Zwei Modelle, ein Gerät auf dem Tresen
Der klassische Netzbetrieb ist historisch aus dem girocard-System gewachsen. Der Netzbetreiber stellt das Terminal, schließt es an die Infrastruktur der Kreditwirtschaft an, leitet Autorisierungsanfragen weiter und übermittelt den Abrechnungsdatensatz. Die Gutschrift kommt in diesem Modell nicht von ihm, sondern vom Inkasso-Zahlungsdienstleister beziehungsweise vom Acquirer.
Der Payment Facilitator kommt aus der anderen Richtung. Er ist selbst Zahlungsinstitut, nimmt den Umsatz auf ein eigenes Konto und leitet ihn von dort an Sie weiter. Ein Anbieter dieses Lagers beschreibt sich auf seiner eigenen Produktseite ausdrücklich als „Payment Facilitator" und „Zahlungsinstitut". Für Sie bedeutet das: ein Vertrag statt mehrerer, eine Anmeldung statt eines Außendiensttermins — und ein Zwischenkonto, das es im klassischen Modell nicht gibt.
Keines der beiden Modelle ist grundsätzlich besser. Sie sind auf verschiedene Betriebe zugeschnitten, und die Entscheidung fällt an sehr konkreten Punkten: Bonwert, Kartenmix, Auszahlungsrhythmus und der Frage, wie oft Sie Geld vom Anbieterkonto abrufen.
Der Unterschied in acht Zeilen
| Merkmal | Klassischer Netzbetrieb | Payment Facilitator |
|---|---|---|
| Rolle des Anbieters | Technischer Dienstleister; leitet Autorisierung und Abrechnungsdatensatz weiter | Zahlungsinstitut mit eigener Erlaubnis; vereinnahmt Ihre Umsätze |
| Zahl der Verträge | Mehrere: Netzbetreibervertrag, Entgeltvereinbarung, Inkasso, Acquiring, Terminalmiete | In der Regel einer |
| Weg des Geldes | Vom Zahlungsdienstleister direkt auf Ihr Geschäftskonto | Erst auf ein Konto beim Anbieter, dann von dort auf Ihr Konto |
| Preisstruktur | Getrennt: Miete, Servicepauschale, Fixentgelt je Zahlung, Disagio je Kartenart | Meist ein Pauschalsatz für alle Karten, teils mit monatlicher Grundgebühr |
| girocard | Kernprodukt, mit Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft | Uneinheitlich: teils erst seit 2025, teils nicht in der offiziellen Zahlartenliste |
| Mindestlaufzeit | Bei den großen Anbietern 48 bis 60 Monate laut eigenen Bedingungen | Keine, bei allen drei untersuchten Anbietern |
| Preis öffentlich | Überwiegend nicht | Ja, auf einer eigenen Preisseite |
| Wo die Zusatzkosten liegen | Vor der Zahlung: Positionen im Preisverzeichnis | Nach der Zahlung: Auszahlung, Rückbuchung, Inaktivität |
Stand 1. August 2026, jeweils nach den eigenen Veröffentlichungen der Anbieter. „Alle drei untersuchten Anbieter" bezieht sich auf SumUp, PayPal/Zettle und myPOS.
Der Geldfluss entscheidet — und mit ihm das Aufsichtsrecht
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nimmt in § 2 Absatz 1 Nummer 9 bestimmte technische Dienstleistungen von der Erlaubnispflicht aus, darunter ausdrücklich die Verarbeitung und Speicherung von Daten, den Schutz der Privatsphäre und die Bereitstellung und Wartung von Endgeräten für Zahlungsdienste.
Die BaFin beschreibt in ihrem Merkblatt zum ZAG, wo diese Ausnahme endet: Technische Dienstleister, die lediglich die Autorisierungsanfrage und den Abrechnungsdatensatz übermitteln und zu keiner Zeit Zugriff auf das Zahlungskonto haben, brauchen keine Erlaubnis. Kommen sie dagegen an irgendeiner Stelle in den Besitz der Kundengelder oder haben sie die Verfügungsbefugnis darüber, greift die Ausnahme nicht mehr — dann kommt das Akquisitionsgeschäft in Betracht, und das ist erlaubnispflichtig.
Genau an dieser Linie verlaufen die beiden Modelle. Läuft die Gutschrift direkt vom Zahlungsdienstleister an Sie, bleibt der Netzbetreiber technischer Dienstleister. Läuft der Umsatz über ein Sammel- oder Anbieterkonto, ist der Anbieter erlaubnispflichtiges Zahlungsinstitut. Beides ist zulässig, beides ist beaufsichtigt — nur eben unterschiedlich, und für Sie mit unterschiedlichen Folgen bei Auszahlung und Verfügbarkeit.
