Was Co-Badging bedeutet
Co-Badging heißt: Eine Karte trägt zwei Zahlungsmarken und kann über zwei verschiedene Kartensysteme bezahlen. In Deutschland ist der typische Fall eine girocard, die zusätzlich eine internationale Debitmarke trägt — früher Maestro oder V Pay, heute Debit Mastercard oder Visa Debit.
Der Sinn für die Kundschaft liegt auf der Hand: Mit der girocard bezahlt sie im Inland, mit der internationalen Marke im Ausland und im Onlineshop. Für Sie als Betrieb hat dieselbe Konstruktion eine weniger offensichtliche Seite. Beide Marken funktionieren auch an Ihrem Terminal, und sie kosten nicht dasselbe.
Eine Debit Mastercard oder Visa Debit ist am Terminal keine girocard. Sie läuft über das internationale Kartensystem, mit dessen Regeln und Gebühren, und ist für den Handel in der Regel teurer.
Was das Maestro-Aus verändert hat
Mastercard hat das Ende von Maestro Ende 2021 angekündigt. Seit dem 1. Juli 2023 dürfen keine neuen girocards mit Maestro-Co-Badge mehr ausgegeben werden. Bereits ausgegebene Karten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig; bei einer typischen Laufzeit von vier Jahren laufen die letzten etwa bis Ende 2027 aus.
Die Banken haben unterschiedlich reagiert: Viele setzen als neues Co-Badge auf Debit Mastercard oder Visa Debit, manche teils weiter auf V Pay, andere auf eine Lösung mit zwei getrennten Karten. Für die Kasse heißt das: Die Kartenwelt Ihrer Kundschaft ändert sich gerade Karte für Karte, mit jedem Kartentausch.
Ein Terminal, das noch auf die alte Kartenwelt eingestellt ist, kann damit Umsätze verlieren oder Zahlungen über eine andere Schiene abwickeln als gedacht. Ein Blick in die Konfiguration lohnt sich spätestens dann, wenn sich die Anteile auf der Abrechnung verschieben.
Eine Karte, zwei Schienen
Was sich ändert, wenn dieselbe Karte einmal als girocard und einmal als internationale Debitkarte bezahlt.
| Merkmal | als girocard | als Debit Mastercard oder Visa Debit |
|---|---|---|
| Regelwerk | Deutsche Kreditwirtschaft, girocard-Bedingungen | Regeln von Mastercard bzw. Visa |
| Vertragspartner bei der Genehmigung | die Bank, die die Karte ausgegeben hat | Ihr Acquirer |
| Entgelt an die Kartenbank | individuell verhandelt, seit 2014 ohne Einheitssatz | Interbankenentgelt, höchstens 0,2 % bei Verbraucherkarten aus dem EWR |
| Gebühren des Kartensystems | Scheme-Manager-Fee seit 01.01.2026 | Scheme Fees von Mastercard bzw. Visa, nicht gedeckelt |
| Wer garantiert die Zahlung | die Kartenbank mit der positiven Autorisierung | der Acquirer nach den Regeln des Kartensystems |
| Kosten für Ihren Betrieb | in der Regel die günstigste Debitschiene | in der Regel teurer |
Grundlage: Händlerbedingungen des girocard-Systems (Nr. 1, 5, 6), Art. 2 und Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/751, Bundeskartellamt vom 08.04.2014. Konkrete Sätze hängen vom Vertrag ab; diese Tabelle vergleicht die Systeme, keine Anbieter.
Was das Gesetz zur Markenwahl sagt
Die Grundlage steht in Artikel 8 der EU-Verordnung über Interbankenentgelte. Regeln, die Kartenbanken daran hindern, mehrere Zahlungsmarken auf eine Karte zu bringen, sind verboten. Und die Wahl der Marke darf nicht durch automatische Mechanismen eingeschränkt werden. Damit liegt die Markenwahl bei co-badged Karten beim Kunden beziehungsweise beim Händler — nicht beim Kartensystem.
Praktisch entscheidet deshalb das Zusammenspiel von Kundschaft und Terminalkonfiguration, welche Marke eine Zahlung abwickelt. Welche Voreinstellung Ihr Gerät hat, legt nicht das Kartensystem fest, sondern Ihr Anbieter bei der Einrichtung. Fragen Sie danach.
Zwei Nachbarregeln gehören dazu. Nach Artikel 11 dürfen Sie Ihre Kundschaft zu einem bevorzugten Zahlungsmittel lenken, etwa mit einem Hinweis an der Kasse. Einen Aufschlag für die teurere Marke dürfen Sie dagegen nicht verlangen: Bei Verbraucherkarten ist er nach § 270a BGB unwirksam.
Wo Co-Badging im Markt sichtbar wird
Wie stark das Thema den Preis bestimmt, zeigt ein Beispiel aus dem Markt. Einer der großen Anbieter für kleine Betriebe hat girocard-Zahlungen bis August 2025 nur über das internationale Co-Badge abgewickelt — also über Debit Mastercard, Maestro, V Pay oder Visa Debit. Erst seit dem 19. August 2025 läuft die girocard dort direkt im girocard-System.
Daran sieht man das Prinzip: Ob eine girocard über die eigene Schiene oder über die internationale Marke läuft, ist keine Eigenschaft der Karte, sondern eine Entscheidung im System des Anbieters. Bei Pauschaltarifen, die alle Karten gleich bepreisen, fällt der Unterschied nicht auf der Abrechnung auf — er steckt im Satz.
