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Konditionen

Die girocard Scheme-Manager-Fee auf Ihrer Abrechnung

Seit Januar 2026 steht auf deutschen girocard-Abrechnungen eine neue Position: die Scheme-Manager-Fee. Sie ist winzig, sie betrifft jeden Händler mit girocard-Akzeptanz, und sie wird fast nirgends erklärt. Diese Seite sagt, was sie ist, woher sie kommt, was sie kostet — und wo sich die Preisverzeichnisse widersprechen.

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Eine neue Zeile, die niemand angekündigt hat

Wenn Sie girocard akzeptieren und Ihre Monatsabrechnung seit Anfang 2026 aufmerksam gelesen haben, ist Ihnen möglicherweise eine zusätzliche Position aufgefallen. Sie heißt je nach Anbieter „Scheme-Manager-Fee", „girocard Scheme Manager Fee" oder ist Teil einer Sammelzeile aus girocard-Entgelt und Servicecharge. Der Betrag ist so klein, dass er bei den meisten Händlern im Centbereich liegt.

Genau das macht sie erklärungsbedürftig. Eine Position, die man nicht versteht und die kaum etwas kostet, wird ignoriert — bis jemand fragt, was das eigentlich ist, und niemand im Betrieb es beantworten kann. Im Netz findet sich dazu bis heute wenig. Deshalb steht sie hier vollständig erklärt, mit den Stellen, an denen sie in öffentlichen Preisverzeichnissen auftaucht.

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Was genau erhoben wird

Erhoben wird die Fee von der EURO Kartensysteme GmbH, die im girocard-System als zentrale Dienstleisterin auftritt und dort Aufgaben in Prüfung, Zertifizierung und Weiterentwicklung übernimmt. Die Fee finanziert diese Aufgaben und wird in Basispunkten auf das girocard-Umsatzvolumen berechnet.

Die Kondition beträgt anfänglich 0,00209 Prozent des girocard-Umsatzbetrags. Erhoben wird sie seit dem 1. Januar 2026. Sie betrifft alle Händler, die girocard akzeptieren, unabhängig von Größe, Umsatz oder Datum des Vertragsschlusses — es ist also keine Position, die sich durch einen Anbieterwechsel vermeiden ließe. Der technische Netzbetreiber führt sie periodisch an die EURO Kartensysteme GmbH ab.

Ausdrücklich vorgesehen ist außerdem, dass die Höhe nicht auf Dauer feststeht: Das Preis- und Leistungsverzeichnis der REA Card GmbH formuliert, die Kondition betrage „anfänglich" diesen Satz und werde seitens der EURO Kartensysteme nach billigem Ermessen festgesetzt. Der Wert von 0,00209 Prozent trägt dort den Zusatz „Stand Januar 2026".

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Wie drei Anbieter dieselbe Position ausweisen

Die Fee taucht in mehreren unabhängig voneinander veröffentlichten Preisdokumenten auf. Der Satz stimmt überall überein, die Bezeichnung nicht — und die Bezugsgröße ist unterschiedlich formuliert. Die vierte Spalte gibt deshalb den Wortlaut wieder, nicht unsere Auslegung.

AnbieterBezeichnung im DokumentSatzBezugsgröße im Wortlaut
REA CardScheme-Manager-Fee der Euro Kartensysteme GmbH (EKS)0,00209 Prozentvom girocard-Umsatzbetrag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
VR Paymentgirocard-Entgelt und Servicecharge / Scheme Manager Fee, Artikelnummer 107000820,00209 Prozentauf den Bruttoumsatz (inklusive Umsatzsteuer) der girocard-Umsätze je Abrechnungsperiode
Nexi Germanygirocard Scheme Manager Fee0,00209 Prozentdes Transaktionsbetrags

Quellen: Preis- und Leistungsverzeichnis der REA Card GmbH, Stand 04/2025; Preisinformation Kartenakzeptanz der VR Payment GmbH, gültig ab 15.02.2026; separate girocard-Preisliste der Nexi Germany GmbH, Stand 01.01.2026. Alle abgerufen am 01.08.2026. Die girocard-Preisliste führt neben der Fee getrennt eine Autorisierungsgebühr und ein Abrechnungsentgelt auf — das sind eigene Positionen und nicht Teil der Bezugsgröße.