Ein zweiter Effekt derselben Systematik: Weil der Acquirer geldwäscherechtlich Verpflichteter ist, verlangt das Onboarding Ausweis, Registerauszug und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten. Das ist keine Bürokratie des Vertriebs, sondern eine gesetzliche Pflicht — und sie gilt in beiden Modellen.
Was für den Facilitator spricht
Erstens die Bindung, genauer: das Fehlen einer Bindung. SumUp, PayPal/Zettle und myPOS geben in ihren eigenen Preisangaben übereinstimmend an, keine Mindestvertragslaufzeit zu verlangen. Im klassischen Lager sind laut den veröffentlichten Bedingungen 48 bis 60 Monate der Normalfall. Für einen Saisonbetrieb, ein Pop-up oder einen Marktbeschicker ist das der ganze Unterschied.
Zweitens die Hardwarekosten. Der Einstieg liegt im Kaufmodell zwischen einem Nulltarif für die Zahlung per Smartphone und rund zweihundert Euro netto für ein vollwertiges Terminal; belegte Beispiele sind 34, 79 und 169 Euro bei einem Anbieter sowie ab 29 Euro netto für einen Kartenleser und ab 199 Euro netto für ein Terminal bei einem anderen (Stand 1. August 2026). Wer wenig kassiert, bindet damit sehr wenig Kapital.
Drittens die Nachvollziehbarkeit vor der Unterschrift. Die Sätze stehen auf einer Preisseite, die Anmeldung läuft online, das Gerät kommt per Post. Das ist für kleine Betriebe ein realer Vorteil — und der Grund, warum dieses Lager den Kleinsthändlermarkt weitgehend gewonnen hat.
Wo es im deutschen Markt konkret hakt: girocard
Der wichtigste Prüfpunkt ist nicht der Preis, sondern die Zahlartenliste. Ein großer Anbieter des Facilitator-Lagers führt girocard in seinen offiziellen Zahlartenlisten nicht; abgedeckt sind dort nur die internationalen Co-Badges auf der Karte, also Maestro, V Pay, Visa Debit und Debit Mastercard.
Das war lange folgenlos, weil nahezu jede deutsche Debitkarte ein solches Co-Badge trug. Diese Zeit endet: Maestro wird für Neuausgaben nicht mehr ausgegeben, V Pay läuft ebenfalls aus. Karten ohne internationales Co-Badge werden an einem Terminal ohne girocard-Abdeckung abgewiesen — an der Kasse, vor dem Kunden, ohne dass jemand im Betrieb den Grund kennt.
Auch innerhalb eines Anbieters kann die Antwort je Produkt verschieden ausfallen. Bei einem klassischen Netzbetreiber ist girocard im Terminaltarif selbstverständlich, in seiner Lösung für die Zahlung per Smartphone aber nicht gelistet. Das ist kein Versäumnis des Anbieters, sondern liegt daran, dass girocard über NFC auf dem Mobiltelefon regulatorisch der schwierigere Weg ist. Für Sie heißt es trotzdem: Die Frage muss produktbezogen gestellt werden, nicht anbieterbezogen.
Die Nebenkosten, die im Prozentsatz nicht auftauchen
Diese Positionen entstehen nach der Zahlung und stehen deshalb in keiner Werbetabelle. Sie sind der eigentliche Grund, warum ein Vergleich allein über den Prozentsatz in die Irre führt.
| Position | SumUp | PayPal/Zettle | myPOS |
|---|---|---|---|
| Auszahlung auf das eigene Bankkonto | Im Geschäftskonto enthalten, Folgetag | Kostenlose automatische Weiterleitung | 1,00 Euro je SEPA-Überweisung im Einstiegstarif |
| Bearbeitung einer Rückbuchung | Nicht veröffentlicht | Nicht veröffentlicht, nur im eingeloggten Konto einsehbar | 15,00 Euro je Fall |
| Inaktivität | Keine ausgewiesen | Keine ausgewiesen | 20,00 Euro nach zehn Monaten ohne Transaktion |
| Bargeldabhebung vom Anbieterkonto | Nicht einschlägig | Nicht einschlägig | 1 Prozent, mindestens 2,00 und höchstens 10,00 Euro |
| Günstigster beworbener Satz | 0,79 Prozent im Tarif für 19,00 Euro im Monat | 1,39 Prozent | 0,79 Prozent im Tarif für 39,00 Euro im Monat |
Angaben nach den Preisseiten der jeweiligen Anbieter, Stand 1. August 2026. Die Lesart dieser Tabelle ist ihr eigentlicher Wert: Der niedrigste Prozentsatz im Feld gehört zu dem Anbieter mit den meisten ausgewiesenen Nebenkosten. Bei täglicher Auszahlung im Einstiegstarif summieren sich allein die Überweisungen an 22 Werktagen auf 22 Euro im Monat — mehr, als der nächsthöhere Tarif kostet.
