Warum der beworbene Satz selten der Preis ist
Ein Angebot im Kartengeschäft besteht aus einer Zahl, die beworben wird, und aus einem Dokument, das sie relativiert. Das Dokument heißt Preis- und Leistungsverzeichnis, ist bei den meisten Anbietern öffentlich abrufbar und wird praktisch nie von einer Produktseite aus verlinkt. Wer es liest, findet dort Positionen, die im Verkaufsgespräch nicht vorkommen — nicht weil sie versteckt würden, sondern weil niemand danach fragt.
Diese Seite ist die Leseanleitung dazu. Sie nennt Anbieter beim Namen und Beträge im Original, weil eine allgemeine Warnung vor Zusatzkosten nichts wert ist. Was Sie hier lesen, stammt ausschließlich aus Dokumenten, die die Anbieter selbst veröffentlicht haben. Keine der Zahlen ist auf einen anderen Anbieter übertragbar: Die Verzeichnisse unterscheiden sich in Bezeichnung, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit erheblich.
Der Zweck ist nicht, einen Wettbewerber schlecht aussehen zu lassen. Die meisten dieser Positionen sind sachlich begründet und in der Branche üblich. Der Punkt ist ein anderer: Sie können zwei Angebote erst dann vergleichen, wenn Sie bei beiden dieselben Positionen kennen. Ein Prozentvergleich allein sagt darüber nichts aus.
Vier Stellen, an denen Kosten entstehen
Sortieren lässt sich das Feld über die Frage, woran das Entgelt anknüpft. Erstens Grundentgelte: fällig unabhängig davon, ob Sie zahlen lassen — Anschluss, Monats- oder Jahrespauschale, Mindestbetrag je Transaktion. Zweitens Aufschläge nach Kartenart und Herkunft: Firmenkarten, Karten von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, Kreuzgrenz-Entgelte der Kartenorganisationen.
Drittens — und das ist die Gruppe, die im Alltag überrascht — Entgelte, die an Ihr eigenes Verhalten oder an den Zustand Ihres Geräts anknüpfen: manuelle Eingabe der Kartennummer, verspätete Einreichung, ein Terminal ohne Kontaktlosfunktion. Viertens Nebenentgelte für Papier, Portalauskünfte und Dokumente.
Die ersten beiden Gruppen erscheinen in fast jedem Angebotsvergleich. Die dritte und vierte fast nie — dabei sind sie es, die den Unterschied zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Monatsbetrag ausmachen.
Grundentgelte neben dem Disagio
Alle Positionen stammen aus veröffentlichten Preisverzeichnissen und sind, sofern dort nicht anders angegeben, Nettobeträge zuzüglich Umsatzsteuer.
| Position | Anbieter | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Anschluss an das internationale Abrechnungssystem | Nexi Germany | 75,00 Euro einmalig bei Vertragsabschluss | Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand 01.05.2026 |
| Monatspauschale | Nexi Germany | 2,99 Euro monatlich | Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand 01.05.2026 |
| Jahresentgelt | Nexi Germany | 250,00 Euro jährlich, entfällt ab 25.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr | Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand 01.05.2026 |
| Mindestbetrag je Transaktion im Serviceentgelt | Nexi Germany | mindestens 0,40 Euro pro Transaktion | Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand 01.05.2026 |
| Mindestdisagio, fällig wenn das Entgelt einer Transaktion darunter liegt | secupay | 0,20 Euro je Transaktion, alle Zahlungsarten außer girocard | Preis- und Leistungsverzeichnis, Dokumentstand 07.05.2026 |
| Stabilitätszuschlag | CCV | 27,50 Euro einmalig | Produktseite Kartenlesegerät mieten, Stand 01.08.2026 |
Stand der Auswertung 1. August 2026. Die Beträge gelten jeweils nur für den genannten Anbieter und das genannte Dokument. Preisverzeichnisse werden regelmäßig geändert; maßgeblich ist die Fassung, die Ihrem eigenen Vertrag beiliegt.
Der Mindestbetrag je Transaktion schlägt jeden Prozentsatz
Die wirksamste Position dieser Liste ist die unauffälligste. Wenn ein Serviceentgelt mindestens 0,40 Euro je Transaktion beträgt, dann ist bei einem Kaffee für fünf Euro nicht der beworbene Prozentsatz maßgeblich, sondern dieser Mindestbetrag — er entspricht in diesem Fall acht Prozent des Umsatzes.
Daraus folgt eine einfache Regel für jeden Angebotsvergleich: Rechnen Sie nicht mit Ihrem Monatsumsatz, sondern mit Ihrem durchschnittlichen Bon. Je kleiner der durchschnittliche Zahlbetrag, desto stärker bestimmt der Centbetrag je Transaktion Ihre Kosten und desto weniger sagt der Prozentsatz aus. Bäckereien, Kioske, Imbisse und Cafés sind davon systematisch betroffen, Möbelhäuser und Werkstätten kaum.