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Achten Sie darauf, worauf gerechnet wird

Die drei Dokumente beschreiben die Bezugsgröße unterschiedlich. Eines nennt den „girocard-Umsatzbetrag" und setzt in Klammern dazu, dass die gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt. Ein zweites schreibt ausdrücklich „auf den Bruttoumsatz (inklusive Umsatzsteuer)". Ein drittes sagt nur „des Transaktionsbetrags".

Wir lesen das so, dass hier derselbe Betrag gemeint ist: Am Terminal gibt es keine Nettogröße, der girocard-Umsatz ist der Betrag, den der Kunde zahlt — also der Bruttobetrag. Der Klammerzusatz im ersten Dokument betrifft nach seinem Wortlaut die Fee selbst, die zuzüglich Umsatzsteuer berechnet wird, nicht die Bezugsgröße. Zwingend ist diese Lesart nicht, und eine Festlegung der EURO Kartensysteme dazu war aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht zu beschaffen. Wir behaupten deshalb weder einen Unterschied noch dessen Gegenteil.

Für die Praxis bleibt der Punkt trotzdem wichtig, und zwar über diese Position hinaus: Ein identischer Prozentsatz bei zwei Anbietern bedeutet nicht automatisch einen identischen Betrag. Fragen Sie bei jeder prozentualen Position nach, worauf sie gerechnet wird und ob die Umsatzsteuer in der Grundlage steckt oder auf das Entgelt aufgeschlagen wird. Bei dieser Fee geht es dabei um Cent — bei einem Disagio um Geld.

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Was das in Euro bedeutet

Eigene Rechnung auf Basis des Satzes von 0,00209 Prozent, angewendet auf den girocard-Umsatz eines Monats. Nettobeträge, kaufmännisch gerundet.

girocard-Umsatz im MonatScheme-Manager-FeeIm Jahr
5.000 Eurorund 0,10 Eurorund 1,25 Euro
10.000 Eurorund 0,21 Eurorund 2,51 Euro
25.000 Eurorund 0,52 Eurorund 6,27 Euro
50.000 Eurorund 1,05 Eurorund 12,54 Euro
100.000 Eurorund 2,09 Eurorund 25,08 Euro

Diese Tabelle ist eine eigene Berechnung aus dem veröffentlichten Satz, keine Angabe eines Anbieters. Sie zeigt die Größenordnung: Selbst ein Betrieb mit 100.000 Euro girocard-Umsatz im Monat zahlt daraus im Jahr einen zweistelligen Eurobetrag.

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Warum sie überhaupt einzeln auf der Abrechnung steht

Dass diese Fee als eigene Zeile erscheint und nicht im Disagio verschwindet, ist kein Zufall und kein Entgegenkommen. Die europäische Verordnung über Interbankenentgelte sieht in Artikel 9 vor, dass Entgeltbestandteile aufgeschlüsselt auszuweisen sind — Interbankenentgelt, schemebezogene Entgelte und die Marge des Abwicklers gehören danach getrennt dargestellt. Die Scheme-Manager-Fee ist ein schemebezogenes Entgelt und fällt damit unter diese Aufschlüsselungspflicht.

Interessant ist die Kehrseite. Die Verordnung erlaubt es dem Händler, auf die Aufschlüsselung zu verzichten. Genau das ist in einem der ausgewerteten Vertragsdokumente vorgesehen: Der Händler verzichtet dort nach Artikel 9 Absatz 2 auf eine individuelle Aufschlüsselung. Wenn Sie die Position auf Ihrer Abrechnung nicht finden, kann das also daran liegen — nicht daran, dass sie nicht erhoben würde.

Für die Praxis heißt das: Sie haben einen Anspruch darauf, die Bestandteile Ihres Entgelts getrennt zu sehen. Wenn Sie ihn nutzen wollen, verzichten Sie nicht darauf.

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Was die Fee nicht ist

Drei Missverständnisse, die im Gespräch regelmäßig auftauchen — und die dazu führen, dass an der falschen Stelle verhandelt wird.