Woran Sie erkennen, mit welchem Modell Sie es zu tun haben
Fünf Fragen, die sich in jedem Verkaufsgespräch stellen lassen und die den Typ zweifelsfrei bestimmen.
- 01Auf welches Konto wird mein Umsatz zuerst gebucht?
- Auf Ihres oder auf eines des Anbieters. Die Antwort entscheidet über die gesamte Kategorie und über sämtliche Kosten des Rückwegs.
- 02Wie viele Verträge unterschreibe ich?
- Im klassischen Modell stehen Sie in mehreren getrennten Vertragsverhältnissen gleichzeitig: Netzbetreibervertrag, Entgeltvereinbarung mit den kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern, Inkassovertrag, Acquiringvertrag für Kreditkarten und Terminalmiete. Ein einziges Dokument deutet auf das andere Modell hin.
- 03Steht girocard in der Zahlartenliste dieses Produkts?
- Nicht: „Nehmen Sie girocard?", sondern: „Steht sie in der Liste zu diesem Tarif?" Die Antwort kann innerhalb desselben Anbieters je Produkt verschieden sein.
- 04Wann ist das Geld bei mir?
- Es gibt tägliche Gutschrift am Folgetag, wöchentliche Auszahlung an einem festen Wochentag und alles dazwischen. Ein Anbieter zahlt bei seiner Lösung für die Zahlung per Smartphone ausdrücklich wöchentlich, immer montags. Für die Liquidität eines kleinen Betriebs ist das eine relevante Zahl.
- 05Was kostet die Auszahlung, was eine Rückbuchung?
- Bei einem Modell mit eigenem Zahlungskonto gehören beide Positionen zum Preis. Werden sie nicht veröffentlicht, lassen Sie sie sich schriftlich geben.
Häufige Fragen zu den beiden Modellen
Brauche ich für girocard zwingend einen Netzbetreiber?
Für die Teilnahme am girocard-System braucht es einen Netzbetreiber mit Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft — irgendwo in der Kette muss er stehen. Ob Sie Ihren Vertrag mit ihm direkt schließen oder mit einem kaufmännischen Netzbetreiber, der die technische Abwicklung dort einkauft, ist eine andere Frage. Auch mancher Facilitator hat girocard inzwischen im Angebot; entscheidend ist die Zahlartenliste des konkreten Produkts.
Ist der Pauschalsatz nicht einfach ehrlicher?
Er ist einfacher, und das ist ein echter Wert. Ehrlicher ist er nur dann, wenn die Positionen nach der Zahlung mit auf dem Tisch liegen. Ein Satz von 1,39 Prozent ohne Grundgebühr ist bei kleinen Bons günstig; bei einem Bon von hundert Euro und regelmäßigem Umsatz ist er es nicht mehr. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen, nicht mit dem Modell.
Was ist ein Sammelkonto?
Eine Abrechnungsform, bei der Ihre Umsätze nicht direkt gutgeschrieben, sondern über ein Konto des Anbieters geführt und von dort weitergeleitet werden. Sie ist auch im klassischen Netzbetrieb möglich und dort in der Regel eine kostenpflichtige Option — für die girocard-Transaktion werden dafür bis zu vier Cent je Zahlung genannt. Aufsichtsrechtlich ist genau das der Punkt, an dem aus technischem Dienst ein erlaubnispflichtiges Geschäft wird.
Kann ein Anbieter beides sein?
Ja, und viele sind es. In der offiziellen Dienstleisterübersicht des girocard-Systems tragen zahlreiche Unternehmen mehrere Rollen gleichzeitig, typischerweise Acquirer und Netzbetreiber. Für Sie ist deshalb nicht die Selbstbezeichnung entscheidend, sondern die Antwort auf die Frage nach dem Konto.
Wie sieht das in Österreich aus?
Anders. Den Begriff Netzbetreiber im Sinne der Deutschen Kreditwirtschaft gibt es dort nicht; die Wirtschaftskammer beschreibt den Markt ausschließlich mit Acquirer, Issuer und Kartennetzwerk. Auch girocard existiert in Österreich nicht — das Pendant ist die Bankomatkarte auf Basis der internationalen Systeme. Diese Seite gilt deshalb ausdrücklich für Deutschland.