Umgekehrt gilt: Ein Anbieter, der einen sehr niedrigen Prozentsatz bewirbt und dazu einen Mindestbetrag je Transaktion erhebt, hat für kleine Bons faktisch keinen niedrigen Preis. Beides gehört in dieselbe Rechnung.
Entgelte, die an Ihr Verhalten oder Ihr Gerät anknüpfen
Diese Gruppe steht in kaum einem Angebotsvergleich. Alle folgenden Positionen stammen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Nexi Germany GmbH mit Stand 01.05.2026 — sie sind hier zusammengestellt, weil dieses Verzeichnis die Gruppe am vollständigsten ausweist, nicht weil der Anbieter besonders teuer wäre.
| Auslöser | Entgelt |
|---|---|
| Transaktion über ein nicht EMV-zertifiziertes Terminal | 0,49 Prozent |
| Manuelle Eingabe der Kartendaten am Terminal | 0,49 Prozent |
| Transaktion ohne 3-D-Secure-Authentifizierung | 0,30 Prozent |
| Elektronische Einreichung nach zwei und mehr Tagen ab Umsatzdatum | 0,30 Prozent |
| Papierhafte Einreichung über Leistungsbelege | 0,50 Prozent |
| Terminal nicht kontaktlosfähig oder nicht aktiviert | 0,09 Prozent |
| Terminal ohne Single-Tap-Funktion (Mastercard, Maestro) | 0,044 Prozent |
| Mastercard-Transaktion ohne Reservierungskennzeichnung, Einreichung später als drei Werktage, abweichender Betrag oder Storno | 0,25 Prozent, mindestens 0,03 Euro |
| Nachweis der PCI-DSS-Konformität fehlt (entfällt bei Nachweis) | 20,00 Euro monatlich |
| Rückbelastung (Chargeback), unabhängig vom Ausgang des Verfahrens | 40,00 Euro pro Vorgang |
| Vorfall der Kategorie Account Data Compromise | 1.500,00 Euro je Vorfall |
Quelle: Preis- und Leistungsverzeichnis der Nexi Germany GmbH (Deutschland), Stand 01.05.2026, ausgewertet am 01.08.2026. Alle Entgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rückbelastungsgebühr fällt laut Verzeichnis auch dann an, wenn die Rückbelastung erfolgreich abgewehrt wird.
Was in Ihrem Vertrag als „Transaktion" gilt
Ein Transaktionsentgelt von wenigen Cent klingt harmlos, solange man annimmt, dass eine Transaktion eine erfolgreiche Zahlung ist. Diese Annahme steht in den Verträgen nicht unbedingt drin. Das Preis- und Leistungsverzeichnis der REA Card GmbH mit Stand 04/2025 definiert den Begriff ausdrücklich weiter: Gemeint sind alle Vorgänge im bargeldlosen Zahlungsverkehr über das Zahlungsverkehrssystem — und zwar unabhängig davon, ob die Transaktion erfolgreich abgeschlossen wurde oder nicht.
Ausdrücklich eingeschlossen sind dort Ablehnungen durch die kartenausgebende Bank sowie Vorgänge aus Verwaltungsfunktionen: Kassenschnitte, Netzdiagnosen, Storno- und Gutschriftstransaktionen, Inbetriebnahme- und Personalisierungsvorgänge. Wer täglich einen Kassenschnitt macht, erzeugt damit rechnerisch dreißig zusätzliche Transaktionen im Monat, die keine Zahlung waren.
Diese Definition ist nicht ungewöhnlich und für sich genommen auch nicht unfair — die Vorgänge verursachen tatsächlich Last im Netz. Entscheidend ist, dass Sie sie kennen, bevor Sie ein Angebot mit sehr niedrigem Transaktionsentgelt gegen eines mit Inklusivvolumen rechnen. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot nach, welche Vorgänge gezählt werden, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Nebenentgelte für Papier, Portal und Auskunft
Kleinbeträge, die einzeln nicht auffallen und in Summe eine Monatspauschale ergeben können. Auch diese Positionen stammen aus dem Nexi-Verzeichnis mit Stand 01.05.2026.