Auch der Markt verschiebt sich: Im stationären Einzelhandel haben die internationalen Debitkarten 2024 um 2,8 Prozentpunkte Umsatzanteil gewonnen, während die girocard mit 41,5 Prozent leicht zurückging.
Die digitale girocard: der umgekehrte Fall
Bei Karten im Smartphone kann es genau andersherum laufen. Die Sparkassen weisen selbst darauf hin, dass bei der digitalen Sparkassen-Card in Apple Pay unter Umständen nur das Zahlsystem girocard unterstützt wird. Dann gibt es keine zweite Marke, auf die das Terminal ausweichen könnte.
Auch die digitale girocard der Volks- und Raiffeisenbanken, seit Dezember 2025 ohne Apple Pay direkt aus der Banking-App, kommt am Terminal als kontaktlose girocard-Zahlung an. Für Sie heißt das: Ihr Terminal muss girocard kontaktlos können. Ein Gerät, das nur Kreditkarten kontaktlos annimmt, verliert diese Zahlungen — obwohl die Kundschaft „nur mit dem Handy zahlen" wollte.
So prüfen Sie Ihre eigene Lage
Fünf Fragen, mit denen Sie herausfinden, ob Co-Badging Sie gerade Geld kostet.
- 01Weist Ihre Abrechnung die Kartenarten getrennt aus?
- Die EU-Verordnung verlangt nach jeder Zahlung, dass Händlerentgelt und Interbankenentgelt gesondert ausgewiesen werden, und im Vertrag eine Aufschlüsselung nach Kartenart und Marke — es sei denn, Sie haben schriftlich einer Bündelung zugestimmt. Ohne Aufschlüsselung sehen Sie nicht, welche Schiene läuft.
- 02Wie groß ist der Anteil von Debit Mastercard und Visa Debit?
- Steigt er von Monat zu Monat, während der girocard-Anteil sinkt, ist das ein Hinweis auf Kartentausch bei Ihrer Kundschaft — oder auf eine Voreinstellung im Terminal.
- 03Welche Voreinstellung hat Ihr Terminal?
- Fragen Sie Ihren Anbieter, welche Marke bei co-badged Karten zuerst angeboten wird und ob sich das ändern lässt.
- 04Kann Ihr Terminal girocard kontaktlos?
- Ohne diese Funktion scheitert die digitale girocard im Smartphone — und Ihre Kundschaft weicht im besten Fall auf eine teurere Karte aus.
- 05Ist Ihr Tarif pauschal?
- Dann zahlen Sie für die günstige und die teure Schiene denselben Satz. Ob das für Ihren Kartenmix gut oder schlecht ist, zeigt nur ein Vergleich mit einem aufgeschlüsselten Angebot.
Häufige Fragen zum Co-Badging
Was ist Co-Badging bei der girocard?
Eine girocard, die zusätzlich eine internationale Debitmarke trägt, heute meist Debit Mastercard oder Visa Debit. Die Karte kann dann über zwei Kartensysteme bezahlen: im girocard-System oder über Mastercard bzw. Visa.
Ist eine Debit Mastercard eine girocard?
Nein. Sie sieht aus wie eine gewöhnliche Bankkarte, läuft aber über das Kartensystem von Mastercard. Trägt dieselbe Karte zusätzlich das girocard-Logo, ist sie co-badged und kann beides.
Funktionieren alte Karten mit Maestro noch?
Ja, bis zu ihrem Ablaufdatum. Neue girocards mit Maestro werden seit dem 1. Juli 2023 nicht mehr ausgegeben; die letzten Bestandskarten laufen etwa bis Ende 2027 aus.
Wer entscheidet, welche Marke bei einer co-badged Karte läuft?
Nicht das Kartensystem. Artikel 8 der EU-Verordnung verbietet, die Wahl durch automatische Mechanismen einzuschränken; sie liegt beim Kunden beziehungsweise beim Händler. In der Praxis bestimmen Kundschaft und Terminalkonfiguration gemeinsam, welche Marke bucht.
Darf ich für die teurere Marke einen Aufschlag verlangen?
Bei Verbraucherkarten nicht — ein solcher Aufschlag ist nach § 270a BGB unwirksam. Erlaubt ist, Ihre Kundschaft auf ein bevorzugtes Zahlungsmittel hinzuweisen.
Muss mein Terminal beide Marken können?
Ja, wenn Sie keine Kundschaft verlieren wollen. Es gibt Karten mit beiden Marken, Karten nur mit internationaler Debitmarke und digitale Karten, die nur girocard unterstützen. Ein Terminal für den deutschen Markt muss alle drei Fälle beherrschen, kontaktlos inklusive.
Rechtsstand
Verordnung (EU) 2015/751, insbesondere Art. 3, 8, 9, 11 und 12; § 270a BGB; Händlerbedingungen des girocard-Systems (Fassung April 2026); girocard.eu, Meldung vom 01.06.2023 zum Maestro-Ausgabestopp. Marktanteile: EHI-Studie „Zahlungssysteme im Einzelhandel 2025" in der Wiedergabe durch die Fachpresse. Stand: 01.08.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und ersetzt keine Rechtsberatung.