt es einen günstigsten Anbieter?

Nicht allgemein. Die Reihenfolge kippt mit dem durchschnittlichen Bonwert: Ein reines Prozentmodell gewinnt bei Kleinbeträgen und verliert bei hohen Bons, ein Modell mit Fixentgelt genau umgekehrt. Wer eine Rangliste ohne Angabe des Bonwerts präsentiert, hat die entscheidende Variable weggelassen.

Was bedeutet „kaufmännischer Netzbetreiber" genau?

Die Deutsche Kreditwirtschaft kennt in ihrem Regelwerk nur eine einzige Rolle mit dem Namen Netzbetreiber. „Kaufmännisch" ist keine eigene Zulassungskategorie, sondern die Marktbezeichnung für eine Arbeitsteilung: Vertrag, Abrechnung, Service und Kundenbeziehung liegen beim kaufmännischen Netzbetreiber, die technische Abwicklung wird bei einem zugelassenen Netzbetreiber eingekauft. Der Zulassungsvertrag erlaubt die Einschaltung Dritter ausdrücklich. Ausführlich steht das auf der Seite „Netzbetrieb erklärt".

Ist ein Payment Facilitator unsicherer als ein Netzbetreiber?

Nein. Ein Payment Facilitator, der Kundengelder vereinnahmt, braucht dafür eine Erlaubnis der Aufsicht — die Anforderungen sind also eher höher als beim rein technischen Dienstleister, der unter die Ausnahme des § 2 Absatz 1 Nummer 9 ZAG fällt. Der Unterschied ist nicht Sicherheit, sondern Geldfluss, Preisstruktur und die Frage der girocard-Abdeckung.

Warum veröffentlichen so wenige Anbieter ihre Preise?

Weil die Konditionen im klassischen Modell aus mehreren Positionen bestehen, die nach Kartenmix, Bonwert und Umsatz verhandelt werden. Das ist ein sachlicher Grund. Der Nebeneffekt ist trotzdem, dass ein Händler ohne Angebot nichts vergleichen kann — und dass er die Positionen erst auf der ersten Abrechnung sieht. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift nach einem vollständigen Preisverzeichnis, nicht nur nach dem Disagio.

Kann ich girocard bei jedem Anbieter annehmen?

Nein, und das ist im deutschen Markt der wichtigste einzelne Prüfpunkt. Mindestens ein großer Anbieter des Facilitator-Lagers führt girocard in seiner offiziellen Zahlartenliste nicht; abgedeckt sind dort nur die internationalen Marken auf der Karte. Da Maestro für Neuausgaben eingestellt ist und V Pay ebenfalls ausläuft, wird diese Lücke größer statt kleiner. Lassen Sie sich die Zahlartenliste zeigen, bevor Sie unterschreiben.

Lohnt sich der Wechsel des Anbietertyps überhaupt?

Das hängt vor allem an der Restlaufzeit Ihres bestehenden Vertrags. Solange die läuft, ist die Frage nach dem besseren Typ theoretisch. Prüfen Sie zuerst Mindestlaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist — der Weg dorthin steht auf der Seite zum Anbieterwechsel.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

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