| Leistung | Entgelt |
|---|---|
| Rechnungsversand auf dem Postweg | 4,95 Euro pro Dokument |
| Duplikat eines Vertrags oder einer Abrechnung | 14,99 Euro pro Dokument |
| Report per Post oder als PDF (bis zehn Seiten) | 1,99 Euro pro Dokument |
| Einzeltransaktionsliste als CSV-Datei | 1,49 Euro pro Datei |
| Papierhafte Autorisierungsanfrage per Faxliste | 29,99 Euro pro Faxliste |
| Schlüsselverwaltung des Terminals | 2,00 Euro jährlich je Terminal |
| Security Center | 5,00 Euro monatlich |
| Individuelle Auswertungen und Analysen | 75,00 Euro pro Stunde |
| Gutschrift an den Karteninhaber | 1,49 Euro, bei Mastercard und Maestro 0,49 Euro |
Das Händlerportal selbst ist bei diesem Anbieter für bis zu fünf Benutzer kostenfrei. Die Positionen der Tabelle betreffen Auskünfte und Dokumente außerhalb des Portals — sie fallen also vor allem dort an, wo ein Betrieb nicht digital arbeitet.
Vier Muster, an denen Sie ein Lockangebot erkennen
Nicht jedes günstige Angebot ist eines. Diese vier Muster sind alle an öffentlich zugänglichen Anbieterangaben belegt und wiederholen sich quer durch den Markt.
- 01Der Preis endet an einer Umsatzschwelle
- American Express nennt für Deutschland einen Satz von 1,5 Prozent, der bis zu einem Jahresumsatz von 100.000 Euro gilt — in der Hotellerie bis 50.000 Euro. Darüber wird ein Serviceentgelt separat vereinbart. Der Einstiegspreis endet damit genau dann, wenn das Geschäft gut läuft.
- 02Der Nullpreis ist zeitlich begrenzt
- Nexi bewirbt für Österreich einen Checkout ohne Einrichtungsgebühr und die ersten zwölf Monate kostenlos — danach 9,90 Euro monatlich. Das ist zulässig und wird auch so ausgewiesen; es gehört nur in jede Vergleichsrechnung über die volle Vertragslaufzeit statt über das erste Jahr.
- 03Der Preis hängt am Anmeldedatum
- PayPal weist für Zettle aus, dass ein Satz von 0,9 Prozent auf QR-Code-Zahlungen nur für Verkäufer gilt, die sich vor dem 18. Februar 2025 angemeldet haben. Eine im Netz gefundene Kondition kann also für Neukunden schlicht nicht mehr existieren.
- 04Der beste Tarif hat gar keinen Preis
- SumUp bewirbt für größere Umsätze einen Rabatt von bis zu 68 Prozent, ohne Sätze zu nennen; PayPal bietet ab 10.000 Euro Monatsvolumen individuelle Tarife. Beides ist legitim, macht den Vergleich an dieser Stelle aber unmöglich — und verschiebt ihn ins Verkaufsgespräch.
Wenn das Gerät veraltet, zahlen Sie dafür
Eine Position verdient eigene Aufmerksamkeit, weil sie ohne Ihr Zutun entsteht. Die separate girocard-Preisliste der Nexi Germany GmbH mit Stand 01.01.2026 weist ein monatliches Entgelt von 9,90 Euro je Terminal aus, wenn das Gerät die Anforderungen TA 7.2 beziehungsweise DC POS 3.0 der Deutschen Kreditwirtschaft nicht erfüllt. Über ein Jahr sind das 118,80 Euro je Gerät.
Diese Anforderungen sind verpflichtend; die Frage ist nur, wer den Austausch betreibt. Ein Anbieter, der seinen Gerätebestand aktiv migriert, verhindert das Entgelt. Ein Anbieter, der es nicht tut, verdient daran mit. Das ist der Grund, warum Gerätemigration und Preisliste zusammengehören: Sie erkennen an dieser einen Zeile, welches Interesse Ihr Vertragspartner an einem aktuellen Terminal hat.
Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift zwei Dinge: Erfüllt das angebotene Gerät den aktuellen Stand — und wer trägt die Kosten, wenn während der Laufzeit eine neue Anforderung in Kraft tritt?
Positionen, die Sie erfragen müssen
Die folgenden Entgelte sind in Verträgen verbreitet, lassen sich aber nicht mit einer belastbaren, öffentlich zugänglichen Zahl belegen. Sie stehen deshalb hier als Checkliste für Ihr Gespräch, nicht als Behauptung über einen bestimmten Anbieter.
- 01Papierrechnung und Portalzugang
- Wird die Rechnung digital bereitgestellt, und kostet der Papierweg extra? Ist der Zugang zum Händlerportal im Preis enthalten, und für wie viele Benutzer?
- 02Ersatzgerät und Kommunikationsentgelt
- Was kostet ein Austauschgerät im Störfall, und wie schnell ist es da? Fällt bei Mobilterminals ein eigenes SIM- oder Übertragungsentgelt an, oder ist es Teil der Miete?
- 03Mindestumsatz und Inaktivität
- Gibt es ein Entgelt, wenn ein Monat schwach ausfällt oder das Gerät zeitweise nicht genutzt wird? Saisonbetriebe sollten sich diese Antwort besonders genau geben lassen.
