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Für Kleinunternehmer

Kartenzahlung für Kleinunternehmer und Selbstständige

Bei 500 Euro Kartenumsatz im Monat entscheiden andere Dinge als bei 50.000: ob ein Monatsentgelt überhaupt hereinkommt, was eine Auszahlung kostet, ob die Umsatzsteuer auf Gerät und Gebühren bei Ihnen hängen bleibt und wie lange Sie sich binden, solange Sie Ihren Umsatz noch nicht kennen. Diese Seite rechnet das mit veröffentlichten Tarifen durch.

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Was „klein" bei Kartenzahlung bedeutet

Wer nach einem Kartenterminal für Kleinunternehmer sucht, meint selten die steuerliche Kleinunternehmerregelung allein, sondern einen Betrieb mit überschaubarem Kartenumsatz: das Einzelunternehmen mit Laden, die Selbstständige, die beim Kunden kassiert, den Hofladen an drei Tagen der Woche, das Kleingewerbe im Nebenerwerb. Für die Kartenzahlung zählt dabei nicht der Jahresumsatz des Betriebs, sondern der Teil, der tatsächlich über die Karte läuft — und wie regelmäßig er kommt.

Daraus folgen vier Fragen, die sich bei großen Betrieben kaum stellen: Trägt der Kartenumsatz ein festes Monatsentgelt? Was kostet es, das Geld vom Anbieter auf das eigene Konto zu holen? Bleibt die Umsatzsteuer auf Gerät und Entgelten bei Ihnen hängen? Und wie viel Bindung können Sie sich leisten, solange Sie nicht wissen, wie viele Kundinnen und Kunden tatsächlich mit Karte zahlen? Die folgenden Abschnitte gehen sie der Reihe nach durch.

Vorweg, weil es zu den häufigsten Suchanfragen in diesem Umfeld gehört: Eine Pflicht, Kartenzahlung anzubieten, gibt es in Deutschland nicht — auch nicht für kleine Betriebe und auch nicht ab einer bestimmten Umsatzgrenze. Die Entscheidung ist eine wirtschaftliche, keine rechtliche.

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Was Kartenzahlung bei kleinem Umsatz tatsächlich kostet

Drei im Kleinbetriebssegment verbreitete Tarifmodelle, gerechnet mit den Sätzen von den Preisseiten der Anbieter. Annahmen: alle Zahlungen mit inländischen Verbraucherkarten einschließlich girocard; beim Modell mit eigenem Zahlungskonto eine Auszahlung pro Woche, also vier im Monat. Gerätekosten sind nicht enthalten.

Kartenumsatz im MonatPauschalsatz ohne Monatsentgelt (SumUp, 1,39 %)Monatsentgelt plus niedrigerer Satz (SumUp, 19 € + 0,79 %)Eigenes Zahlungskonto (myPOS One, 1,29 % + 1 € je Auszahlung)
500 €6,95 €22,95 €10,45 €
1.000 €13,90 €26,90 €16,90 €
2.000 €27,80 €34,80 €29,80 €
3.000 €41,70 €42,70 €42,70 €
5.000 €69,50 €58,50 €68,50 €

Sätze nach den Preisseiten von SumUp und myPOS, zuletzt abgerufen am 9. Oktober 2026; eigene Rechnung, keine Konditionen von SENZA. Im SumUp-Tarif mit Monatsentgelt gelten die 0,79 Prozent nur für inländische EC- und Kreditkarten, Premium-Karten, internationale Karten und American Express kosten auch dort 1,39 Prozent. Ein einzelner FAQ-Eintrag derselben Preisseite nennt abweichend 29 Euro Monatsentgelt; gerechnet ist mit den 19 Euro aus der Tariftabelle. Ob das Monatsentgelt netto oder brutto gemeint ist, sagt die Preisseite nicht; gerechnet ist mit dem ausgewiesenen Betrag. myPOS berechnet 1,29 Prozent für girocard sowie inländische und EWR-Verbraucherkarten, für American Express und übrige Karten 2,69 Prozent. Bei täglicher statt wöchentlicher Auszahlung kämen an 22 Werktagen 22 statt 4 Euro hinzu.

