Warum es diesen Bereich gibt
Wer sich die Händlerbereiche der großen Anbieter ansieht, findet Zusatzleistungen fast immer an derselben Stelle: als Aufzählung in einem Datenblatt oder als Zeile in einem Preisverzeichnis. Trinkgeld, DCC, Tax Free, Bonuskarten, Belegarchivierung — Stichwort, Häkchen, weiter. Was die Funktion tut, wem sie nützt und was sie im Monat kostet, steht dort nicht.
Von vierzehn ausgewerteten Anbietern haben ganze drei überhaupt eine eigene Seite zum Thema Zusatzleistungen. Das ist keine Randbeobachtung, sondern der Grund für diesen Bereich: Es handelt sich um Funktionen, die im Vertrag Geld kosten und im Betrieb Geld bringen können — und über die vor der Unterschrift niemand redet.
Deshalb ist jede dieser Seiten so aufgebaut, dass Sie danach entscheiden können, ob Sie die Funktion brauchen. Nicht so, dass Sie sie kaufen wollen.
Die Leistungen im Einzelnen
Vier Funktionen mit eigener Seite, dazu zwei Themen, die aus gutem Grund woanders liegen. Was hier nicht steht, kann Ihr Gerät trotzdem — fragen Sie danach.
Drei Sorten Zusatzleistung — und nur eine davon ist ein Produkt
Ertragsfunktionen sollen Geld einbringen oder Frequenz schaffen: die Bargeldauszahlung, die Währungsumrechnung, das Trinkgeld, Gutscheinkarten. Sie rechnen sich über den Betrieb, nicht über die Rechnung.
Pflichtfunktionen erfüllen eine Anforderung, die Sie ohnehin haben: das auswertbare Umsatzarchiv, die revisionssichere Belegablage. Wer sie nicht bucht, muss die Anforderung anders erfüllen — sie verschwindet dadurch nicht.
Komfortfunktionen ersparen Handgriffe: automatischer Kassenschnitt, Fernkonfiguration, Displaylogos. Sie sind selten der Grund für eine Vertragsentscheidung, tauchen aber regelmäßig als eigene Position auf der Rechnung auf.
Was Zusatzleistungen im Markt kosten
Alle Beträge stammen aus veröffentlichten Preisverzeichnissen anderer Anbieter, nicht von uns. Sie stehen hier, weil sie die Größenordnung zeigen — und weil ein Teil dieser Positionen in Verkaufsgesprächen üblicherweise unerwähnt bleibt.
| Leistung | Belegter Marktpreis | Anbieter und Fundstelle |
|---|---|---|
| Währungsumrechnung aktivieren | 3,95 € monatlich je Terminal | Nexi Germany, Preisliste Mai 2026 |
| Währungsumrechnung, einmalige Freischaltung | 19,90 € einmalig | PAYONE Österreich, All Card Flat |
| Umrechnung in eine Nicht-Abrechnungswährung | 1,60 % des Umsatzes | Nexi Germany, Preisliste Mai 2026 |
| Händlerportal, bis fünf Benutzer | gebührenfrei | Nexi Merchant Portal, Preisliste Mai 2026 |
| Report per Post oder als PDF | 1,99 € je Dokument (bis 10 Seiten) | Nexi Germany, Preisliste Mai 2026 |
| Einzeltransaktionsliste als CSV-Datei | 1,49 € je Datei | Nexi Germany, Preisliste Mai 2026 (ETRAX) |
| Individuelle Analyse oder Sonderauswertung | 75,00 € je Stunde | Nexi Germany, Preisliste Mai 2026 |
| Duplikat eines Vertrags oder einer Abrechnung | 14,99 € je Dokument | Nexi Germany, Preisliste Mai 2026 |
| Rechnungsversand auf Papier | 4,95 € je Dokument | Nexi Germany, Preisliste Mai 2026 |
Stand der ausgewerteten Verzeichnisse: Nexi Germany Preisliste Mai 2026, PAYONE Österreich All Card Flat. Der PAYONE-Betrag ist ausdrücklich der österreichische Tarif; für Deutschland führt PAYONE die Währungsumrechnung in der All Card Flat als enthalten. Deutsche und österreichische Tarife desselben Anbieters unterscheiden sich systematisch — eine Zahl aus dem falschen Markt ist keine Ersparnis, sondern ein Fehler.
Der Punkt, an dem Zusatzleistungen teuer werden
Der teure Teil ist selten der Preis der einzelnen Funktion. Er entsteht durch die Vervielfachung. REA Card etwa führt Bereitstellungspauschalen für SIM-Karte, Prepaid-Freischaltung, zentrales Clearing, Schutzbrief, Währungsumrechnung und Tax Free — und zwar je Monat und je Zahlungsverkehrssystem. Wer mehrere Systeme und mehrere Terminals betreibt, zahlt die Pauschale entsprechend oft.
Rechnen Sie Zusatzleistungen deshalb nie als Einzelposten, sondern als Monatssumme über die gesamte Laufzeit und über alle Geräte. Bei einer im Markt üblichen Bindung von 48 Monaten wird aus 3,95 Euro im Monat je Terminal bei fünf Geräten ein vierstelliger Betrag, den niemand im Verkaufsgespräch genannt hat.
Und prüfen Sie die Kündbarkeit der einzelnen Leistung getrennt vom Hauptvertrag. Beim REA Report ist das ausdrücklich geregelt — er ist von beiden Seiten monatlich kündbar. Bei anderen Positionen steht dazu nichts, und dann läuft die Zusatzleistung so lange wie der Vertrag.
Fünf Fragen vor jeder Freischaltung
Diese fünf Fragen kosten im Gespräch zwei Minuten und entscheiden darüber, ob eine Zusatzleistung ein Werkzeug oder eine Dauerposition auf der Rechnung wird.