- 04Rückgabe und Deaktivierung
- Was kostet die Rückgabe am Vertragsende, wer trägt den Versand, und ab wann gilt ein Gerät als nicht zurückgegeben? Diese Klauseln stehen in den Geschäftsbedingungen, nicht in der Preisliste.
- 05Einseitige Preisanpassung
- Darf der Anbieter Entgelte während der Laufzeit ändern, mit welcher Ankündigungsfrist, und was können Sie dagegen tun? Das ist die Klausel mit der größten wirtschaftlichen Reichweite und der geringsten Aufmerksamkeit.
Häufige Fragen zu Zusatzkosten
Sind solche Zusatzentgelte überhaupt zulässig?
In der Regel ja. Es handelt sich um vertraglich vereinbarte Entgelte für tatsächliche Leistungen oder für Mehraufwand, der durch bestimmtes Verhalten entsteht. Rechtlich problematisch wird es erst bei Klauseln, die einseitige Änderungen ohne sachlichen Grund erlauben oder die unangemessen benachteiligen — das ist eine Frage des Einzelfalls und der AGB-Kontrolle, keine, die sich pauschal beantworten lässt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum veröffentlichen manche Anbieter so ein Verzeichnis und andere nicht?
Anbieter, die selbst Zahlungsdienstleister oder Acquirer sind, unterliegen Transparenzpflichten und stellen deshalb ein Preis- und Leistungsverzeichnis bereit. Auffällig ist die Bandbreite: Manche Verzeichnisse führen rund vierzig Einzelpositionen auf, andere enthalten ausdrücklich nur Zusatzgebühren und lassen das eigentliche Disagio offen, weil es individuell vereinbart wird. Ein veröffentlichtes Verzeichnis ist also ein gutes Zeichen — aber kein Beleg dafür, dass darin alle Kosten stehen.
Wie viele dieser Positionen treffen einen normalen Betrieb wirklich?
Die wenigsten. Strafentgelte für manuelle Eingabe oder verspätete Einreichung entstehen nur bei entsprechendem Verhalten, und wer digital arbeitet, zahlt keine Papierentgelte. Regelmäßig relevant sind meist nur drei Größen: der Mindestbetrag je Transaktion, die monatliche Grundpauschale und die Aufschläge für Firmen- und Auslandskarten. Genau diese drei sollten Sie deshalb in jedem Angebot beziffert bekommen.
Kann ich die Zusatzkosten an meine Kunden weitergeben?
Für den Großteil des Alltagsgeschäfts nicht. Ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, soweit die europäische Deckelung der Interbankenentgelte greift — das betrifft girocard sowie Debit- und Kreditkarten von Verbrauchern. Die Einzelheiten samt der Ausnahmen stehen auf unserer Seite zur Weitergabe von Kartengebühren.
Was ist der schnellste Weg, zwei Angebote wirklich zu vergleichen?
Rechnen Sie beide Angebote auf einen Monatsbetrag um, und zwar mit Ihren eigenen Werten: durchschnittlicher Bon, Anzahl Zahlungen, Anteil girocard, Anteil Kreditkarte, Anteil Firmen- und Auslandskarten. Fügen Sie alle fixen Positionen hinzu und teilen Sie am Ende durch den Umsatz. Erst diese eine Zahl ist vergleichbar — der beworbene Prozentsatz ist es nicht.
Nennt SENZA seine eigenen Konditionen?
Die Konditionen hängen an Ihrem Kartenmix und Ihrem Bonwert und werden im Gespräch festgelegt. Was Sie hier bekommen, ist die Systematik, mit der Sie jedes Angebot prüfen können — auch unseres. Fragen Sie uns nach genau den Positionen, die auf dieser Seite stehen.
Quellen und Stand
Ausgewertet wurden die veröffentlichten Preis- und Leistungsverzeichnisse der Nexi Germany GmbH (Deutschland, Stand 01.05.2026, sowie die separate girocard-Preisliste mit Stand 01.01.2026), der secupay AG (Dokumentstand 07.05.2026) und der REA Card GmbH (Stand 04/2025), dazu die öffentlichen Preisangaben von CCV, American Express, SumUp, PayPal beziehungsweise Zettle und Nexi Österreich. Abrufstand aller Quellen ist der 1. August 2026.
Preisverzeichnisse ändern sich. Die hier genannten Beträge belegen, welche Arten von Positionen im Markt vorkommen und in welcher Größenordnung — sie sind keine Momentaufnahme aktueller Konditionen und schon gar keine Empfehlung gegen einen bestimmten Anbieter. Maßgeblich ist immer die Fassung, die Ihrem eigenen Vertrag beiliegt.