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Wie man die Tabelle liest

Unterhalb von rund 3.000 Euro Kartenumsatz im Monat ist das Modell ohne Monatsentgelt in dieser Rechnung durchgehend das günstigste. Der Grund ist einfach: Ein festes Entgelt von 19 Euro muss erst einmal durch den niedrigeren Satz wieder hereinkommen. Bei einer Differenz von 0,6 Prozentpunkten geschieht das ab 19 geteilt durch 0,006, also ab etwa 3.167 Euro Kartenumsatz im Monat. Bei 500 Euro zahlt man mit dem Monatsentgelt mehr als das Dreifache.

Das Modell mit eigenem Zahlungskonto hat den niedrigsten Prozentsatz der drei, kostet aber bei kleinem Umsatz trotzdem mehr als der Pauschalsatz — weil die Auszahlung einzeln bezahlt wird. Die vier Euro im Monat wiegen bei 500 Euro Umsatz schwerer als die 0,1 Prozentpunkte Ersparnis beim Satz. Erst ab 4.000 Euro Kartenumsatz gleichen sie sich aus, und auch das nur, solange Sie nicht öfter als einmal pro Woche auszahlen lassen.

Zwei Dinge zeigt die Tabelle nicht, und beide verschieben das Ergebnis. Erstens den Kartenmix: Wer viele Kreditkarten aus dem Ausland oder American Express sieht, zahlt im gestaffelten Modell deutlich mehr als hier gerechnet. Zweitens die Positionen nach der Zahlung, etwa Rückbuchungen, die bei zwei der drei Anbieter gar nicht veröffentlicht sind. Die Gegenüberstellung dieser Nebenkosten steht auf der Seite zum Vergleich von Netzbetreiber und Payment Facilitator.

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Ohne Vorsteuerabzug zählt der Bruttopreis

Fast alle Anbieter im Kleinbetriebssegment nennen ihre Gerätepreise netto, also zuzüglich Umsatzsteuer — das Kartenlesegerät für 79 Euro, das Terminal mit Drucker für 169 Euro, der Reader ab 29 Euro. Für einen Betrieb, der die Vorsteuer zieht, ist das der richtige Vergleichswert. Für einen Betrieb ohne Vorsteuerabzug nicht.

Wer die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nutzt, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und kann im Gegenzug keine Vorsteuer geltend machen. Die Umsatzsteuer auf Gerät und umsatzsteuerpflichtige Entgelte ist dann echter Aufwand. Vergleichen Sie Angebote deshalb mit dem Betrag, der tatsächlich von Ihrem Konto abgeht, nicht mit dem Betrag in der Werbung.

Aufgeschlüsselt hat das in unserer Marktrecherche kein einziger Anbieter. Fragen Sie deshalb bei jeder Position ausdrücklich, ob sie zuzüglich Umsatzsteuer gilt. Welche Entgelte im Einzelnen umsatzsteuerpflichtig sind, klärt Ihre Steuerberatung; diese Seite ersetzt sie nicht.

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Brauche ich als Kleinunternehmer eine Kasse?

Nach geltendem Recht nein. In Deutschland besteht keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Kasse einzusetzen. Die offene Ladenkasse bleibt zulässig, solange sie ordnungsgemäß geführt wird: täglicher Kassenbericht, Zählprotokoll, geordnete Belegablage. Ein Kartenterminal allein ist keine Kasse und macht aus einer offenen Ladenkasse auch keine elektronische.

Die Pflichten der Kassensicherungsverordnung mit technischer Sicherheitseinrichtung greifen erst, wenn Sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen. Wer also eine Kassen-App oder ein Gerät mit Kassenfunktion nutzt, ist ab diesem Moment im System der TSE — auch als Einzelunternehmen.