- 01Einmalig oder monatlich?
- Dieselbe Funktion wird im Markt beides. Die Währungsumrechnung kostet bei einem Anbieter 19,90 Euro einmalig, beim nächsten 3,95 Euro pro Monat und Terminal, beim dritten ist sie im Paketpreis enthalten. Über eine lange Laufzeit liegen zwischen diesen drei Varianten Welten.
- 02Je Vertrag oder je Terminal?
- Die entscheidende Multiplikation. Preise werden gern je Terminal genannt und je Vertrag verstanden. Bei Filialbetrieben ist das der größte Einzelfehler in der Kalkulation.
- 03Getrennt kündbar?
- Wenn eine Zusatzleistung nur zusammen mit dem Hauptvertrag endet, ist sie keine Option, sondern ein Vertragsbestandteil. Lassen Sie sich die Kündigungsregel für jede einzelne Position zeigen.
- 04Was passiert bei Störung?
- Fällt die Funktion aus, muss klar sein, was an ihre Stelle tritt. Bei der elektronischen Belegarchivierung ist das bei REA ausdrücklich geregelt: Das Terminal druckt dann wieder auf Papier — und die Aufbewahrungspflicht liegt in diesem Moment wieder bei Ihnen.
- 05Wem gehören die Daten?
- Bei Reporting und Archivierung ist das die teuerste aller Fragen. Wer nach Vertragsende keinen Export bekommt, muss die gesetzliche Aufbewahrung anders sicherstellen — auf eigene Kosten.
Drei Sätze aus Verkaufsgesprächen
Alle drei hört man regelmäßig. Der erste stimmt in Paketpreisen manchmal, in Einzelverträgen fast nie. Der zweite gilt für Software-Funktionen auf SmartPOS-Geräten und eben nicht für jedes klassische Terminal. Der dritte ist eine Vertragsfrage und gehört schriftlich beantwortet, bevor unterschrieben wird.
Was sich nachträglich freischalten lässt
Bei klassischen Terminals hängt der Funktionsumfang an der Software, die der Netzbetreiber auf das Gerät bringt. Ob eine Funktion nachrüstbar ist, entscheidet die Zulassung des jeweiligen Terminaltyps — nicht der Wunsch des Händlers. Deshalb ist die ehrliche Antwort hier immer: Das prüfen wir für Ihr Modell.
Bei SmartPOS-Geräten sieht es anders aus. Dort werden Funktionen als Anwendungen ausgeliefert, und Bausteine wie Trinkgeld, Reservierung eines Betrags, Währungsumrechnung oder Gutscheinverkauf lassen sich im Nachhinein aktivieren, ohne das Gerät zu tauschen. Das ist der eigentliche Vorteil der Bauform und macht sie über eine lange Vertragslaufzeit belastbarer.
Für die Kaufentscheidung heißt das: Wenn Sie heute nicht sicher sind, welche Zusatzleistungen Sie in zwei Jahren brauchen, ist die Frage nach der Nachrüstbarkeit wichtiger als die Frage nach dem heutigen Funktionsumfang.
Häufige Fragen zu Zusatzleistungen
Sind Zusatzleistungen bei Ihnen inklusive?
Was in Ihrem Vertrag enthalten ist, wird im Gespräch festgelegt und steht dann dort. Auf dieser Website stehen bewusst keine eigenen Konditionen, weil sie sich nach Umsatz, Gerätezahl und Laufzeit unterscheiden. Was hier steht, sind die belegten Preise anderer Anbieter — damit Sie eine Größenordnung haben, bevor Sie mit irgendwem sprechen.
Welche Zusatzleistung lohnt sich für einen kleinen Betrieb am ehesten?
Ein exportierbares Reporting, weil es einer Anforderung entspricht, die Sie ohnehin haben. Die Bargeldauszahlung lohnt sich dort, wo Geldautomaten fehlen und Frequenz zählt. Die Währungsumrechnung rechnet sich nur bei echtem Anteil ausländischer Karten — sonst zahlen Sie eine Monatspauschale für eine Funktion, die selten ausgelöst wird.
Kann ich eine Zusatzleistung wieder abbestellen?
Das hängt vom Vertrag ab und ist die Frage, die vor der Buchung geklärt gehört. Es gibt Anbieter, die einzelne Leistungen ausdrücklich monatlich kündbar stellen — beim REA Report ist das für beide Seiten so geregelt. Bei anderen Positionen ist die Laufzeit an den Hauptvertrag gekoppelt.
Warum steht auf dieser Seite keine Trinkgeldfunktion?
Weil die Trinkgeldfunktion dort erklärt wird, wo sie tatsächlich gebraucht wird: auf der Seite für die Gastronomie. Dort steht der vollständige Ablauf am Gerät einschließlich Nachbuchung und der Frage, wie sich der Trinkgeldanteil im Reporting wiederfinden lässt. Zwei Seiten zum selben Thema würden sich nur gegenseitig im Weg stehen.
Gilt das alles auch für Österreich?
Nein, und das ist wichtig. Die Bargeldauszahlung folgt in Deutschland den girocard-Händlerbedingungen, in Österreich einer anderen Marktpraxis mit anderer Verbreitung. Die Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten folgen in Deutschland der Abgabenordnung, in Österreich der Bundesabgabenordnung. Österreich hat deshalb eigene Seiten statt übersetzter deutscher.
Brauche ich für Zusatzleistungen ein neues Terminal?
Nicht zwingend. Bei SmartPOS-Geräten lassen sich viele Funktionen als Anwendung nachinstallieren. Bei klassischen Terminals entscheidet die zugelassene Gerätesoftware, ob eine Funktion nachrüstbar ist. Das ist eine Prüfung je Modell und keine pauschale Aussage.