01Kein Aufschlag Ihres Netzbetreibers
Der Netzbetreiber zieht die Fee ein und führt sie ab, er behält sie nicht. Sie ist damit keine Verhandlungsmasse und kein Argument für oder gegen einen bestimmten Anbieter. Verhandelbar ist alles andere auf der Abrechnung, diese Position nicht.
02Kein Bestandteil des Interbankenentgelts
Das Interbankenentgelt geht an die kartenausgebende Bank und ist bei Debitkarten auf 0,2 Prozent gedeckelt. Die Scheme-Manager-Fee geht an die zentrale Dienstleisterin des girocard-Systems und ist von dieser Deckelung nicht berührt. Zwei verschiedene Empfänger, zwei verschiedene Regeln.
03Kein Grund, girocard zu meiden
Bei einem Satz von rund zwei Tausendstel Promille verschiebt diese Position keine einzige Entscheidung über Ihren Kartenmix. Wer aus ihr ein Argument gegen die girocard baut, rechnet nicht — die girocard bleibt für inländische Debitzahlungen in aller Regel die günstigste Variante.
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Drei Fragen an Ihren Anbieter

Kurz, konkret und in jedem Gespräch zu beantworten. Die Antworten sagen mehr über die Abrechnungspraxis Ihres Anbieters aus als über diese eine Position.

01Wird sie separat ausgewiesen?
Und falls nein: Enthält mein Vertrag einen Verzicht auf die Aufschlüsselung nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung über Interbankenentgelte? Diese Frage bringt oft mehr zutage als die nach der Fee selbst.
02Worauf wird gerechnet?
Auf den Nettoumsatz oder auf den Bruttoumsatz einschließlich Umsatzsteuer? Die Preisverzeichnisse im Markt beantworten das unterschiedlich.
03Wird sie eins zu eins weitergegeben?
Oder kommt ein Bearbeitungs- oder Abrechnungsentgelt hinzu? Ein Anbieter weist ausdrücklich aus, dass Autorisierungsgebühr und Abrechnungsentgelt zusätzlich anfallen.
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Häufige Fragen zur Scheme-Manager-Fee

Muss ich die Fee zahlen, obwohl mein Vertrag älter ist?

Nach den ausgewerteten Unterlagen betrifft sie alle Händler mit girocard-Akzeptanz unabhängig vom Vertragsdatum. Sie ist kein individuell vereinbartes Entgelt, sondern eine Systemposition, die über den technischen Netzbetreiber eingezogen wird.

Betrifft sie auch Kreditkartenumsätze?

Nein. Bemessungsgrundlage ist ausschließlich der girocard-Umsatz. Visa und Mastercard haben eigene schemebezogene Entgelte, die anders heißen und anders berechnet werden — etwa Servicegebühren der Kartenorganisationen, die in den Preisverzeichnissen separat ausgewiesen sind.

Gilt sie auch in Österreich?

Nein. Die girocard ist ein rein deutsches System; in Österreich zahlt man mit der Bankomatkarte auf Basis von Debit Mastercard oder Visa Debit. Eine Scheme-Manager-Fee der EURO Kartensysteme fällt dort nicht an. Wer eine deutsche Preisliste nach Österreich überträgt, macht an dieser Stelle einen Fehler.

Kann die Höhe sich ändern?

Ja, und das ist ausdrücklich so vorgesehen. Der veröffentlichte Wortlaut spricht von einer anfänglichen Kondition mit dem Zusatz „Stand Januar 2026", die nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Satz von 0,00209 Prozent ist damit eine Momentaufnahme, kein dauerhaft festgeschriebener Wert.

Wie erkenne ich sie auf meiner Abrechnung?

Suchen Sie nach den Begriffen „Scheme-Manager-Fee", „Scheme Manager Fee" oder nach einer Sammelposition aus girocard-Entgelt und Servicecharge. Ein Anbieter führt sie unter einer eigenen Artikelnummer. Finden Sie nichts, fragen Sie nach der aufgeschlüsselten Darstellung Ihrer Entgelte.

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Was wir nicht belegen können

Ehrlichkeit gehört zu diesem Thema dazu, weil es dünn dokumentiert ist. Der Satz von 0,00209 Prozent, der Erhebungsbeginn zum 1. Januar 2026 und die Zuordnung zur EURO Kartensysteme GmbH sind über drei voneinander unabhängige, von den Anbietern selbst veröffentlichte Preisdokumente belegt — das ist eine belastbare Grundlage.

Nicht abrufen konnten wir eine eigene Veröffentlichung der EURO Kartensysteme GmbH zu dieser Fee. Ebenfalls offen bleibt, welche Bemessungsgrundlage systemseitig vorgegeben ist, und nach welchen Kriterien die künftige Festsetzung erfolgt. Wo diese Seite Angaben aus Anbieterdokumenten wiedergibt, ist der Anbieter genannt; wo sie rechnet, steht es dabei. Sollte eine Primärquelle verfügbar werden, wird die Seite nachgeführt.

Rechtsstand und Abrufstand aller Quellen: 1. August 2026. Diese Darstellung ist eine kaufmännische Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

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