Geplant ist eine Änderung, aber sie ist kein geltendes Recht: Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2028 eine elektronische Kasse einsetzen müssen. Ausgenommen bleiben nach dem Entwurf Betriebe mit Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr; weitere Ausnahmen soll eine Verordnung regeln. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden (Stand 9. Oktober 2026). Für die meisten Kleinbetriebe läge der eigene Umsatz ohnehin unter der Grenze — maßgeblich ist aber erst der beschlossene Wortlaut.

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Bindung ist bei kleinem Umsatz das größte Risiko

Im klassischen Terminalgeschäft sind lange Erstlaufzeiten üblich: 48 Monate bei VR Payment, 60 Monate bei REA Card. Für einen Betrieb mit stabilem Kartenumsatz ist das kalkulierbar. Für einen Betrieb, der gerade anfängt oder dessen Umsatz stark schwankt, multipliziert eine solche Laufzeit jeden Fehler bei der Tarifwahl mit vier oder fünf Jahren.

Im Kleinbetriebssegment gibt es das Gegenmodell: keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar. Es hat seinen eigenen Haken, und der trifft gerade Saisonbetriebe. Ein Anbieter berechnet 20 Euro, wenn zehn Monate lang keine Zahlung verarbeitet wurde. Für eine Eisdiele mit langer Winterpause oder einen Weihnachtsmarktstand ist das kein Randfall, sondern der Normalfall. Fragen Sie vor Vertragsschluss, was in Monaten ohne Umsatz berechnet wird.

Unsere Empfehlung für den Start: Messen, bevor Sie sich binden. Ein paar Monate mit einem kurzfristig kündbaren Modell liefern genau die Zahlen, auf die es ankommt — Kartenumsatz, Anzahl der Zahlungen, durchschnittlicher Bon, Kartenmix. Mit diesen Zahlen lässt sich jeder spätere Tarif seriös beurteilen.

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Was Sie für den Antrag als Einzelunternehmen brauchen

Auch der kleinste Betrieb wird vor der ersten Zahlung nach dem Geldwäschegesetz identifiziert. Für Einzelunternehmen ist die Liste kurz, aber zwei Punkte führen regelmäßig zu Rückfragen.

01Gewerbeanmeldung statt Registerauszug
Wer nicht im Handelsregister steht, weist den Betrieb über die Gewerbeanmeldung nach. Der Registerauszug wird nur bei eingetragenen Unternehmen verlangt.
02Gültiger Ausweis
Personalausweis oder Reisepass der Inhaberin oder des Inhabers. Abgelaufene Dokumente gehören zu den häufigsten Gründen für Rückläufer.
03Ein Konto, das auf den Betrieb lautet
Die Bankbestätigung nennt IBAN und Firmennamen zusammen. Ein reines Privatkonto wird in der Regel nicht akzeptiert, auch nicht beim Einzelunternehmen. Klären Sie das mit Ihrer Bank, bevor Sie den Antrag stellen.
04Wirtschaftlich Berechtigter
Beim Einzelunternehmen schnell beantwortet: Sie selbst. Diese Frage, die bei Gesellschaften am längsten dauert, entfällt für Sie praktisch.
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Welches Modell zu welchem Kleinbetrieb passt

Eine Faustregel aus der Rechnung oben, keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter. Die Grenzen verschieben sich mit Ihrem Kartenmix und Ihrer Bonhöhe.

Ihre LageNaheliegendes ModellWorauf Sie achten
Unter 3.000 € Kartenumsatz im Monat, unregelmäßigOhne Monatsentgelt, kurzfristig kündbarSatz auf girocard, Entgelt bei Inaktivität, Weg des Geldes auf Ihr Konto
Saisonbetrieb mit Monaten ohne UmsatzOhne Monatsentgelt, ohne InaktivitätsentgeltWas in umsatzlosen Monaten berechnet wird, ob ein Pausieren möglich ist
Regelmäßig über 3.000 € im Monat, überwiegend girocardTarif mit nach Kartenart aufgeschlüsselten SätzenLaufzeit, festes Entgelt je Zahlung bei kleinem Bon, Auszahlung direkt auf Ihr Konto
Dienstleistung ohne LadengeschäftZahlungslink oder Zahlung per SmartphoneKosten je Zahlung online, Beleg für die Kundin oder den Kunden

Die Schwelle von 3.000 Euro stammt aus der Beispielrechnung oben und gilt nur für die dort genannten Sätze. SumUp und PayPal/Zettle verhandeln individuelle Konditionen nach eigener Angabe erst ab 10.000 Euro Kartenumsatz im Monat (Stand 01.08.2026).

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Was Sie nicht tun sollten

Die Kartengebühr auf den Preis aufschlagen, wenn die Kundin mit Karte zahlt. Für die gängigen Verbraucherkarten ist ein solcher Aufschlag in Deutschland unzulässig. Die Kosten der Kartenzahlung gehören in die Kalkulation Ihrer Preise.

Eine reine girocard-Karte abweisen, weil das gewählte Gerät sie nicht kennt. Im deutschen Handel ist die girocard die meistgenutzte Karte, und nicht jedes Produkt im Kleinbetriebssegment führt sie in seiner Zahlartenliste. Prüfen Sie die Liste genau für das Gerät, das Sie nehmen wollen.

Den Vertrag nach dem Prozentsatz allein auswählen. Wie die Tabelle oben zeigt, entscheiden bei kleinem Umsatz Monatsentgelt und Auszahlungskosten mehr als ein Zehntelprozentpunkt beim Satz.

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Häufige Fragen von Kleinunternehmern

Muss ich als Kleinunternehmer Kartenzahlung anbieten?

Nein. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung, unabhängig von Betriebsgröße und Umsatz. Ob es sich lohnt, ist eine wirtschaftliche Frage — die Rechnung dazu steht weiter oben.

Lohnt sich ein Kartenterminal bei wenig Umsatz überhaupt?

Bei einem Modell ohne Monatsentgelt fallen nur Kosten an, wenn tatsächlich mit Karte gezahlt wird. Bei 500 Euro Kartenumsatz im Monat sind das in der Beispielrechnung knapp sieben Euro. Ein Modell mit festem Monatsentgelt lohnt sich erst ab einem deutlich höheren Kartenumsatz.

Ich nutze die Kleinunternehmerregelung. Was ändert das?

Sie können keine Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer auf Gerät und umsatzsteuerpflichtige Entgelte zahlen Sie also selbst. Vergleichen Sie Angebote deshalb mit Bruttobeträgen. Die Einzelheiten klärt Ihre Steuerberatung.

Brauche ich ein Geschäftskonto?

Das Konto, auf das die Kartenumsätze gehen, muss auf den Betrieb lauten — die Bankbestätigung nennt IBAN und Firmennamen zusammen. Ein reines Privatkonto wird in der Regel nicht akzeptiert. Ob Ihre Bank dafür ein eigenes Geschäftskonto verlangt, klären Sie dort.

Darf ich die Gebühr an meine Kunden weitergeben?

Nicht als Aufschlag auf die Kartenzahlung — für die gängigen Verbraucherkarten ist das in Deutschland unzulässig. Was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen, steht auf der Seite zu Gebühren, die an Kunden weitergegeben werden.

Nennt SENZA auf dieser Seite eigene Konditionen?

Nein. Die Tabelle rechnet veröffentlichte Tarife anderer Anbieter durch, damit Sie die Mechanik sehen. Unsere eigenen Konditionen vereinbaren wir im Gespräch, weil ein Satz ohne Ihren Kartenmix nichts aussagt. Wenn dabei herauskommt, dass für Ihren Umsatz ein Modell ohne Monatsentgelt besser passt, sagen wir Ihnen das.

Reden wir bei Ihnen im Betrieb.

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